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Führerscheinentzug wegen Drogen: So reagieren Sie richtig

  • 9 Minuten Lesezeit
Führerscheinentzug wegen Drogen: So reagieren Sie richtig

Die Zahl der Drogenfahrten hat in letzter Zeit stark zugenommen. Besonders besorgniserregend ist der Mischkonsum von Alkohol und Drogen, der ein erhebliches Unfallrisiko birgt.  

Unter den verschiedenen Substanzen nimmt Cannabis, vor allem bei jungen Menschen, den Spitzenplatz ein. Wer erwischt wird, muss mit beträchtlichen Geldstrafen, Fahrverboten oder dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.  

Wie Sie sich während einer Polizeikontrolle verhalten sollten

Es ist wichtig, während der Kontrolle keine Angaben zum eigenen Konsum zu machen. Sie sollten von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen. Auch Tests auf Ausfallerscheinungen muss man nicht zustimmen. Drogenschnelltests können verweigert werden, die Entnahme einer Blutprobe dagegen nicht. Wenn man mit Drogen am Steuer erwischt wird, kommt es also auf das richtige Verhalten an. Leichtsinnige Aussagen oder Handlungen können schwerwiegende Folgen haben.  

Daher ist es in jedem Fall ratsam, sich schnellstmöglich mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Verbindung zu setzen, um keine Fristen zu versäumen und alle Schreiben von ihm beantworten zu lassen. Finden Sie den passenden Rechtsanwalt für Verkehrsrecht auf anwalt.de.

Führerscheinentzug: Grenzwerte bei verschiedenen Drogen

Für den Drogenkonsum gibt es – im Gegensatz zum Alkoholkonsum – keine festgelegten Grenzwerte. Es muss zwischen den verschiedenen Drogenarten und Konsumgewohnheiten unterschieden werden. Zudem ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit die Fahrtüchtigkeit durch den Drogenkonsum beeinträchtigt wurde, das heißt, ob Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen aufgetreten sind.  

Cannabis

Der Konsum von Cannabis und die anschließende Teilnahme am Straßenverkehr stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a StVG dar. Gelingt zusätzlich der Nachweis der Fahruntüchtigkeit, liegt eine Straftat gemäß § 316 StGB und bei Gefährdung des Straßenverkehrs auch gemäß § 315c StGB vor. Es drohen dann Bußgeld, Fahrverbot, Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis.  

Cannabis gehört zu den sogenannten weichen Drogen. Für den Entzug der Fahrerlaubnis kommt es nach der Fahrerlaubnisverordnung darauf an, ob ein einmaliger, ein gelegentlicher oder ein regelmäßiger Cannabiskonsum vorliegt. Zur Beurteilung wird die Konzentration im Blut herangezogen. Dabei wird der THC-Wert einerseits und der THC-COOH-Wert andererseits ermittelt.  

Der THC-Wert gibt Auskunft darüber, ob der Fahrer akut unter dem Einfluss von THC steht. Der THC-COOH-Wert gibt Auskunft über das Konsumverhalten in der Vergangenheit. Für die Entscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis ist insbesondere der THC-COOH-Wert relevant. 

Ein THC-COOH-Wert von mindestens 150 ng/ml bei einer Blutentnahme direkt nach der Kontrolle bzw. 75 ng/ml bei einer Blutentnahme in einem Zeitraum von bis zu acht Tagen nach der Kontrolle lässt auf einen regelmäßigen Konsum schließen. In diesen Fällen wird von der Ungeeignetheit zum Führen von Kfz im Straßenverkehr ausgegangen und die Fahrerlaubnis entzogen.  

Liegt nur gelegentlicher Konsum vor, ist unter anderem relevant, ob eine Trennung von Konsum und Fahren erfolgt ist. Da diese Fälle schwierig zu beurteilen sind, sollten sich Betroffene immer anwaltlich beraten lassen. Die Rechtsprechung geht beispielsweise ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml von einem Verstoß gegen das Trennungsgebot aus.  

Droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums? Dann finden Sie noch heute den passenden Anwalt für Verkehrsrecht auf anwalt.de.  

Wenn nur ein einmaliger Cannabiskonsum vorliegt, ist der Nachweis der Fahruntüchtigkeit durch weitere Faktoren erforderlich, um den Entzug der Fahrerlaubnis zu rechtfertigen. Dazu zählen beispielsweise Fahrfehler oder auffälliges Verhalten (z. B. Fahren von Schlangenlinien). 

Kokain und Amphetamine

Kokain und Amphetamine gehören zu den sogenannten harten Drogen. Grund für diese Einstufung ist das besonders hohe Suchtpotenzial und die Gefährlichkeit. Bei einer Abhängigkeit von harten Drogen wird nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) immer die Fahrerlaubnis entzogen – auch wenn es nicht zu einer Teilnahme am Straßenverkehr gekommen ist.  

Wer harte Drogen lediglich konsumiert – ohne abhängig zu sein – und dann in eine Verkehrskontrolle gerät, muss ebenfalls mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt hat hierzu entschieden, dass bereits die einmalige Einnahme einer harten Droge die Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz begründet. Das gilt selbst dann, wenn der Betroffene zur Zeit der Kontrolle gar nicht mehr unter dem Einfluss der Droge gefahren ist. (Az.: 1 L 269/16.NW)

Das gilt auch dann, wenn ein ärztlich verordnetes Medikament eingenommen wird, das Amphetamine enthält. Das VG Koblenz entschied am 19.05.2022, dass die Anforderungen, die bei medizinischem Cannabis gelten, bei der Einnahme von amphetaminhaltigen Arzneimitteln wegen der Gefahr des Kontrollverlusts und des plötzlichen Leistungsabfalls noch enger zu fassen sind. Kann ein Medikament demnach nicht sicherstellen, dass beim Patienten drogentypische Ausfallerscheinungen ausgeschlossen sind, führt das zur Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz. (Beschl. v. 19.05.2022, Az.: 4 L 455/22.KO) 

Führerscheinentzug wegen Drogen auch ohne aktive Teilnahme am Straßenverkehr?

In bestimmten Fällen muss kein Zusammenhang zwischen Drogenkonsum und Straßenverkehr bestehen, um die Fahrerlaubnis zu entziehen. Eine Ungeeignetheit zum Führen von Kfz wird zum Beispiel bei einer Abhängigkeit von harten Drogen angenommen. 

Ebenso kann der Drogenbesitz zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Der Besitz harter Drogen ist ein Indiz für Eigenkonsum und kann die Behörde an der Fahreignung zweifeln lassen. Es kann zu einer Einstufung des Betroffenen als potenzielle Gefahr für den Straßenverkehr kommen.   

Das gilt auch dann, wenn der Betroffene zu diesem Zeitpunkt noch gar keinen Führerschein hatte. Beim Antrag auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis kann die Führerscheinstelle dann ein medizinisch-psychologisches Gutachten, ein einmaliges toxikologisches Gutachten oder ein ärztliches Gutachten verlangen. 

Unter Drogen am Steuer: Dauer des Führerscheinentzugs

Die Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen muss die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis abgewartet werden. Zum anderen muss der Nachweis erbracht werden, dass die Gründe für den Entzug nicht mehr vorliegen. Es wird in der Regel ein Drogen-Abstinenznachweis verlangt.  

Bei Cannabis variiert die Abstinenznachweisfrist zwischen sechs und zwölf Monaten und hängt unter anderem vom Alter, der Höhe der aktiven und passiven Werte bei der Fahrt, dem Konsummuster sowie davon ab, ob man Ersttäter ist und ob Mischkonsum vorlag. Bei harten Drogen beträgt die Abstinenzzeit in der Regel zwölf Monate.  

Wegen der langen Bearbeitungszeiten kann der Antrag auf Neuerteilung bereits drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Bei der Teilnahme an Schulungsangeboten kann ein Gericht die Sperrfrist aufheben, wenn sie mindestens drei Monate betragen hat.  

Was gilt in der Probezeit beim Fahren unter Drogeneinfluss?

Das Fahren unter Drogeneinfluss stellt einen A-Verstoß, also eine schwerwiegende Missachtung der Verkehrsgesetze dar. Weitere A-Verstöße sind Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 21 km/h, Alkoholkonsum oder qualifizierte Rotlichtverstöße. Die Folgen sind:  

Fahren unter Drogeneinfluss in der Probezeit

Probezeitmaßnahmen bei A-Verstoß


zum ersten Mal Drogen am Steuer in der Probezeit (erster A-Verstoß)

Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre und Teilnahme an einem Aufbauseminar (die Kosten trägt der Teilnehmer selbst), Bußgeld, Punkte und Fahrverbot gemäß Bußgeldkatalog


zum zweiten Mal Drogen am Steuer in der Probezeit (zweiter A-Verstoß)

Verwarnung und Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen; die herkömmlichen Sanktionen des Bußgeldkatalogs


zum dritten Mal Drogen am Steuer in der Probezeit (dritter A-Verstoß)

Entzug der Fahrerlaubnis

Die Sperrfrist für Fahranfänger beträgt bis zu fünf Jahre. Zudem beginnt die Probezeit nach der Wiedererteilung von Neuem. 

Achtung: Alle A-Verstöße werden zusammengezählt, nicht nur die Drogenverstöße. Wenn Sie also schon einmal viel zu schnell gefahren sind und dann mit Drogen am Steuer erwischt werden, sind Sie bereits bei den Sanktionen des zweiten A-Verstoßes.  

Verjährung des Führerscheinentzugs wegen Drogen

Um die Kosten für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu umgehen, setzen viele Betroffene auf die Verjährung des Führerscheinentzugs – wobei eigentlich die Tat, die zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat, gemeint ist, da es keine Verjährung des Führerscheinentzugs gibt. Zu beachten ist, dass die Verjährungsfrist von bis zu zehn Jahren erst nach Ablauf der Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren beginnt.  

Somit kann man nach spätestens 15 Jahren die Fahrerlaubnis auch ohne MPU neu beantragen. Wegen der langen Zeit, in der nicht am Straßenverkehr teilgenommen wurde, verlangt die Behörde dann allerdings häufig die erneute Teilnahme an Theorie- und Fahrstunden sowie an einer Fahrprüfung.  

Wie Sie die Fahrerlaubnis zurückerhalten können

Wie und wann sollte gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eines Drogenverstoßes vorgegangen werden?

Die Eignung zum Führen eines Kfz ist eine Rechtsfrage. Rechtsfragen sind vollumfänglich überprüfbar, und daher ist es möglich, in diesen Fällen gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis vorzugehen.  

Wichtig ist, dass der Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids durch die Behörde tätig wird. Nach Ablauf der Frist ist eine Klage oder ein Widerspruch nur noch sehr selten möglich.  

Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Drogenmissbrauch

Nach Ablauf der festgesetzten Sperrfrist kann der Betroffene die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis neu beantragen, sie erfolgt nicht automatisch. Eine Wiedererteilung erfolgt jedoch nur dann, wenn die Gründe für den Entzug nicht mehr vorliegen. Bei Drogenmissbrauch wird in der Regel ein medizinisches Gutachten oder eine MPU verlangt.  

Wird eine MPU angeordnet, so muss nachgewiesen werden, dass in Zukunft keine Drogen mehr konsumiert werden und somit wieder sicher am Straßenverkehr teilgenommen werden kann. Der Betroffene muss sich mit seinem Konsum auseinandersetzen und seine Selbstkontrolle durch Abstinenznachweise (Haar- oder Urinproben) belegen. Ziel ist nicht der endgültige Entzug der Fahrerlaubnis, sondern die Wiederherstellung der Fahreignung durch Therapien oder Schulungen, um den Schutz aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.  

Die Kosten für eine MPU waren lange Zeit gesetzlich geregelt und lagen bei ca. 550 €. Seit dem 01.08.2018 können nun aber die MPU-Stellen ihre Preise selbst festlegen. Das hat zur Folge, dass die Kosten zum Teil deutlich gestiegen sind. Am besten ist es, vorher anzurufen und die Kosten der jeweiligen Begutachtungsstelle direkt zu erfragen. 

Hinweis: Niemand ist verpflichtet, an einer MPU teilzunehmen. Eine Verweigerung der Teilnahme bringt aber keine Vorteile. Insbesondere, weil die Behörde dann automatisch vom Vorliegen der Nichteignung ausgehen darf. Gegen die Anordnung einer MPU, die zu Unrecht erfolgt ist, kann man jedoch rechtlich vorgehen. 

Sie erwägen, rechtliche Schritte gegen die Anordnung einer MPU einzuleiten? Dann finden Sie noch heute den passenden Anwalt für Verkehrsrecht auf anwalt.de.

Steht der Entzug des Führerscheins wegen Drogen im Führungszeugnis?

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden nach einer Verurteilung in das Bundeszentralregister eingetragen. Ein Führungszeugnis enthält immer nur einen bestimmten Ausschnitt aus dem Bundeszentralregister.  

Es wird zum Beispiel eingetragen, wenn die Drogenfahrt zusätzlich den Straftatbestand des § 316 StGB oder des § 315c StGB erfüllt. Handelt es sich bei der Drogenfahrt lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis. 

Kurz erklärt: Unterschied Fahrverbot und Führerscheinentzug

Zu unterscheiden sind die Sanktionen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis – umgangssprachlich Führerscheinentzug genannt. Dazu muss man wissen, dass der Führerschein nur das amtliche Dokument ist, das die Fahrerlaubnis bescheinigt. Ohne Fahrerlaubnis berechtigt der Besitz eines Führerscheins also nicht zum Fahren. 

Ein Fahrverbot ist auf ein bis drei Monate begrenzt. Während dieser Zeit muss der Führerschein bei der zuständigen Behörde abgegeben werden – er bleibt aber gültig. Nach Ablauf des Fahrverbots erhält der Betroffene seinen Führerschein zurück und darf dann wieder fahren.  

Wird der Führerschein entzogen, verliert er seine Gültigkeit. Das liegt daran, dass in diesem Fall auch die Fahrerlaubnis entzogen wird. Außerdem gibt es eine Sperrfrist, bevor der Betroffene einen neuen Führerschein beantragen kann. Diese beträgt in der Regel mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. 

(PBI)

Foto(s): ©Adobe Stock/Alex T.

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