319 Anwälte für Maklerrecht | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Wolters
Rechtsanwalt Christoph Wolters
Kanzlei Germania Campus, An der Germania Brauerei 4, 48159 Münster 6661.1677819382 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Maklerrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Wolters
(18.11.2022) Ich bin sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Wolfgramm geb. Braun
sehr gut
Frau Rechtsanwälte Braun|Wolfgramm, Burgwall 28, 18055 Rostock 6813.9177569689 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Maklerrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsfragen im Bereich Maklerrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Jana Wolfgramm geb. Braun
aus 27 Bewertungen Frau Wolfrgamm hat meine Tochter und mich in einer Verkehrsunfallsangelegenheit kompetent, schnell, freundlich und … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ilir Maliqi
Rechtsanwalt Ilir Maliqi
KANZLEI IM GRÜNEN QUARTIER, Mexikoring 9a, 22297 Hamburg 6719.0162116791 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ilir Maliqi ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Maklerrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Abele
Rechtsanwalt Dr. Klaus Abele
Rechtsanwaltskanzlei Kranz + Abele, Karlsplatz 4, 73614 Schorndorf 6951.5100656119 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Abele hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Maklerrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Düpmeier
Rechtsanwalt Robert Düpmeier
Rechtsanwalt Robert Düpmeier - Kanzlei für Immobilien- und Bankrecht, Sachsenring 43, 50677 Köln 6675.6594020691 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Düpmeier vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Maklerrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Henrik Solf
Rechtsanwalt Henrik Solf
Hölz, Knarr & Solf, Schönhauser Allee 48, 10437 Berlin 6974.1387580109 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Henrik Solf - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Maklerrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Brodt-Chiadmi
sehr gut
Rechtsanwältin Alexandra Brodt-Chiadmi
ABC Rechtsanwaltskanzlei I Kanzlei für Mietrecht, Baurecht, Grundstücksrecht, Am Kabellager 11, 51063 Köln 6676.7773619219 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Alexandra Brodt-Chiadmi ist Ihr Ansprechpartner für Maklerrecht
aus 18 Bewertungen Frau RA Brodt-Chiadmi hat uns schneller als gedacht zum Endergebnis bzw. zum Urteil zu unseren Gunsten gebracht. Eine … (18.05.2022)

Rechtstipps von Anwälten für Maklerrecht

Fragen und Antworten

  • Maklerrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Maklerrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Maklerrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Maklerrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Maklerrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Maklerrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Maklerrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Maklerrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Das Maklerrecht ist Teil des zivilrechtlichen Immobilienrechts und erfasst Rechtsfragen über die Beauftragung eines Maklers, wobei die Rechtsordnung jeweils an die Tätigkeit eines Wohnungsmaklers (Makler, der gewerbsmäßig Mietverträge über Wohnraum vermittelt) und eines Immobilienmaklers (Makler, der gewerbsmäßig Kaufverträge und Mietverträge für Gewerberäume und andere Immobilien vermittelt) unterschiedliche Anforderungen stellt. Einige gesetzlichen Vorschriften zum Maklerrecht finden sich in den §§ 652 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), doch überwiegend ist das Maklerrecht der Rechtsprechung überlassen.

Ausgangspunkt ist der Maklervertrag, der früher auch als Mäklervertrag bezeichnet wurde. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler für die Vermittlung einer Immobilie oder Wohnung eine Vergütung zu zahlen, den Maklerlohn (auch: Courtage), wobei es sich bei dem vermittelten Vertrag sowohl um die Vermittlung eines Kaufvertrages als auch eines Mietvertrages handeln kann.

Die Besonderheit im Maklerrecht ist, dass zwischen Auftraggeber und Makler keine gegenseitigen Hauptleistungspflichten bestehen, denn dem Auftraggeber steht es weiterhin frei, ob er den Mietvertrag oder den Immobilienverkauf abschließt oder nicht. Er bleibt „Herr des Geschäftes“. Und andererseits ist der Makler auch nach Abschluss des Maklervertrages nicht dazu verpflichtet, überhaupt tätig zu werden. Erst wenn er mit dem Auftraggeber einen sogenannten Maklerdienstvertrag oder Alleinauftrag abgeschlossen hat, ist der Makler dem Auftraggeber gegenüber zum aktiven Tätigwerden verpflichtet.

Diese Beschränkung auf Nebenpflichten, ergibt sich aus dem Erfolgsprinzip, auf dem der Maklervertrag basiert: Nur wenn die Tätigkeit des Maklers auch Erfolg hatte und ein entsprechender Hauptvertrag (Immobilienkaufvertrag, Mietvertrag) zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten wirksam abgeschlossen wurde, ist der Auftraggeber seinerseits zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet.

Hinweis: Damit trägt der Makler bis zum Abschluss des Hauptvertrages selbst das Risiko für seine Provision und seine Aufwendungen.

Mit Abschluss des Vertrages wird im Maklerrecht jedoch ebenfalls ein besonderes Treueverhältnis zwischen Auftraggeber und Makler begründet, je nachdem um was für ein Geschäft es sich handelt und welchen Umfang es hat. Auch die Erfahrenheit des Auftraggebers ist hierbei ein wesentliches Kriterium. Der Makler muss die Interessen seines Auftraggebers und auch des Dritten wahren und ist beispielsweise zur Geheimhaltung verpflichtet. Umgekehrt muss der Auftraggeber ebenfalls seine Sorgfaltsverpflichtung erfüllen und Vertraulichkeit wahren. Will er zum Beispiel das geplante Geschäft nicht mehr abschließen, so muss er den Makler umgehend davon unterrichten und darf ihn nicht unzulässig um seine Provision bringen.

Verletzt der Auftraggeber seine Vertragspflichten aus dem Maklervertrag, so muss er keine Provision zahlen und nur Schadensersatz gemäß §§ 280 BGB zahlen, d.h. der Makler muss so gestellt werden, als wäre die Pflichtverletzung nicht erfolgt. Er kann also nur seine nutzlosen Aufwendungen (Fahrtkosten, Telekommunikationskosten etc) ersetz verlangen. Sein Anspruch auf Provision besteht nur, wenn er eine anderweitige Veräußerung oder Vermittlung der Wohnung oder Immobilie nachweisen kann für die er Provision erhalten hätte.

Wie im Mietrecht wird auch im Maklerrecht davon ausgegangen, dass im Bereich des Wohnraums ein besonderes Schutzbedürfnis besteht. Darum gelten zum Schutz des Wohnraumsuchenden zahlreiche zusätzliche Schutzvorschriften, die im Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG) verankert sind und immer dann zur Anwendung kommen, wenn der Makler gewerbsmäßig Wohnraum vermittelt. So ist zum Beispiel die Provision eines Wohnungsmaklers auf maximal zwei Netto-Mieten (ohne Nebenkosten) zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt und muss im Vertrag in Bruchteilen oder als Vielfaches der Monatsmiete angegeben sein. Nicht berechnet werden dürfen also Schreibgebühren, Einschreibegebühren, Fahrtkosten und Telekommunikationskosten.

Hinweis: Im Gewerbemietrecht gilt dagegen keine entsprechende Begrenzung der Maklerprovision. Das Wohnungsvermittlungsgesetz schränkt die Vertragsautonomie zugunsten des Wohnraumsuchenden ein. So muss etwa eine Vertragsstrafe höchstens 10 Prozent und maximal 25 Euro betragen und im Maklervertrag dürfen laut § 4a WoVermG keine reinen Abschlagszahlungen vereinbart werden. Hiervon ausgenommen sind lediglich Inventar und Einrichtungsgegenstände. Darüber hinaus darf der Makler eine Wohnung nur anbieten, wenn er vom Vermieter oder einem anderen entsprechend Berechtigten dazu beauftragt worden ist. Sogar bestimmte Pflichtangaben in Wohnungsanzeigen muss ein Makler beachten. Hält er sich nicht an die Vorgaben des Wohnungsvermittlungsgesetzes, so kann ein Bußgeld bis zu 2.500 EUR gegen ihn verhängt werden.

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