580 Anwälte für Softwarekauf | Seite 25

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Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen LL.M. (NYU)
Vy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte, Über'm Rath 29, 56072 Koblenz 6742.6810409418 km
"Führende Kanzlei" für Urheberrechtliche Streitigkeiten (The Legal 500) – "Deutschlands Beste Anwälte" für Gewerblichen Rechtsschutz (Handelsblatt/Best Lawyers) – Top Dienstleister (Proven Expert)
Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Datenschutzrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Urs Verweyen LL.M. (NYU) ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Softwarekauf gerne behilflich
(12.03.2024) Gegnerischer Anwalt meldet sich daraufhin schon gar nicht mehr
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sehr gut
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, Großer Burstah 42, 20457 Hamburg 6719.8688656635 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Datenschutzrecht
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Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke für Rechtsfragen rund um den Bereich Softwarekauf
aus 95 Bewertungen Sehr kompetente Beratung, sehr gute Unterstützung. Schnelle und unkomplizierte Bearbeitung und Kommunikation. Mit … (01.06.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Hempel
Kanzlei Andreas Hempel, Friedrichstraße 55, 65185 Wiesbaden 6800.1247720254 km
Wir sind entschlossen, Ihre Ziele zu erreichen.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Softwarekauf hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Hempel
aus 54 Bewertungen Ich hatte nicht zu träumen gewagt, dass es noch Anwälte wie Herr Hempel gibt. Er reagiert äußerst sensibel und … (16.03.2024)
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Rechtsanwalt Gunnar Becker
Kanzlei Gunnar Becker, Eppendorfer Weg 56, 20259 Hamburg 6716.9309140513 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Softwarekauf bietet Herr Rechtsanwalt Gunnar Becker

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Softwarekauf

Fragen und Antworten

  • Softwarekauf: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Softwarekauf umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Softwarekauf und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Softwarekauf: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Softwarekauf sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Der Softwarekauf bzw. Softwareverkauf ist eine Art der Softwareüberlassung. Wird ein Kaufvertrag zwischen den Parteien geschlossen, erhält der Erwerber das Eigentum an der Software. Er kann also nach einmaliger Zahlung des Entgelts die Software uneingeschränkt nutzen oder - sofern es sich zumindest um sog. Standardsoftware handelt - laut dem Erschöpfungsgrundsatz nach § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG - Urhebergesetz - nach Gebrauch auch weiterverkaufen.

Wird dem Verwender der Software gegen regelmäßig wiederkehrende Zahlungen allerdings nur ein Nutzungsrecht eingeräumt, handelt es sich nicht um einen Softwarekauf, sondern um einen Mietvertrag. Daneben ermöglicht das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) den Vertragsparteien auch, einen Lizenzvertrag in Form von z. B. einem Leasingvertrag, einem Dienstvertrag oder einem Werkvertrag zu schließen. Welche Art von Vertrag vorliegt, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss ausdrücklich in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) festgehalten werden, z. B. Dauer der Softwareüberlassung bzw. Einmalzahlung oder wiederkehrende Leistungen. Eine weitere Rolle bei der Abgrenzung der Vertragstypen spielt auch, ob es sich um Standardsoftware oder um Individualsoftware handelt oder welche Nutzungsrechte eingeräumt werden.

Ein Softwarekauf wird nicht nur angenommen, wenn der Erwerber sie auf einem Medium - z. B. auf einer CD - erhält. Vielmehr ist ein Softwarekauf auch über das Internet durch einen Download des gewünschten Programms möglich. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss der Verkäufer dem Erwerber die Software lediglich überlassen, nicht auch auf dem Computer installieren.

Wird nach Veräußerung ein Mangel an der Software entdeckt, steht dem Erwerber ein Anspruch auf Gewährleistung zu. Hierbei ist zu beachten, dass der Käufer in der Regel beweisen muss, dass die Software bereits bei Lieferung/Erhalt mangelhaft gewesen ist. Im Kaufrecht sind etwa Versprechen aus der Werbung bindend. Werden sie nicht eingehalten, ist die Ware mangelhaft. Mängel werden ferner angenommen, wenn z. B. eine Garantie nicht eingehalten wird oder die Software fehlerhaft installiert wurde. Um eine Verjährung der Mängelansprüche zu verhindern, sollte der Softwarekäufer seine Forderung gegen den Veräußerer innerhalb von zwei Jahren ab Erhalt des Programms geltend machen.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Softwarekauf umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Softwarekauf besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.