865 Anwälte für Spenden | Seite 37

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Rechtsanwalt André Martin
KANZLEI MARTIN - Kanzlei für Heilberufe, Beethovenstr. 1 a, 97080 Würzburg 6921.8975232457 km
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Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Spenden steht Ihnen Herr Rechtsanwalt André Martin gerne zur Verfügung
aus 17 Bewertungen Herrn Martin und sein Team kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen. (21.01.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Spenden

Fragen und Antworten

  • Spenden: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Spenden sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Spenden: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Spenden umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Spenden und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Spenden erfolgen freiwillig und meist zu gemeinnützigen Zwecken, Förderung von Religion, Wissenschaft, Kultur, Politik oder zur Katastrophenhilfe. Im Gegensatz zu einem Mitgliedsbeitrag oder einer Forderung aus Vertrag, Steuern oder Abgaben besteht keine Verpflichtung zur Spende. Spender entscheidet frei, an wen und wie viel er aus seinem Vermögen spenden möchte.

Spendenformen

Spenden müssen nicht in Geld bestehen. Neben Geldspenden gibt es auch Sachspenden, bei denen beispielsweise nicht mehr gebrauchte Möbel oder Kleidungsstücke gespendet und dann an Bedürftige verteilt werden. Unentgeltliche Arbeit für einen guten Zweck wird gelegentlich als sog. Zeitspende bezeichnet.

Schenkung und Spende

Die Spende ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Zivilrecht nicht ausdrücklich geregelt. Rechtlich gesehen ist die Spende als Schenkung gem. § 516 BGB einzuordnen. Dabei kommt es im Gegensatz zum Kaufvertrag oder Werkvertrag auf die Unentgeltlichkeit der geschenkten Zuwendung an. Der Schenker oder Spender weiß also, dass er für die Spende grundsätzlich keine Gegenleistung erhält. Die Annahme durch den Spendenempfänger erfolgt regelmäßig konkludent, also ohne ausdrückliche Erklärung.

Spendenzwecke

Letztlich kann für jeden Zweck gespendet werden, wenn ein entsprechender Spendenempfänger vorhanden ist. Spenden laufen oft über gemeinnützige Vereine, eine Stiftung oder Partei. Gelegentlich ergänzen Spenden von Vereinsmitgliedern einen nach einer Satzung verpflichtenden Mitgliedsbeitrag. Die jeweilige Organisation verwendet die Spenden dann für ihre Zwecke, die regelmäßig in der Satzung festgelegt sind.

So sollen Spenden an den Tierschutzverein von diesem für den Tierschutz verwendet, beispielsweise für Miete, Unterhalt und Ausbau von Tierheimen oder auch den Kauf von Tiernahrung. Umweltschutzorganisationen können erhalten Spenden verwenden, die für den Umweltschutz und gegen Umweltverschmutzung vorgehen. Auch für Denkmalpflege und Denkmalschutz kann gespendet werden.

Die meisten Spenden gehen jedoch nach Naturkatastrophen bei entsprechenden Spendenorganisationen oder Spendenhilfswerken ein. Die sammeln Geld- und Sachspenden und verteilen diese beispielsweise an Opfern von Unwettern oder Dürre bzw. an Flutopfer.

Spenden steuerlich absetzbar

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind innerhalb bestimmter Grenzen von der Steuer abziehbar. Dazu werden sie in der Steuererklärung zur Einkommensteuer als Sonderausgaben angegeben. Auch Unternehmen können Spenden für wohltätige Zwecke ggf. von ihrem Gewinn abziehen. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt dient eine Spendenbescheinigung oder Spendenquittung, die der spendenempfangenden Organisation ausgestellt wird. Nach der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) lässt die Behörde für Beträge bis 200 Euro an bestimmte Empfänger oder Spenden in Katastrophenfällen meist einen Kontoauszug als Spendennachweis genügen.

(ADS)

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