3.374 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 84

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Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Trachte-Wagels
Kanzlei Trachte-Wagels, Kückstr. 23, 52499 Baesweiler 6628.2483411596 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Cornelia Trachte-Wagels
(22.07.2021) In meinen Augen eine sehr engagierte Rechtsanwältin, die ihren Beruf noch ernst nimmt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Julius
Rechtsanwalt Tobias Julius
Rechtsanwaltskanzlei Julius, Genshagener Straße 27, 14979 Großbeeren 6979.1441834252 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Julius gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Streicher
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Streicher
MSR Matthias Streicher Rechtsanwaltskanzlei, Großenhainer Str. 167, 01129 Dresden 7076.9758478323 km
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen stets Sie. Unsere Tätigkeit richtet sich allein an Ihnen bzw. Ihren Wünschen und Vorstellungen aus. Gemeinsam finden wir die für Sie beste Lösung.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Matthias Streicher – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 123 Bewertungen Wir wurden kompetent und erfolgreich, in einer für uns aussichtslosen Lage vertreten. Nu zu empfehlen 👍 (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Emilia Tintelnot
sehr gut
Anwaltskanzlei für Familienrecht, Klaus-Groth-Str. 7, 14050 Berlin 6967.7765724284 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Verkehrsrecht • Mediation
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Emilia Tintelnot
aus 28 Bewertungen RA Tintelnot können wir wärmstens empfehlen. In verschiedenen Angelegenheiten, zuletzt im Familienrecht, waren wir … (20.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Misja Geeratz
Rechtsanwalt Misja Geeratz
Lina Advocaten, St. Martinusstraat 64, Venlo 5911 CK, Niederlande 6604.2225770408 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Misja Geeratz ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan Avtalyon
Rechtsanwalt Jonathan Avtalyon
Kanzlei Momen, Friedrichstr. 105, 52070 Aachen 6630.3640411128 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Jonathan Avtalyon - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Hartmann
Rechtsanwalt Sven Hartmann
Rechstanwälte Wöhrle & Schick GbR, Philippstraße 6, 55543 Bad Kreuznach 6789.3864773971 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Hartmann bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(16.01.2023) Habe bereits mehrere meiner Kunden an Herrn Hartmann empfohlen. Die Ergebnisse sind durchweg positiv. Auch bei …
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Sigrid Hübner-Sturm
Rechtsanwältin Alexandra Sigrid Hübner-Sturm
HÜBNER-STURM Rechtsanwaltskanzlei, Knopfgasse 4, 87600 Kaufbeuren 7072.7902272217 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Sigrid Hübner-Sturm vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Lammertz
Rechtsanwalt Jürgen Lammertz
Kanzlei Jürgen Lammertz, Kleine Heeg 15, 53359 Rheinbach 6691.5005755756 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Lammertz bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Ich bin beeindruckt von seinem Fachwissen und seiner Professionalität. Er war stets gut erreichbar und hat meine … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Leo Ismar
sehr gut
Rechtsanwalt Leo Ismar
Kanzlei Ismar, Mittelstr. 17, 16515 Oranienburg 6952.195161885 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Leo Ismar für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Er ist der bester,immer für einem da,hat mich super vertreten. Nochmals vielen Dank Von.Frau wilsdorf (19.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ludwig Georg Straub
Rechtsanwalt Ludwig Georg Straub
Kanzlei Ludwig Georg Straub, Kaiser Maximilian Platz 6, 87629 Füssen 7097.0651369937 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ludwig Georg Straub
aus 8 Bewertungen Freundlich, kompetent. (04.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Schleip
Rechtsanwältin Anja Schleip
Kanzlei Anja Schleip, Markt 5, 99817 Eisenach 6879.3479698631 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Anja Schleip für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(19.04.2024) Mir wurde Frau Schleip im vorliegenden Fall empfohlen und ich habe es definitiv nicht bereut. Flexible Terminvergabe, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Fehling
sehr gut
Kanzlei Guido Fehling, Breite Str. 66, 13597 Berlin 6962.3739634446 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Guido Fehling
aus 13 Bewertungen Herrn Fehling traf Ich in einer kritischen Lage, als meine Hausverwaltung eine ungerechtfertigte Klage gegen mich … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Ziegler
sehr gut
Rechtsanwalt Gregor Ziegler
ZIEGLER & KOLLEGEN Rechtsanwälte - Notare - Fachanwälte, Königstr. 1-5, 47051 Duisburg 6637.5560513118 km
Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen. (Antoine de Saint-Exupéry)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Gregor Ziegler gerne zur Verfügung
aus 58 Bewertungen Nach meiner mehr als einjährigen Auseinandersetzung mit einer Online-Bank in einer Erbsache gelang es Herrn Gregor … (29.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a. D. Friedrich Wolff
Rechtsanwalt und Notar a. D. Friedrich Wolff
Rechtsanwälte und Fachanwälte Wolff, Bultmann, Wolff, Hertener Str. 21, 45657 Recklinghausen 6654.5388798357 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Friedrich Wolff hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Schohl
sehr gut
Kanzlei Georg Schohl, Kaiserstr. 18, 66386 Sankt Ingbert 6772.6460609168 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Georg Schohl
aus 37 Bewertungen Herr Schohl beantwortete meine Anfrage zeitnah und professionell. (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Weng
Rechtsanwalt Martin Weng
Kanzlei Weng & Birmili, Lederstr. 134, 72764 Reutlingen 6949.6343534923 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Weng bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(31.07.2020) Ok
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christof Hörr
Rechtsanwalt Dr. Christof Hörr
JENDEREK HÖRR | Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Esslinger Str. 40, 70182 Stuttgart 6931.464448803 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christof Hörr bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(03.03.2022) Wir haben schnell eine Rückantwort erhalten. Bei einem Treffen in der Kanzlei hat uns Herr Dr. Hörr alles genau …
Profil-Bild Rechtsanwältin Britta Rainer
Rechtsanwältin Britta Rainer
Kanzlei Kuhn & Rainer, Franz-Ludwig-Str. 7a, 96047 Bamberg 6975.0832573815 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Britta Rainer gerne zur Verfügung
(17.07.2022) Hervorragende und kompetente Beratung. Unverzügliche Erledigung. Kann man mit ruhigen Gewissen weiterempfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Braun
Rechtsanwalt Peter Braun
Kanzlei Peter Braun, Borsbergstraße 10, 01309 Dresden 7082.4990698088 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Braun
aus 7 Bewertungen Herr Peter Braun ist der beste Anwalt aus Dresden hat vor den Gericht die Kindsmutter vertreten aber dar wir als … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Udo Urban
Rechtsanwalt Udo Urban
A. I. S. Rechtsanwälte in Kooperation, Hans-Henny-Jahnn-Weg 41-45, 22085 Hamburg 6719.7616073812 km
Von Anfang an die Weichen richtig stellen!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Udo Urban hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Schira
sehr gut
Rechtsanwältin Isabel Schira
Dr. Oberthür & Kollegen, Bruderturmgasse 8, 78462 Konstanz 6993.8857553946 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Isabel Schira ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 28 Bewertungen Sehr kompetent und einfühlsam. Frau Schira macht das prima. (03.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Rimkus
Rechtsanwalt Marc Rimkus
Rechtsanwälte Rimkus + Ebeling, Hainstr. 29, 96047 Bamberg 6975.6611362298 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Rimkus – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
(03.01.2022) Nach einem Verkehrsunfall hat das Team von Herrn Rimkus die komplette Angelegenheit mit der Verischerung der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Schwöbel
Rechtsanwalt Daniel Schwöbel
Junginger & Schwöbel Rechtsanwälte, Kopernikusstr. 41, 69469 Weinheim 6855.947378182 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Schwöbel
aus 7 Bewertungen Hervorragende Zusammenarbeit, immer am Ball geblieben, so sollte es sein. Ganz klare Weiterempfehlung! (20.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.