319 Anwälte für Maklerrecht | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwältin Bianca Rönn
Kanzlei Bianca Rönn, Sögestr. 41, 28195 Bremen 6675.5210018504 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Maklerrecht
Rechtsfragen im Bereich Maklerrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Bianca Rönn
(17.11.2017) Frau Rönn hat mich erfolgreich gegen eine Anklage verteidigt. Mir wurde zu Unrecht vorgeworfen, ich hätte mit Drogen, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Marianne Beukemann
Kanzlei Beukemann, Plockstr. 12, 35390 Gießen 6800.0170810918 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Maklerrecht bietet Frau Rechtsanwältin Marianne Beukemann
aus 5 Bewertungen Frau Beukemann ist sehr kompetent und hat uns stets gut beraten. Bei Fragen steht Sie immer zur Verfügung und hilft … (28.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt, Notar a.D. Sascha Münch
Rechtsanwalt, Notar a.D. Sascha Münch
rightmart Rechtsanwalts GmbH, Hinterm Sielhof 4-5, 28277 Bremen 6677.8569596446 km
Pferderecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt, Notar a.D. Sascha Münch - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Maklerrecht
(01.07.2023) einfache und schnelle Terminvergabe sowie gute unkomplizierte Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Avv. Peter Comandini
sehr gut
Rechtsanwalt Avv. Peter Comandini
Rechtsanwaltskanzlei Avv. Peter Comandini, Corso XI Settembre, 93, Pesaro, Italien 7462.5613916512 km
Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Avv. Peter Comandini bietet Rat und Unterstützung im Bereich Maklerrecht
aus 10 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Comandini hat unsere Interessen nach einem schweren Autounfall in Italien zu unserer vollsten … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Ernstberger
Rechtsanwältin Manuela Ernstberger
Rechtsanwälte Keller Hoffmann Partnerschaft mbB, Korbacherstr. 8, 97353 Wiesentheid 6947.1513377203 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Maklerrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Maklerrecht bietet Frau Rechtsanwältin Manuela Ernstberger
aus 8 Bewertungen Frau Ernstberger hat mir von Anfang an das Gefühl gegeben gut aufgehoben zu sein. Frau Ernstberger ist absolut … (03.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Shea
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Shea
Kanzlei Dennis Shea, Schützenstraße 12, 17489 Greifswald 6884.0443086391 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Maklerrecht
Herr Rechtsanwalt Dennis Shea ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Maklerrecht
aus 12 Bewertungen Sehr freundlich und sympathisch, auch für den Leihen verständliche Argumentation. Bei Gericht ein erfahrener und … (26.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Grund
sehr gut
Rechtsanwalt Reinhard Grund
Kanzlei Koppisch und Grund, Mittermayerstr. 6, 85221 Dachau 7102.9006761953 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Maklerrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Reinhard Grund
aus 107 Bewertungen Sehr gute Beratung, tolles Team. (01.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Maklerrecht

Fragen und Antworten

  • Maklerrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Maklerrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Maklerrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Maklerrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Maklerrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Maklerrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Maklerrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Maklerrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Das Maklerrecht ist Teil des zivilrechtlichen Immobilienrechts und erfasst Rechtsfragen über die Beauftragung eines Maklers, wobei die Rechtsordnung jeweils an die Tätigkeit eines Wohnungsmaklers (Makler, der gewerbsmäßig Mietverträge über Wohnraum vermittelt) und eines Immobilienmaklers (Makler, der gewerbsmäßig Kaufverträge und Mietverträge für Gewerberäume und andere Immobilien vermittelt) unterschiedliche Anforderungen stellt. Einige gesetzlichen Vorschriften zum Maklerrecht finden sich in den §§ 652 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), doch überwiegend ist das Maklerrecht der Rechtsprechung überlassen.

Ausgangspunkt ist der Maklervertrag, der früher auch als Mäklervertrag bezeichnet wurde. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler für die Vermittlung einer Immobilie oder Wohnung eine Vergütung zu zahlen, den Maklerlohn (auch: Courtage), wobei es sich bei dem vermittelten Vertrag sowohl um die Vermittlung eines Kaufvertrages als auch eines Mietvertrages handeln kann.

Die Besonderheit im Maklerrecht ist, dass zwischen Auftraggeber und Makler keine gegenseitigen Hauptleistungspflichten bestehen, denn dem Auftraggeber steht es weiterhin frei, ob er den Mietvertrag oder den Immobilienverkauf abschließt oder nicht. Er bleibt „Herr des Geschäftes“. Und andererseits ist der Makler auch nach Abschluss des Maklervertrages nicht dazu verpflichtet, überhaupt tätig zu werden. Erst wenn er mit dem Auftraggeber einen sogenannten Maklerdienstvertrag oder Alleinauftrag abgeschlossen hat, ist der Makler dem Auftraggeber gegenüber zum aktiven Tätigwerden verpflichtet.

Diese Beschränkung auf Nebenpflichten, ergibt sich aus dem Erfolgsprinzip, auf dem der Maklervertrag basiert: Nur wenn die Tätigkeit des Maklers auch Erfolg hatte und ein entsprechender Hauptvertrag (Immobilienkaufvertrag, Mietvertrag) zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten wirksam abgeschlossen wurde, ist der Auftraggeber seinerseits zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet.

Hinweis: Damit trägt der Makler bis zum Abschluss des Hauptvertrages selbst das Risiko für seine Provision und seine Aufwendungen.

Mit Abschluss des Vertrages wird im Maklerrecht jedoch ebenfalls ein besonderes Treueverhältnis zwischen Auftraggeber und Makler begründet, je nachdem um was für ein Geschäft es sich handelt und welchen Umfang es hat. Auch die Erfahrenheit des Auftraggebers ist hierbei ein wesentliches Kriterium. Der Makler muss die Interessen seines Auftraggebers und auch des Dritten wahren und ist beispielsweise zur Geheimhaltung verpflichtet. Umgekehrt muss der Auftraggeber ebenfalls seine Sorgfaltsverpflichtung erfüllen und Vertraulichkeit wahren. Will er zum Beispiel das geplante Geschäft nicht mehr abschließen, so muss er den Makler umgehend davon unterrichten und darf ihn nicht unzulässig um seine Provision bringen.

Verletzt der Auftraggeber seine Vertragspflichten aus dem Maklervertrag, so muss er keine Provision zahlen und nur Schadensersatz gemäß §§ 280 BGB zahlen, d.h. der Makler muss so gestellt werden, als wäre die Pflichtverletzung nicht erfolgt. Er kann also nur seine nutzlosen Aufwendungen (Fahrtkosten, Telekommunikationskosten etc) ersetz verlangen. Sein Anspruch auf Provision besteht nur, wenn er eine anderweitige Veräußerung oder Vermittlung der Wohnung oder Immobilie nachweisen kann für die er Provision erhalten hätte.

Wie im Mietrecht wird auch im Maklerrecht davon ausgegangen, dass im Bereich des Wohnraums ein besonderes Schutzbedürfnis besteht. Darum gelten zum Schutz des Wohnraumsuchenden zahlreiche zusätzliche Schutzvorschriften, die im Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG) verankert sind und immer dann zur Anwendung kommen, wenn der Makler gewerbsmäßig Wohnraum vermittelt. So ist zum Beispiel die Provision eines Wohnungsmaklers auf maximal zwei Netto-Mieten (ohne Nebenkosten) zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt und muss im Vertrag in Bruchteilen oder als Vielfaches der Monatsmiete angegeben sein. Nicht berechnet werden dürfen also Schreibgebühren, Einschreibegebühren, Fahrtkosten und Telekommunikationskosten.

Hinweis: Im Gewerbemietrecht gilt dagegen keine entsprechende Begrenzung der Maklerprovision. Das Wohnungsvermittlungsgesetz schränkt die Vertragsautonomie zugunsten des Wohnraumsuchenden ein. So muss etwa eine Vertragsstrafe höchstens 10 Prozent und maximal 25 Euro betragen und im Maklervertrag dürfen laut § 4a WoVermG keine reinen Abschlagszahlungen vereinbart werden. Hiervon ausgenommen sind lediglich Inventar und Einrichtungsgegenstände. Darüber hinaus darf der Makler eine Wohnung nur anbieten, wenn er vom Vermieter oder einem anderen entsprechend Berechtigten dazu beauftragt worden ist. Sogar bestimmte Pflichtangaben in Wohnungsanzeigen muss ein Makler beachten. Hält er sich nicht an die Vorgaben des Wohnungsvermittlungsgesetzes, so kann ein Bußgeld bis zu 2.500 EUR gegen ihn verhängt werden.

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