3.373 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 133

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Schuh
Rechtsanwalt Sven Schuh
Kanzlei Sven Schuh, Bahnhofstr. 48, 75417 Mühlacker 6900.0790059551 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Schuh bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(20.09.2018) Herr Schuh hat mich wirklich umfassend und gründlich beraten. Ich konnte schnell telefonisch bzgl. jeglicher …
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus F. Hessel
sehr gut
Kanzlei Klaus F. Hessel, Samlandweg 7, 42799 Leichlingen (Rheinland) 6669.9305798972 km
Der Spezialist für Zwangsversteigerungsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Klaus F. Hessel
aus 24 Bewertungen Zuferlässig und schnell (30.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp
sehr gut
Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp
Philipp Rechtsanwälte & Fachanwälte, Kolpingstraße 18, 68165 Mannheim 6848.1399373571 km
Lassen Sie sich nicht von Google beraten, sondern von mir als engagierter Fachanwältin, die sich Zeit für Sie nimmt und Ihr individuelles Problem mit jahrelanger Erfahrung und Fachkompetenz angeht!
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Recht rund ums Tier • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp
aus 27 Bewertungen Ich habe mich durch Frau Herp erstklassig anwaltlich vertreten gefühlt. Sie konnte mein Anliegen schnell und kompetent … (01.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Strauß-Herrmann
Rechtsanwältin Nicole Strauß-Herrmann
Strauß-Herrmann, Kirchstraße 20, 88699 Frickingen 6991.4692807061 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Strauß-Herrmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Frau Strauß-Herrmann ist die beste Anwältin. Sie ist sehr nett und zuvorkommend und berät einen in jeglicher Hinsicht. … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Mayer
Rechtsanwältin Kirsten Mayer
Horacek Rechtsanwälte, Hasenplatz 1, 71083 Herrenberg 6921.8177342119 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Kirsten Mayer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(06.01.2023) Dies war jetzt schon der zweite Fall der zu meiner absoluten Zufriedenheit bearbeitet wurde. Erstklassige …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Hartmann-Ahls
Rechtsanwältin Petra Hartmann-Ahls
AHLS HÖLTING DR. BECKER - Rechtsanwälte Fachanwälte Notarin, Detmolder Str. 26, 32839 Steinheim 6756.6363545459 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Hartmann-Ahls vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(02.11.2023) Sehr gute Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus C. Jend
Kanzlei Marcus C. Jend, Strandbaddamm 1a, 22880 Wedel 6701.7820919037 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus C. Jend ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(12.04.2022) sehr zufrieden, antwortete ausführlich auf alle Fragen, gab zusätzliche Tipps, jederzeit ein empfehlenswerter Anwalt. …
Profil-Bild Wolfgang Walter
Kanzlei Wolfgang Walter, Rudolf-Kinau-Str. 40, 22926 Ahrensburg 6726.4664317474 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwalt Herr Wolfgang Walter ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(18.08.2023) Das hat vielleicht einen Sinn den ich nicht verstehe
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Neumann
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Neumann
Müller, Woernle & Neumann Rechtsanwälte, Rüppurrer Str. 1a, 76137 Karlsruhe 6869.8501153221 km
Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Baurecht, Immobilienrecht und Erbrecht in Karlsruhe
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Martin Neumann für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 23 Bewertungen Ich wurde zeitnah zurückgerufen und bekam auch gleich einen Termin für ein Erstgespräch. Im Erstegespräch konnte auch … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Wiemann
sehr gut
WIEMANN RECHTSANWALTSKANZLEI, Neue Kantstr. 14, 14057 Berlin 6969.0012881195 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Wiemann im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 98 Bewertungen Herr Wiemann konnte mein Anliegen zuverlässig und ohne Probleme vertreten. Ich bin voll und ganz zufrieden und kann … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Göhring
Kanzlei Göhring & Richter, Hauptstr. 42, 82008 Unterhaching 7126.3170493494 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Elke Göhring - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Frau Göhring hat mich in einer für mich sehr belastenden Wohneigentumsangelegenheit (bauliche Veränderung) äußerst … (02.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Mathieu
Rechtsanwalt Marcel Mathieu
Mathieu Rechtsanwälte, Markt 11, 52349 Düren 6652.6684613685 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcel Mathieu ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(12.02.2024) Nach einem ersten Telefonat und einem durch Krankheit abgesagten Termin, keinerlei Erreichbarkeit mehr. Kein Rückruf, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Bläser
Rechtsanwalt Martin Bläser
BLÄSER RECHTSANWÄLTE, Am Kurpark 16, 82467 Garmisch-Partenkirchen 7126.2541295834 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Bläser vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Ich habe mich bei meinen Mietangelegenheiten bisher rundum wohl und sehr gut aufgehoben gefühlt. Ich wurde stets über … (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianka Bartelt
Rechtsanwältin Bianka Bartelt
KBP Rechtsanwälte, Kröpeliner Straße 86, 18055 Rostock 6814.0489340456 km
Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Bianka Bartelt
aus 5 Bewertungen Die Kontaktaufnahme hier auf der Seite und die Terminvergabe bei Fr. Bartelt verlief sehr schnell und unkompliziert. … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Flinks
Rechtsanwältin Kristin Flinks
Kanzlei Kirchberg & Coll., Kurfürstenstr. 46a, 46399 Bocholt 6607.1692654346 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Kristin Flinks
(13.06.2017) Sehr gute Kanzlei mit kompetenten Rechtsanwälten. Ich war sehr zufrieden mit der Arbeit und kann die Kanzlei nur …
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Hornstein
Rechtsanwalt Helmut Hornstein
Anwaltskanzlei Lischka & Partner GbR, Pfannenstiel 16, 88214 Ravensburg 7014.6643710459 km
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Spezialisten auf ihrem Gebiet – und weit darüber hinaus.
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Helmut Hornstein bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(17.11.2020) Sehr korrekter Anwalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Merklinger
Rechtsanwalt Markus Merklinger
Fachanwaltskanzlei Merklinger, Verdiweg 1, 76437 Rastatt 6864.8875987366 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Markus Merklinger für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(23.03.2023) Schneller Termin, fachkundige Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Nauck
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Nauck
Wöhlermann, Lorenz & Partner, Torgauer Str. 44-47, 04916 Herzberg/Elster 7012.6162762926 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Pferderecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Sandra Nauck
aus 11 Bewertungen Wir sprechen die gleiche Sprache und die Beratungen sind für mich verständlich und und nachvollziehbar (17.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Storsberg
Rechtsanwalt Uwe Storsberg
Storsberg und von Schumann, Haßlocher Str. 150, 65428 Rüsselsheim 6817.1076465152 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Storsberg im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
(14.09.2022) Die Storsbergs sind schon mehr wie 30 Jahre unsere Anwälte , immer korrekt, immer freundlich, hört gut zu, hat immer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Kalthoff
Rechtsanwalt Felix Kalthoff, Johann-Bieser-Str. 49, 53123 Bonn 6691.2323228886 km
Ich stehe für pragmatische Rechtslösungen, die auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten sind.
Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Migrationsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • eBay & Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Felix Kalthoff hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Herr Kalthoff hat mir bei einem Problem mit einem Online-Shop hervorragend geholfen. Trotz der Bestätigung des … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Til Heene
Rechtsanwälte Heene & Peters, Huestr. 17-19, 44787 Bochum 6663.0210772081 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Til Heene gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Reinhard Schübel
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Schübel
Dr. Schübel & Kollegen, Straßbergerstr. 83, 08527 Plauen 7016.2136055661 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Reinhard Schübel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Dr. Reinhard Schübel ist der beste Anwalt den ich kenne und hat immer sehr gute Ideen und kümmert sich um alle Anliegen (27.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Wehrmann LL.M.
Rechtsanwalt Volker Wehrmann LL.M.
Jäkel & Wehrmann, Rechtsanwälte, Sophienstraße 29, 60487 Frankfurt am Main 6823.457539037 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Volker Wehrmann LL.M.
(04.06.2021) Alles gut erklärt und ich bin zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Klein
Rechtsanwalt Andreas Klein
Klein Bertelt Klein Rechtsanwaltsgesellschaft, Dillinger Straße 18, 66701 Beckingen 6740.397358736 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Klein bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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