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Rechtsanwalt Michail B. Karawer
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Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michail B. Karawer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Rollstuhl
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Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Rollstuhl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mark Lupschitz gerne zur Verfügung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rollstuhl

Fragen und Antworten

  • Rollstuhl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rollstuhl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rollstuhl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Rollstuhl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rollstuhl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ein Rollstuhl ist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V (Sozialgesetzbuch V), das Menschen mit einer körperlichen Behinderung ermöglicht, trotz ihrer Gehbeeinträchtigung mobil zu bleiben.

Welchen Rollstuhl die gehbehinderte Person erhält, hängt von mehreren Faktoren ab. So erhält jemand mit nur vorübergehenden Gehproblemen - z. B. nach einer schweren Operation am Bein - einen normalen Standardrollstuhl. Ist eine dauerhaft gehbehinderte Person dagegen z. B. im Behindertensport aktiv, kann sie einen Sportrollstuhl bekommen. Auch die Art der Behinderung spielt für die Wahl eines Rollstuhls eine wichtige Rolle. Denn wer beispielsweise zusätzliche Armprobleme hat, wird mit einem normalen Rollstuhl nicht zurechtkommen, sondern braucht vielmehr einen Elektrorollstuhl oder einen Scooter. Da das Hilfsmittel die Behinderung bzw. Schwerbehinderung ausgleichen oder ein Fortschreiten der Beeinträchtigung verhindern soll, ist es nötig, dass sich der Rollstuhlfahrer schmerzfrei mit dem Gerät fortbewegen kann und es individuell auf den Benutzer eingestellt wird.

Um einen Rollstuhl zu bekommen, muss der Arzt ihn zuerst verordnen. Die Krankenversicherung prüft dann, ob sie die Kosten für den Rollstuhl übernimmt, oder ob Gehhilfen wie z. B. Krücken ausreichen. Verweigert sie die Zahlung, kann der Rollstuhlfahrer gegen die Entscheidung aber Widerspruch einlegen. Verlangt er jedoch ein höherwertiges Krankenfahrzeug als verschrieben, muss die Krankenkasse die Zusatzkosten nicht übernehmen. In Ausnahmefällen wird sie im Rahmen der Sozialhilfe gezahlt. Nach Erhalt des Rollstuhls verbleibt das Eigentum daran weiterhin bei der Versicherung bzw. ihren Vertragspartnern. Der Rollstuhlfahrer hat das Krankenfahrzeug zu pflegen und ordnungsgemäß zu verwenden. Muss der Rollstuhl gewartet oder repariert werden, übernimmt die Versicherung die Kosten, sofern der Rollstuhlfahrer den Schaden nicht durch unsachgemäße Nutzung herbeigeführt hat. Daher bietet sich der Abschluss einer Haftpflicht an, wenn man dauerhaft einen Rollstuhl von der Versicherung zur Verfügung gestellt bekommt.

Lebt der behinderte Mensch in einem Pflegeheim, streiten das Heim und die Krankenkasse sehr häufig darum, wer die Kosten für den Rollstuhl übernehmen muss. Dabei gilt: Braucht das Heim den Rollstuhl, um damit die vollstationäre Pflege des Bewohners zu erleichtern, muss das Heim zahlen. Wurde der Bewohner zwar in eine hohe Pflegestufe eingeteilt, kann er sich aber mithilfe seines Rollstuhls auch außerhalb des Heims fortbewegen und an externen Aktivitäten teilnehmen, muss die Krankenversicherung für den Rollstuhl zahlen.

Im Arbeitsrecht ist eine Diskriminierung des rollstuhlfahrenden Arbeitnehmers verboten. Wer wegen der Behinderung ferner nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, kann eine Entschädigung verlangen. Außerdem ist eine Kündigung vom Arbeitsvertrag nur zulässig, wenn zuvor das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Des Weiteren hat der Arbeitgeber für Barrierefreiheit am Arbeitsplatz zu sorgen, z. B. durch Einbau von einem Treppenlift.

Übrigens: Wer einen Elektrorollstuhl fährt, sollte § 4 I Nr. 2 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) beachten: Wiegt der Rollstuhl samt Batterien und Fahrer mehr als 500 kg, kann man mit ihm schneller als 15 km/h fahren und ist er breiter als 110 cm, so braucht man dafür eine Fahrerlaubnis. Wer dann gegen die Straßenverkehrsregeln verstößt, kann also sogar einen Führerscheinentzug riskieren.

(VOI)

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