630 Anwälte für Urheberrecht & Medienrecht | Seite 27

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Gürke LL.M.
Anwaltskanzlei Zain PartG mbB, Am Römerturm 1, 50667 Köln 6674.3276518184 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Gürke LL.M. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Urheberrecht & Medienrecht
(18.09.2022) Hallo Danke für Ihren Rückruf. Wie schnell wir genau in useren Zeitplan bleiben können ist noch nicht 100% sicher. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas G. Schem
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas G. Schem
PSS Rechtsanwälte- Dr. Perabo-Schmidt & Schem, Rathausstraße 60, 65203 Wiesbaden 6802.3517528582 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Steuerrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Urheberrecht & Medienrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas G. Schem
aus 16 Bewertungen Rechtsanwalt Sсhem hat im AOK-Streit gute Arbeit geleistet. Alle meine Rechte wurden geschützt und meine Wünsche … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Benjamin Horvath LL.M. Stockholm
Rechtsanwalt & Notar Benjamin Horvath LL.M. Stockholm
Kanzlei Horvath, Nürnberger Str. 24a, 10789 Berlin 6972.1001300044 km
Erbrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Urheberrecht & Medienrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt & Notar Benjamin Horvath LL.M. Stockholm
(12.04.2021) Rechtsanwalt Benjamin Horvath hat mir sehr bei der Erstellung meines Testaments geholfen. Es gab ein paar …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Kiunka
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Kiunka
Kanzlei Kiunka, Reichenberger Str. 33, 33605 Bielefeld 6718.9565776584 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt IT-Recht • Wirtschaftsrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Kiunka – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Urheberrecht & Medienrecht
aus 54 Bewertungen Ich wurde toll vereidigt von Herrn Rechtsanwalt Kiunka! Nachdem die Sache von der Presse aufgegriffen wurde, war es … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek
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Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek
Kanzlei Kerstin Züwerink-Roek, Tennstedter Straße 1A, 12249 Berlin 6977.7035008685 km
Als Fachanwältin im gewerblichen Rechtsschutz und Steuerrecht verstehe ich mich als Dienstleister. Ich nehme jeden Mandanten und sein Problem ernst. Kommen Sie frühzeitig zu mir, damit ich helfen kann
Fachanwältin Steuerrecht • Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Urheberrecht & Medienrecht
aus 11 Bewertungen Der Rat, einen erneuten Kindergeldantrag zu stellen (11.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Freihof
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Rechtsanwältin Katrin Freihof
RESMEDIA, Markisches Ufer 28, 10179 Berlin 6976.9983625786 km
Spezialisiert. Erfahren. Mit Spaß an der Arbeit und pragmatischer Problemlöser
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Patentrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Urheberrecht & Medienrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Katrin Freihof
aus 17 Bewertungen Frau Freihof, war pünktlich und vorbereitet und konnte meine Fragen umfassend beantworten! (30.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Urheberrecht & Medienrecht

Fragen und Antworten

  • Was macht einen guten Anwalt für Urheberrecht & Medienrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Urheberrecht & Medienrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Urheberrecht & Medienrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Urheberrecht & Medienrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Urheberrecht & Medienrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Urheberrecht & Medienrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Urheberrecht & Medienrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Urheberrecht & Medienrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Das Urheberrecht ist Teil der Privatrechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und ist vor allem Urheberrechtsgesetz (Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, kurz UrhG), dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG) und Verlagsgesetz (VerlagsG) kodifiziert. Das VerlagsG als Spezialgesetz bezieht sich speziell auf das vertragliche Verhältnis zwischen Autor und Verlag.

Die Abgrenzung des Urheberrechts zum gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht etc.) besteht darin, dass sich der gewerbliche Rechtsschutz auf geistige Schöpfungen im kommerziellen Bereich bezieht, das Urheberrecht auf geistige Schöpfungen im kulturellen Bereich.

Gegenstand des Urheberrechts ist das Werk. Nur ein Werk im Sinne des Gesetzes unterliegt dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Es wird in § 2 UrhG als persönliche geistige Schöpfung definiert (z. B. Sprachwerke, Werke der Musik, pantomimische Werke einschließlich Tanzkunst, Werke der bildenden Kunst, Lichtbildwerke (Fotografien), Filmwerke, Darstellungen wissenschaftlicher bzw. technischer Art). § 2 UrhG wird durch die §§ 3-5 ergänzt. Der Schöpfer des Werkes ist sein Urheber (§ 7 UrhG), juristische Personen und Tiere können nicht Urheber sein, mehrere Personen können hingegen Urheber eines Werkes sein (Miturheber). Neben dem Werk werden auch rein darstellende kreative Leistungen vom UrhG geschützt, also z. B. Leistungen eines Schauspielers, Musikers etc. (Leistungsschutzrechte §§ 73 ff. UrhG).

Wesentlicher Teil des Urheberrechts ist auch das Urheberpersönlichkeitsrecht. Es kommt vor allem im Recht des Urhebers zur Erstveröffentlichung des Werkes (§ 12 UrhG) und dem Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) zum Ausdruck.

Die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Ausstellung, öffentlich Zugänglichmachen etc.) ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers möglich. Der Urheber kann im deutschen Rechtsraum - im Gegensatz zum angloamerikanischen Rechtsraum - das Urheberrecht nur mit Urheberrechtslizenzvertrag vergeben (§ 31 UrhG), er kann aber das Urheberrecht nicht wie einen Gegenstand „verkaufen". Für die Nutzung seiner Werke hat der Urheber einen Anspruch auf angemessenes Entgelt (§ 32 UrhG), das normalerweise vertraglich als Nutzungslizenz vereinbart wird. Das Urhebervertragsrecht, geregelt in den §§ 28- 44UrhG und §§ 69a - 69g UrhG, stellt Grundregeln für vertragliche Gestaltungen auf. Der Anspruch auf angemessenes Entgelt kann z. B. nicht durch Vertrag ausgeschlossen werden. Wird ein Werk unvorhergesehen sehr erfolgreich, hat der Urheber einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Beteiligung an diesem Erfolg (§ 32a UrhG, „Bestseller-Paragraph").

Das Urheberrecht unterliegt jedoch auch Schranken. Diese Schranken führen dazu, dass nicht jede Nutzung bzw. Verwertung eines Werkes der Zustimmung des Urhebers bedarf. Zu den Schranken des Urheberrechts zählt u.a. die Zitierfreiheit (§ 51 UrhG), die sog. Panoramafreiheit (§ 59 UrhG), das Recht auf Privatkopie (§ 53 UrhG), Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50). Das Urheberrecht ist auch insgesamt zeitlich begrenzt, es besteht bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Nach dem Tod des Urhebers werden die Rechte von den Erben wahrgenommen, nach Ablauf der sogenannten Schutzfrist wird das Werk „gemeinfrei". Das Werk kann dann von jedermann ohne Beschränkung genutzt werden. Amtliche Werke sind immer gemeinfrei (§ 5 UrhG).

Das UrhG beinhaltet auch Regelungen zu Urheberrechtsverletzungen. Meist wird das Urheberrecht durch ungenehmigte Nutzungen von geschützten Werken verletzt. Das UrhG hält für solche Rechtsverletzungen zivilrechtliche Schadensersatznormen (v. a. § 97 UrhG), aber auch strafrechtliche Vorschriften bereit (§§ 106 ff. UrhG)

Die bekanntesten Fälle im Bereich der Urheberrechtsverletzung sind die sog. „Filesharing -Fälle". Hier wird das unberechtigte Vervielfältigen und Verbreiten z. B. von Musik- oder Filmdateien über das Internet (Tauschbörsen) mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einer kostenpflichtigen Abmahnung geahndet.

In Deutschland ist es für Rechtsanwälte möglich, eine Fortbildung zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zu erwerben.

(LOE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Urheberrecht & Medienrecht umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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