2.912 Anwälte für Rücktritt | Seite 122

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Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Neupert
Rechtsanwalt Henning Neupert
Albrecht Neupert Suter & Partner, Dianastr. 56, 85540 Haar 7130.2746234684 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Neupert ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Rücktritt
(16.06.2023) Im Rahmen einer informellen Erstberatung gewann ich von Herrn Neupert den Eindruck, dass er sehr besonnen und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Neumann
Kanzlei Mathias Neumann, Untermarkt 48, 82515 Wolfratshausen 7122.3922794152 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mathias Neumann im Bereich Rücktritt bietet Beratung und Vertretung
(18.02.2022) Alles prima.
Profil-Bild Rechtsanwältin Heidi Schiek
sehr gut
Rechtsanwältin Heidi Schiek
Kanzlei Schiek, Rosenstraße 31, 72116 Mössingen 6943.0096806545 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Rücktritt beantwortet Frau Rechtsanwältin Heidi Schiek
aus 13 Bewertungen Hinter mir liegen 2 Jahre eines beispiellosen Scheidungskonflikts. Frau Schiek war in dieser Zeit eine der wichtigsten … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Stillner
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Stillner
Kanzlei Geiger & Stillner, Marktplatz 34, 73614 Schorndorf 6951.4732392013 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Rücktritt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Susanne Stillner gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Schneller Termin. Den ich dann doch nicht mehr benötigte. (12.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Stein
Rechtsanwaltskanzlei Jochen Stein, Gneisenaustraße 6/8, 30175 Hannover 6768.9667791508 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Rücktritt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jochen Stein
(24.05.2022) Großen Dank an Herrn RA Stein, auch an sein Praxisteam! Herr RA Stein hat über einen längeren Zeitraum einen sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Herb
Rechtsanwalt Frank Herb
Terstegge & Herb Rechtsanwaltspartnerschaft, Mauritz-Lindenweg 63, 48145 Münster 6664.7299750277 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Rücktritt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Herb gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland H. Hofmann
Rechtsanwalt Roland H. Hofmann
Kanzlei Roland H. Hofmann, Gutenbergstr. 14, 76532 Baden-Baden 6869.9554745765 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • WerkvertragsrechtAllgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Roland H. Hofmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Rücktritt
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Limmer
Rechtsanwalt Tobias Limmer
Kanzlei Tobias Limmer, Gartenstr. 68, 60596 Frankfurt am Main 6826.2464169076 km
Meinen Mandanten verbunden, ihrem Erfolg verpflichtet.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tobias Limmer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Rücktritt
aus 5 Bewertungen Rechtsanwalt Limmer ist gut auf mein Anliegen eingegangen und hat die Bank schnell angeschrieben. Hatte Phishing … (11.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rücktritt

Fragen und Antworten

  • Rücktritt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rücktritt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rücktritt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Rücktritt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rücktritt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Durch den Rücktritt lässt sich ein wirksamer Vertrag rückgängig machen. Vor der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 war im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) statt von Rücktritt noch von der Wandlung die Rede.

Ein Rücktrittsrecht ist bei vielen Vertragsarten gegeben. So kann man nicht nur von einem Kaufvertrag oder einem Werkvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist grundsätzlich auch bei einem Versicherungsvertrag oder Reisevertrag möglich. Beim Versicherungsvertrag beinhaltet vor allem das VVG spezielle Rücktrittsregeln. Der Reiserücktritt ist nicht immer mit Stornogebühren verbunden, die in AGB geregelt einer Vertragsstrafe gleichkommen. Falls doch, übernimmt eine abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung die Entschädigung des Reiseanbieters. Noch engeren Grenzen für einen Rücktritt begegnen Vertragspartner bei einem Erbvertrag oder einem Ehevertrag.

Das Recht zum Rücktritt können die Vertragspartner bereits im Vertrag selbst als vertragliches Rücktrittsrecht vereinbaren. In der Regel bestimmt aber das Gesetz die Rücktrittsmöglichkeit für zahlreiche Fälle. Liegt ein entsprechender Rücktrittsgrund vor und wird der Rücktritt gegenüber dem Vertragspartner erklärt, wird der mit ihm geschlossene Vertrag häufig nach den Vorschriften des BGB rückabgewickelt.

Im Gegensatz zur Kündigung werden beim Rücktritt die bereits ausgetauschten Leistungen so zurückgewährt, als habe der Vertrag nicht bestanden. Bei der Kündigung wird der Vertrag hingegen als für die Vergangenheit bestehend betrachtet. Der Widerruf ist dem Rücktritt wiederum ähnlicher. Ein Widerrufsrecht findet sich etwa häufig im Versandhandel - insbesondere beim Online-Kauf - und steht als Verbraucherrecht nur bestimmten Personen zu. Ein Widerruf ist im Gegensatz zum Rücktritt auch grundlos möglich, dafür in der Regel aber nur innerhalb kurzer Zeit nach dem Vertragsschluss. Die Widerrufsmöglichkeit soll so einen leichten Umtausch der Ware ermöglichen.

Ein häufiger Rücktrittsgrund ist beispielsweise beim Kauf eines mangelhaften Gegenstands gegeben. Im Rahmen der Gewährleistung darf - sofern der Verkäufer den Mangel beispielsweise nicht durch Nachbesserung beheben kann - der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Statt des Rücktritts ist auch die Minderung des Kaufpreises möglich. Ein Anspruch auf Schadenersatz dagegen ist neben dem Rücktritt nicht ausgeschlossen. Ist jedoch die Gewährleistungsfrist abgelaufen, ist der Rücktritt nicht mehr möglich. Auf diese Weise ist über das Gewährleistungsrecht eine Verjährung des Rücktrittsrechts möglich. Auch von einem Werkvertrag kann etwa, wenn nicht behebbare Baumängel vorliegen, zurückgetreten werden. Liegt dem Bauvertrag jedoch die VOB zugrunde, ist das gesetzliche Rücktrittsrecht des BGB häufig ausgeschlossen.

(GUE)

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