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sehr gut
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Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Kähler ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Vergleich
aus 29 Bewertungen Meine Situation war mir klarer (24.11.2023)
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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Vergleich steht Ihnen Frau Rechtsanwältin / Adwokat Agnieszka Trawny gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Mein Anliegen wurde mehr als zufriedenstellend bearbeitet. Bin mit der Leistung dieser Kanzlei sehr zufrieden, habe … (19.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vergleich

Fragen und Antworten

  • Vergleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vergleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Vergleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vergleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vergleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Ein rechtlicher Vergleich wird geschlossen, um einen Streit oder eine Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis zu beseitigen. Das geschieht durch gegenseitiges Nachgeben der streitenden Parteien. Anderes als bei einem Urteil, Anerkenntnis oder Verzicht soll es bei einem Vergleich keinen eindeutigen Verlierer geben und der Streit einfach und kostengünstig beigelegt werden.

Vergleiche werden oft als Prozessvergleich im Zivilprozess geschlossen, wobei Prozessvertreter oder auch das Gericht Vergleichsvorschläge machen können. Der Vergleichsschluss ist dann einerseits Vertragsschluss, andererseits auch den Prozesshandlungen zuzurechnen. Auch eine Einigung außerhalb der eigentlichen Verhandlung ist möglich, wobei der ausgehandelte Vergleich zur Beendigung eines anhängigen Gerichtsverfahrens vom Gericht beurkundet wird. Der materiell-rechtliche Vergleich ist auch unabhängig von Prozess, Mediation oder Schlichtung möglich.

Ausgangspunkt im Zivilrecht ist oft eine Forderung beispielsweise aus einem Kaufvertrag oder Werkvertrag, die der Gläubiger einklagt. Der Schuldner behauptet einen Mangel mit Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung oder er verlangt Schadenersatz. Bei unklarer Beweislage kann sich ein Vergleichsschluss anbieten, um teure Beweisaufnahmen mit Zeugen, Sachverständigen und Gutachten zu vermeiden. Auch bei einem Nachbarschaftsstreit wegen Lärmbelästigung kann beispielsweise versucht werden, in einem Vergleich besondere Ruhezeiten festzulegen und so den Streit zu beenden.

Auch im Arbeitsrecht werden Vergleiche vor dem Arbeitsgericht in der Güteverhandlung oder im späteren Verfahren abgeschlossen. Man kann sich beispielsweise in einem Streit zum Kündigungsschutz darauf vergleichen, dass die Kündigung wirksam ist, aber der Arbeitsvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt endet, eine Abfindung für den Arbeitsplatzverlust gezahlt wird oder das Arbeitszeugnis einen bestimmten Inhalt hat.

Im Öffentlichen Recht und Sozialrecht kommen ebenfalls Vergleiche vor, die eine Behörde mit dem Bürger schließen kann. Der Vergleich ist dann regelmäßig ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Im Strafrecht sind Vergleiche nicht vorgesehen, auch wenn beim Deal ebenfalls eine Art beiderseitiges Nachgeben vorliegt, in Form von Geständnis einerseits und mildere Strafe andererseits.

Da der Vergleich einen rechtswirksamen Vertrag darstellt, ist ein Vergleichswiderruf oder eine Anfechtung des Vergleichs nur unter engen Voraussetzungen möglich. Vor Gericht werden daher manchmal widerrufliche Vergleiche geschlossen, die erst wirksam werden, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen werden.

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