1.448 Anwälte für Leistungsbeschreibung | Seite 61

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Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Schmidt
Rechtsanwalt Florian Schmidt
Ritzer & Kollegen, Bavariaring 15, 80336 München 7117.9493307507 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Florian Schmidt hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Leistungsbeschreibung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Wiegard
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Wiegard
JASPER Rechtsanwälte, Alfredstraße 81, 45130 Essen 6652.120272617 km
Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Leistungsbeschreibung bietet Herr Rechtsanwalt Dennis Wiegard
aus 33 Bewertungen Bin meinerseits mit der professionellen arbeit von Herrn Wiegard sehr zufrieden u. kann nur positives berichten. Ich … (01.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Eggensberger
Rechtsanwalt Philipp Eggensberger
RSW Rechtsanwälte Tobelander, Dr. Dolinski Partnerschaft mbB, Ulmer-Tor-Straße 29, 88400 Biberach an der Riß 7008.3644833843 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Eggensberger ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Leistungsbeschreibung
(18.06.2022) Nur positiv: Herr Eggensberger ging auf die Situation genau ein, erklärte den Sachverhalt klar und gab gute Grundlagen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bauer
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Bauer
Rechtsanwälte Bauer, Unterortstraße 27B, 65760 Eschborn 6817.6430650745 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Leistungsbeschreibung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Bauer
aus 22 Bewertungen Herr Bauer, Sie kommen auf den Punkt sind absolut souverän und zuverlässig . Erste Schritt ist getan wir danken … (23.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus L. Denzel
Rechtsanwalt Markus L. Denzel
Fachanwaltskanzlei Denzel, Magnusstrasse 10, 88427 Bad Schussenried 7005.1020475714 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Markus L. Denzel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Leistungsbeschreibung
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Harbring
Rechtsanwalt Klaus Harbring
HARBRING DR. WIGGER & KOLLEGEN, Hermannstr. 23, 46399 Bocholt 6607.3746943271 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Harbring hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Leistungsbeschreibung
(21.07.2017) Hat sich viel Zeit genommen und umfassend beraten! Wir waren sehr zufrieden!
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Detje
Rechtsanwalt Clemens Detje
Rechtsanwalt Clemens Detje, Bergedorfer Schloßstraße 13, 21029 Hamburg 6736.1006107376 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Clemens Detje - Ihr juristischer Beistand im Bereich Leistungsbeschreibung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wilhelm F. Ceelen
Rechtsanwalt Wilhelm F. Ceelen
RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE CEELEN DR. HUTTER STALTER PFAUDLER DR. VEH PartGmbB, Königsgraben 17, 87700 Memmingen 7039.369264792 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Wettbewerbsrecht • Werkvertragsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Leistungsbeschreibung bietet Herr Rechtsanwalt Wilhelm F. Ceelen

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Leistungsbeschreibung

Fragen und Antworten

  • Leistungsbeschreibung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Leistungsbeschreibung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Leistungsbeschreibung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Leistungsbeschreibung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Leistungsbeschreibung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Im Rahmen der Leistungsbeschreibung werden die Hauptleistungen festgelegt, die der Schuldner zur Erfüllung vom Vertrag - z. B. einem Kaufvertrag oder Werkvertrag - erbringen muss. Eine Leistungsbeschreibung spielt vor allem im Baurecht, im Vergaberecht oder Werkvertragsrecht eine wichtige Rolle. Bevor z. B. ein Verband des öffentlichen Rechts oder eine Behörde ein Vergabeverfahren durchführt, ist zunächst eine öffentliche Ausschreibung der zu vergebenden Aufgaben nötig. In den sog. Verdingungsunterlagen beschreibt beispielsweise der Auftraggeber, welche Leistungen er erwartet und welche Anforderungen dazu nötig werden; die sog. Leistungsbeschreibung.

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen muss dabei stets die jeweilige Vergabeordnung beachtet werden. So regeln drei verschiedene Vergabeordnungen, unter welchen Voraussetzungen ein Vergabeverfahren abläuft. Dabei gibt es die VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen), die VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) und die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen).

Die VOB/A beispielsweise bestimmt in § 7, wie die Leistungsbeschreibung gestaltet werden muss. Um Missverständnisse bei den Bewerbern zu vermeiden, muss die Leistungsbeschreibung unter anderem klar und deutlich formuliert sein. Sie muss sämtliche Anforderungen und Leistungen enthalten, damit der Handwerker genau weiß, was der Auftraggeber verlangt. Ansonsten ist eine Kalkulation der zu erwartenden Kosten und damit ein Kostenvoranschlag nicht möglich. Letztendlich kann ein Fehler in der Leistungsbeschreibung auch zu Fehlern bei der Errichtung und damit zu einem Mangel führen. Der Hersteller des Werks hat dann unter Umständen Schadenersatz zu leisten.

Laut der VOB/A ist eine Leistungsbeschreibung möglich als

  • Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis: Neben der allgemeinen Baubeschreibung werden im Verzeichnis gewisse Teilleistungen beschrieben, z. B. Leistungsart und Leistungsort.
  • Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm: Hier wird die Bauaufgabe in dem Leistungsprogramm genau beschrieben, weil nicht nur die Bauausführung im Vergabeverfahren dem Wettbewerb unterworfen wird, sondern auch der Entwurf des Vorhabens.

Den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Angebot auf Basis der Leistungsbeschreibung z. B. am wirtschaftlichsten und zweckmäßigsten ist. Im Übrigen spielen natürlich auch der Preis, die Qualität oder die Dauer der Ausführungsfrist eine wichtige Rolle für die Entscheidung, wem der Auftrag erteilt wird.

(VOI)

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