4.277 Anwälte für Rechtsbehelfe | Seite 179

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Bagge
Rechtsanwalt Thorsten Bagge
Kanzlei Bagge, Hauptstr. 56, 37412 Herzberg am Harz 6842.8854715244 km
Ihr Recht ist mein Anliegen
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Bagge vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Rechtsbehelfe
(08.11.2018) Habe Endlich einen RA gefunden der für seine Mandant mit denk und auch handeln und nicht nur an sein Honorar denkt. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Rottmann
sehr gut
Rechtsanwalt Kanzlei Rottmann, Neusser Wall 12, 50670 Köln 6674.2143834653 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Rechtsbehelfe bietet Herr Rechtsanwalt Uwe Rottmann
aus 86 Bewertungen Wir wurden sehr freundlich begrüßt, fachlich ausführlich beraten und zur vollsten Zufriedenheit vertreten. Man kann … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Schüller
sehr gut
Kanzlei Schüller, Marcusallee 16, 28359 Bremen 6678.8838617958 km
Verkehrsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Schüller ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Rechtsbehelfe
aus 1.171 Bewertungen Herr Schüller prognostizierte eine gute Chance auf Rückgabe des Führerscheins und empfahl den Antrag selbst zu … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrice Hesselbach
sehr gut
SCHREIBER, HESSELBACH & NOESKE | Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Warenburgstr. 3, 78050 Villingen-Schwenningen 6925.6782248198 km
Rechtsberatung auf Augenhöhe - gemeinsam mit Ihnen rechtliche Chancen/ Risiken ermitteln und optimal agieren
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Fachanwältin Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Beatrice Hesselbach unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Rechtsbehelfe
aus 63 Bewertungen Nachdem wir ein knappes halbes Jahr selbst versucht haben, die ausstehende Forderung von 19.000 Euro bei unserem … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Rauscher
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Rauscher
Merz, Schmid, Schäftlmeier und Partner Rechtsanwälte, Karlstraße 2, 71394 Kernen im Remstal 6938.1920528509 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Rauscher bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Rechtsbehelfe
aus 153 Bewertungen Wie immer ein ehrlicher Top Anwalt (10.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rechtsbehelfe

Fragen und Antworten

  • Rechtsbehelfe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rechtsbehelfe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rechtsbehelfe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Rechtsbehelfe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rechtsbehelfe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Mit einem Rechtsbehelf können Entscheidungen von Behörden bzw. Gerichten angegriffen werden. Ziel ist dabei, eine andere, für den Betroffenen günstigere Entscheidung zu erreichen. Dabei werden Rechtsbehelfe im Wesentlichen unterschieden in:

  • Rechtsmittel,
  • andere förmliche Rechtsbehelfe,
  • formlose Rechtsbehelfe.

Rechtsmittel sind insbesondere Berufung und Revision. Auch Sonderfälle wie Anschlussberufung, Anschlussrevision oder Sprungrevision gehören dazu. Rechtsmittel sind besondere förmliche Rechtsbehelfe mit Devolutiveffekt und Suspensiveffekt. Das bedeutet, dass einerseits die bisherige Entscheidung gehemmt, also nicht vollzogen werden kann. Andrerseits soll die Rechtsmittelentscheidung durch die nächsthöhere Instanz gefällt werden Die Berufung im Zivilprozess findet beispielsweise vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht statt, soweit das Urteil von einem Amtsgericht angegriffen wird.

Andere förmliche Rechtsbehelfe sind der Einspruch oder Widerspruch. Auch die Beschwerde gegen prozessuale Entscheidungen oder die Erinnerung gegen die von einem Rechtspfleger getroffene Entscheidung sind förmliche Rechtsbehelfe. Dabei sind förmliche Rechtsbehelfe regelmäßig an eine bestimmte Form bzw. Frist gebunden.

Formlose Rechtsbehelfe, wie eine Petition, Gegendarstellung oder Aufsichtsbeschwerde, z. B. in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde, sind dagegen jederzeit möglich. Sie führen aber seltener zu dem gewünschten Erfolg, insbesondere wenn zuvor vielleicht eine Rechtmittelfrist verpasst wurde.

In bestimmten Fällen ist eine Rechtsbehelfsbelehrung oder Rechtsmittelbelehrung vorgeschrieben, so beispielsweise im Verwaltungsrecht für den behördlichen Bescheid oder das Urteil von einem Verwaltungsgericht. Auch im Strafprozess muss der Verurteilte über seine möglichen Rechtsmittel wie Berufung oder Revision informiert werden. Das bestimmt die Strafprozessordnung (StPO). Im Zivilprozess dagegen ist regelmäßig keine Rechtbehelfsbelehrung erforderlich.

Eine Rechtsbehelfsbelehrung erklärt dem Betroffenen, mit welchem förmlichen Rechtsbehelf, beispielsweise Widerspruch, Klage, Berufung oder Revision die Entscheidung angefochten werden kann. Dabei gibt die Rechtbehelfsbelehrung auch Frist und Behörde bzw. Gericht an, bei dem der Rechtsbehelf eingelegt werden muss.

(ADS)

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