3.373 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 134

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Profil-Bild Rechtsanwalt Frank-F. Kahle
Rechtsanwalt Frank-F. Kahle
Arens & Groll Rechtsanwälte und Notare, Cloppenburger Str. 46, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1944329157 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank-F. Kahle
(15.02.2023) Vertrauensvoll und ich würde erneut dort meinen Rat bzw. ggf. Hilfe suchen.
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christian Doerfer
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Christian Doerfer
Kanzlei Doerfer, Markt 4, 16909 Wittstock/Dosse 6885.3232330837 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Christian Doerfer – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 15 Bewertungen Schnelle Kontaktaufnahme. (09.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Glitsch
Rechtsanwältin Annette Glitsch
Rechstanwälte Wöhrle & Schick GbR, Philippstraße 6, 55543 Bad Kreuznach 6789.3864773971 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Glitsch bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(31.01.2023) Sehr kompetente Beratung, spontane Berechnung möglicher Kosten-Optionen, umfassende Darstellung des rechtlichen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Gentile
Rechtsanwalt Frank Gentile
Delgmann + Partner Rechtsanwälte – Fachanwälte, Kennedyplatz 8, 45127 Essen 6651.4517956982 km
Fachanwalt Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schulrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Gentile vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen noch nicht abgeschlossen (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Wiegard
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Wiegard
JASPER Rechtsanwälte, Alfredstraße 81, 45130 Essen 6652.120272617 km
Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dennis Wiegard ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 34 Bewertungen Schnelle Rückmeldung mit kompetenten Tipps, die für den Verlauf der weiteren Vorgehensweise hilfreich sind. Dankeschön. (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philip Frenzel
sehr gut
Kanzlei Frenzel Goetzl Wild, Seidlstr. 18a, 80335 München 7117.5995887887 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Philip Frenzel – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Top Beratung, stets klare Kommunikation und Guidance seitens der Kanzlei. (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Britta Maria Müller
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Britta Maria Müller
Kanzlei Müller, Behringstr. 7, 71083 Herrenberg 6923.7354664957 km
Bestmögliche Interessenvertretung, Qualität durch Fortbildung und Spezialisierung!
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Britta Maria Müller
aus 118 Bewertungen Frau Müller hat alle Optionen für uns offen gelassen und uns immer sehr gut beraten . Jede Entscheidung die wir … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Rampp LL.M.
Rechtsanwalt Lars Rampp LL.M.
SNP, Türkenstr. 16, 80333 München 7118.616724879 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Rampp LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Ich arbeite langjährig mit Herrn Fachanwalt Rampp zusammen und wurde immer kompetent und zuverlässig in allen … (17.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Loana Holtz
Rechtsanwältin und Notarin Loana Holtz
Kanzlei an der Kirche, An der Kirche 1a, 31832 Springe 6765.8980693156 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Loana Holtz
(05.11.2023) Kompetente Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Georgios Fragkos
sehr gut
Rechtsanwalt Georgios Fragkos
Anwaltskanzlei Fragkos, Bahnhofstraße 39, 70734 Fellbach 6935.2221014313 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Georgios Fragkos ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 50 Bewertungen War und bin sehr zufrieden mit Anwalt Fragkos hat mich immer überall rausgeholt Kostet etwas aber dafür draußen … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Osterloh
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Osterloh
Kanzlei Bös, Schloßstraße 14, 68169 Wiesloch 6871.8380577937 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Osterloh ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 22 Bewertungen Ich kann die Betreuung durch Frau Osterloh nicht genug loben. Sie hat mich in einem schwierigen arbeitsrechtlichen … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Uptmoor
Rechtsanwalt Dirk Uptmoor
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Uptmoor, Schwenkestr. 35, 49090 Osnabrück 6667.5513862014 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Zivilrecht • Kaufrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Uptmoor - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Herr Ra Dirk Uptmoor ist absolut zu empfehlen. Er geht sehr professionell an den Sachverhalt heran und löst die … (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volkmar Spielmann
Rechtsanwalt Volkmar Spielmann
BPS Rechtsanwälte, Hauptstr. 7-9, 63457 Hanau 6842.8827721256 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Volkmar Spielmann
(24.10.2020) Die anwaltliche Vertretung verdient nur eine Bezeichnung: Perfekt! Ich hatte bereits mit dem ersten Gespräch den …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Kühne
Rechtsanwälte Kirmes und Kühne, Markt 6, 04668 Grimma 7009.3210868793 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Ralf Kühne
aus 6 Bewertungen Schnelle kompetente Beratung (19.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sibylle Selg
Rechtsanwältin Sibylle Selg
Rechtsanwälte Zimmerhakl & Winkler PartG, Weingartshofer Str. 8, 88214 Ravensburg 7015.180337709 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Frau Rechtsanwältin Sibylle Selg ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Jacob
Rechtsanwalt Thilo Jacob
Rechtsanwalt Thilo Jacob, Bellinghausen 11, 51399 Burscheid 6678.6255600053 km
Ihr gutes Recht ist mein Ansporn
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thilo Jacob ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Ohne zu zögern hat er uns genommen als Mandanten und wir sind mehr als zufrieden hat sich Zeit genommen sich unseren … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Pamela Varduhn
Rechtsanwältin Anja Pamela Varduhn
Kanzlei Anja Pamela Varduhn, Uhlandstr. 167, 10719 Berlin 6971.4655683713 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Pamela Varduhn bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Hatte heute Nachmittag Frau Varduhn bei einer Sprechstunde am tel.Kann nur schreiben Super! (20.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Stallecker
Rechtsanwalt Günter Stallecker
Rechtsanwaltskanzlei Günter Stallecker, Aschmattstr. 8, 76532 Baden-Baden 6867.7495242894 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Jagdrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Günter Stallecker ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(26.05.2022) Top Rechtsanwalt , menschlich & fachlich. Absolut vertrauenswürdig !
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Frank Knüfer
Rechtsanwalt Sascha Frank Knüfer
Kanzlei Sascha Frank Knüfer, Bertoldstraße 1-3 1 3, 45130 Essen 6652.0470644532 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Sascha Frank Knüfer für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Gaby E. Dürichen
sehr gut
Rechtsanwältin Gaby E. Dürichen
Kanzlei Weber und Dürichen, Prinzregentenstraße 54, 80538 München 7120.1347901839 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht
Frau Rechtsanwältin Gaby E. Dürichen - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 22 Bewertungen Frau Dürichen ist sehr engagiert und überzeugt mit hoher fachlicher sowie sozialer Kompetenz. Ich habe mich stets gut … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt René Knoll
Rechtsanwalt René Knoll
Kanzlei René Knoll, Falkensteiner Str. 5, 93426 Roding 7115.6626620776 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt René Knoll - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Florentine Foucar
sehr gut
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft am Isartor, Rumfordstr. 57, 80469 München 7119.8983843386 km
Umweltrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Wirtschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Florentine Foucar bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Als Gründer und Geschäftsführer werde ich immer wieder mit spontanen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Ich … (07.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Thomas Kreft
Rechtsanwalt und Notar Thomas Kreft
Kreft & Kreft, Dürrenberger Ring 20, 49324 Melle 6693.4547777279 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Thomas Kreft
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Engel
Rechtsanwalt Markus Engel
Kubon Rechtsanwälte, Mühlenstr. 6, 88662 Überlingen 6987.2516548015 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Engel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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