4.254 Anwälte für Rechtsbehelfe | Seite 178

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Profil-Bild Rechtsanwalt Philip Wulf Leichthammer
sehr gut
Rechtsanwalt Philip Wulf Leichthammer
LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte, Bremer Str. 6, 60323 Frankfurt am Main 6824.6665542352 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Philip Wulf Leichthammer ist Ihr Ansprechpartner für Rechtsbehelfe
aus 88 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Leichthammer vertrat mich auf Empfehlung wegen Fahrerflucht (Beschädigung eines PKWs beim Ausparken … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Heinz Dethloff
Rechtsanwaltskanzlei Dethloff & Jankowiak, Distelweg 31, 18273 Güstrow 6832.7744908624 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Rechtsbehelfe bietet Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Dethloff
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Schäfer
Rechtsanwalt Armin Schäfer
SFW Baumeister & Partner Rechtsanwälte GmbB, Blumenstraße 44, 73728 Esslingen am Neckar 6942.000089819 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Versicherungsrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Rechtsbehelfe bietet Herr Rechtsanwalt Armin Schäfer
(09.02.2024) Herr Schäfer hat mich zu einem großen Problem mit meinem Führerschein und zur MPU beraten. Vor Gericht hat die Behörde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Burgsmüller
Kanzlei Florian Burgsmüller, Erich-Koch-Weser-Platz 1, 27568 Bremerhaven 6638.2487363759 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Burgsmüller vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Rechtsbehelfe
aus 6 Bewertungen Ich möchte meine aufrichtige Dankbarkeit gegenüber Rechtsanwalt Florian Burgsmüller ausdrücken. Nach einem … (11.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Horsinka
sehr gut
Rechtsanwalt Bernhard Horsinka, Semmelstr. 6, 97070 Würzburg 6921.3891157463 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Rechtsbehelfe steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernhard Horsinka gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Ich bin Sehr zufrieden mit der Arbeit vom Herrn Horsinka, sehr gute Beratung und schnelle Bearbeitung des Falles. Ist … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Wölke LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Wölke LL.M.
Engemann & Wölke - Rechtsanwälte, Kollegienwall 17, 49074 Osnabrück 6672.6187778348 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Jens Wölke LL.M. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Rechtsbehelfe
aus 10 Bewertungen Kann ich jedem weiterempfehlen, der einen vertrauenswürdigen Anwalt in der Umgebung sucht. Herr Wölke ist direkt und … (04.02.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rechtsbehelfe

Fragen und Antworten

  • Rechtsbehelfe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rechtsbehelfe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rechtsbehelfe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rechtsbehelfe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rechtsbehelfe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Mit einem Rechtsbehelf können Entscheidungen von Behörden bzw. Gerichten angegriffen werden. Ziel ist dabei, eine andere, für den Betroffenen günstigere Entscheidung zu erreichen. Dabei werden Rechtsbehelfe im Wesentlichen unterschieden in:

  • Rechtsmittel,
  • andere förmliche Rechtsbehelfe,
  • formlose Rechtsbehelfe.

Rechtsmittel sind insbesondere Berufung und Revision. Auch Sonderfälle wie Anschlussberufung, Anschlussrevision oder Sprungrevision gehören dazu. Rechtsmittel sind besondere förmliche Rechtsbehelfe mit Devolutiveffekt und Suspensiveffekt. Das bedeutet, dass einerseits die bisherige Entscheidung gehemmt, also nicht vollzogen werden kann. Andrerseits soll die Rechtsmittelentscheidung durch die nächsthöhere Instanz gefällt werden Die Berufung im Zivilprozess findet beispielsweise vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht statt, soweit das Urteil von einem Amtsgericht angegriffen wird.

Andere förmliche Rechtsbehelfe sind der Einspruch oder Widerspruch. Auch die Beschwerde gegen prozessuale Entscheidungen oder die Erinnerung gegen die von einem Rechtspfleger getroffene Entscheidung sind förmliche Rechtsbehelfe. Dabei sind förmliche Rechtsbehelfe regelmäßig an eine bestimmte Form bzw. Frist gebunden.

Formlose Rechtsbehelfe, wie eine Petition, Gegendarstellung oder Aufsichtsbeschwerde, z. B. in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde, sind dagegen jederzeit möglich. Sie führen aber seltener zu dem gewünschten Erfolg, insbesondere wenn zuvor vielleicht eine Rechtmittelfrist verpasst wurde.

In bestimmten Fällen ist eine Rechtsbehelfsbelehrung oder Rechtsmittelbelehrung vorgeschrieben, so beispielsweise im Verwaltungsrecht für den behördlichen Bescheid oder das Urteil von einem Verwaltungsgericht. Auch im Strafprozess muss der Verurteilte über seine möglichen Rechtsmittel wie Berufung oder Revision informiert werden. Das bestimmt die Strafprozessordnung (StPO). Im Zivilprozess dagegen ist regelmäßig keine Rechtbehelfsbelehrung erforderlich.

Eine Rechtsbehelfsbelehrung erklärt dem Betroffenen, mit welchem förmlichen Rechtsbehelf, beispielsweise Widerspruch, Klage, Berufung oder Revision die Entscheidung angefochten werden kann. Dabei gibt die Rechtbehelfsbelehrung auch Frist und Behörde bzw. Gericht an, bei dem der Rechtsbehelf eingelegt werden muss.

(ADS)

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