3.376 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 83

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Liliya Velcheva
Rechtsanwältin Liliya Velcheva
Kanzlei Liliya Velcheva, Steinbachweg 6, 93128 Regenstauf 7096.9082185908 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Liliya Velcheva vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(14.04.2020) Ich bin sicher, dass viele Menschen Ihre präzise Arbeitsweise zu schätzen wissen. Frau Velcheva legt ein sehr genaues …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander-Greco Koukoulas
sehr gut
Kanzlei Koukoulas, Karl-Marx-Straße 135, 12043 Berlin 6979.3846764794 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • eBay & Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander-Greco Koukoulas vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Gute, ausführliche Beratung. Nette Erscheinung. (02.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lea Karjoth
sehr gut
Rechtsanwältin Lea Karjoth
Kanzlei Lea Karjoth, Seestr. 6, 71638 Ludwigsburg 6925.1670387899 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Lea Karjoth
aus 14 Bewertungen Meine Scheidung war ein langes und zähes Unterfangen. Frau Karjoth stand mir hierbei stets zur Seite. Vielen Dank für … (08.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Theil
sehr gut
Anwaltskanzlei Theil, Bergstraße 12, 70186 Stuttgart 6932.8421480328 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Maklerrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Simone Theil
aus 14 Bewertungen Dank Frau Theil konnte ein Schadenersatz für eine heruntergewirtschaftete Wohnung eingeklagt werden. Wieder einmal … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Schorn
Rechtsanwältin Christina Schorn
Kanzlei Christina J. Schorn, Braukstraße 21, 59556 Lippstadt 6719.0993909033 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Schorn bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Irmgard Rauschert
Rechtsanwältin Irmgard Rauschert
Kanzlei Wintermann | Bentrup | Schmitz, Bismarkstraße 1, 27749 Delmenhorst 6666.5290933297 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Irmgard Rauschert
(20.05.2022) Ich war sehr unzufrieden!
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Mende
Rechtsanwalt Ralf Mende
Anwaltskanzlei Mende & Mende, Marktplatz 5/2, 73728 Esslingen am Neckar 6941.0248293527 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Mende – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Hartmann
sehr gut
Hartmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Jägerstraße 7, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.2816135299 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Antje Hartmann
aus 10 Bewertungen Bin so froh, dass ich während meiner Scheidung zwei Jahre lang eine so kompetente und engagierte Anwältin an meiner … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Meltem Ecelioglu
sehr gut
Rechtsanwältin Meltem Ecelioglu
Rechtsanwaltskanzlei Heger (ehem.Rippert) & Ecelioglu in Bürogemeinschaft, Kaiser-Friedrich-Ring 32, 65185 Wiesbaden 6800.1370389079 km
Ihr Recht ist mein Ziel!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Meltem Ecelioglu
aus 29 Bewertungen Professionell, Zuverlässig und sehr gut erreichbar! Wurde bestens beraten, jederzeit gerne wieder. Vielen Dank! (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lucia Waid
sehr gut
Kanzlei Lucia Waid, Kaiserstr. 48a, 50321 Brühl 6676.8325250565 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Lucia Waid - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Waid hat mich in meiner Scheidungsangelegenheit betreut und unterstützt. Sie ist eine sehr … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Albrecht
Rechtsanwalt Robert Albrecht
Kanzlei Robert Albrecht, Gustav-Stresemann-Weg 60, 48155 Münster 6665.7415643935 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Robert Albrecht
aus 5 Bewertungen Schnelle Terminvereinbarung und kompetente Beratung. (15.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kurz
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kurz
Kurz & Partner GbR, Kurfürstenplatz 7, 80796 München 7117.8732966899 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kurz hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Very diligent and open to help! No problem with English language. I will come back to him in case I need legal advice … (26.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katja Schüler , LL. M.
Rechtsanwältin Dr. Katja Schüler , LL. M.
Höpken und Partner, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin 6974.1130966148 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Katja Schüler , LL. M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver G. Dalheimer
Rechtsanwalt Oliver G. Dalheimer
DALHEIMER Rechtsanwälte, Zähringer Strasse 2a, 66119 Saarbrücken 6767.835184836 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver G. Dalheimer bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(02.10.2019) Sehr kompetent,menschlich und ich vertraue ihm er hat mir schnell geholfen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra S. Lohkamp
Rechtsanwältin Petra S.Lohkamp, Rosenweg 11, 40489 Düsseldorf 6643.6742443277 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Petra S. Lohkamp hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(10.09.2020) Ich fühlte mich bei Frau Lohkamp sehr gut aufgehoben, die Beratung war sehr gut. Ich würde mich wieder von Frau …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Wittemann
Rechtsanwalt Stephan Wittemann
Wenzel, Binder & Wittemann, Neuer Markt 31, 53340 Meckenheim 6696.4112052018 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Wittemann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Marvin Kahl
Rechtsanwalt Marvin Kahl
Rechtsanwälte Dickebohm und Kahl GbR, Lingener Str. 71, 49716 Meppen 6605.7892583668 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marvin Kahl vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(26.09.2022) Hr.RA.Kahl besitzt in allen Rechtsgebieten gute Kenntnisse und ist in der Lage diese entsprechend anzuwenden. Was er …
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Lichtenberg
sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Lichtenberg
Kanzlei Lutz Lichtenberg, Neuer Markt 10, 42781 Haan 6665.1157008432 km
Ihr Rechtsanwalt im Herzen von Haan.
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Lutz Lichtenberg hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Den vorgenannten, positiven Bewertungen kann ich mich nur anschließen! Herr Rechtsanwalt Lichtenberg ist äußerst … (26.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Müller
Rechtsanwältin Ursula Müller
Kanzlei Ursula Müller, Hamburger Str. 5, 14641 Wustermark 6946.6055313237 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Ursula Müller
(08.12.2018) Sie hat mich sehr gut Beraten und war sehr freundlich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Kanzler-Roleff
Rechtsanwalt Alexander Kanzler-Roleff
Kanzlei Ortwin Sarx, Opmünder Weg 50, 59494 Soest 6713.8297706534 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Alexander Kanzler-Roleff
(28.05.2020) Fühlte mich super aufgehoben und verstanden. Sehr verständnisvoll und immer ein offenes Ohr auch wenn es mal vom …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Borik
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Borik
KAPPUS & BOHNE Rechtsanwälte und Fachanwälte, Schillerstr. 30-40, 60313 Frankfurt am Main 6825.714220152 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Borik bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 49 Bewertungen Vielen Dank Herr Borik, Ich habe mich bei Ihnen sowohl bei der Beratung als auch bei dem gesamten Vorgang der Fälle … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Hamschmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Hamschmidt
Kanzlei am Standesamt Dr. Triltsch und Hamschmidt Rechtsanwälte PartGmbB, Ratzeburger Alle 14a, 23564 Lübeck 6744.3863497415 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Hamschmidt hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 89 Bewertungen 😀😁😎 (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Elmar Dolscius
sehr gut
Rechtsanwalt Elmar Dolscius
Kanzlei Recht und Recht, Westerbachstr. 23f, 61476 Kronberg im Taunus 6813.2250612645 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Elmar Dolscius hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 28 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Dolscius in Anspruch zu nehmen, um mich bei der Kündigung eines … (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Roschlau LL.M.
sehr gut
Kanzlei Thomas J. Roschlau, Alte Strasse 9, 49176 Hilter am Teutoburger Wald 6684.9500723907 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Roschlau LL.M.
aus 13 Bewertungen Herr Roschlau hatte in kurzer Zeit mein Anliegen erledigt. Finde ich super klasse. LG (20.10.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.