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Kündigungsschutzklage - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Kündigungsschutzklage - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Der gekündigte Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen, nachdem er die Kündigung erhalten hat, beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen.
  • Nach dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam und kann nicht mehr angefochten werden.
  • In der ersten Instanz müssen der Kläger sowie der Beklagte das Honorar für den Rechtsanwalt selbst zahlen.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Nach dem Erhalt einer Kündigung überlegen viele Arbeitnehmer, ob sie diese akzeptieren oder dagegen vorgehen sollen. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage haben sie die Möglichkeit, die Rechtswirksamkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Falls ein Arbeitnehmer Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Kündigung hat, sollte er sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann die Kündigung prüfen und den Arbeitnehmer darüber informieren, ob die Kündigung rechtswirksam war oder nicht. Falls nicht, kann der Anwalt den Arbeitnehmer über die Erfolgsaussichten einer Abfindung informieren. Wenn die zu erwartende Abfindungssumme die Anwaltskosten übersteigt, lohnt es sich in der Regel, ein Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht anzustreben.

Welche Frist muss bei einer Kündigungsschutzklage beachtet werden?

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Nachdem diese Frist verstrichen ist, ist die Kündigung wirksam.

Wer trägt die Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage?

Wenn der gekündigte Arbeitnehmer keine Rechtsschutzversicherung hat, muss er wie auch sein Arbeitgeber das Honorar für seinen Rechtsanwalt selbst bezahlen. Das gilt unabhängig davon, wer den Prozess verliert. Das Anwaltshonorar richtet sich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Der Prozessverlierer muss jedoch die Gerichtskosten übernehmen, sobald das Urteil vom Arbeitsgericht gefällt wird. Erst in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht muss derjenige, der den Gerichtsprozess verliert, sämtliche Kosten zahlen, also auch die Anwaltskosten für die gegnerische Partei.

In manchen Fällen kann der betroffene Arbeitnehmer auch prüfen lassen, ob er einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat.

Wie hoch sind die Gerichtskosten?

Das Gerichtskostengesetz legt fest, wie hoch die Gerichtskosten sind. Diese sind abhängig vom Streitwert, der im Falle von Kündigungsschutzklagen das Dreifache des monatlichen Bruttolohns beträgt. Außerdem erhöht sich der Streitwert, wenn es zusätzlich Anträge gibt, z. B. auf Zahlung des ausstehenden Gehalts oder auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses.

Wenn sich beide Parteien einig sind, fallen überhaupt keine Gerichtskosten an. Dies ist beispielsweise bei einem Vergleich der Fall.

Wann gibt es Chancen auf eine Abfindung?

In der Regel gibt es keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung, außer in drei Fällen:

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich einvernehmlich auf eine Abfindung sowie die freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall wird ein Aufhebungsvertrag sowie ein Abfindungsvergleich geschlossen.
  • Wenn dem Arbeitnehmer eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann und das Gericht feststellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst ist, kann er eine Abfindung beantragen.
  • Falls eine Betriebsvereinbarung vorhanden ist und beispielsweise ein Sozialplan erstellt wurde oder es einen Tarifvertrag gibt, der eine Abfindung im Fall einer betriebsbedingten Kündigung vorsieht, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine angemessene Abfindung.

Statistisch gesehen enden die meisten Kündigungsschutzklagen mit einem Prozessvergleich, denn das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist meistens ziemlich zerrüttet. Hier hat der Arbeitnehmer kein Interesse an der Fortführung seiner Arbeitstätigkeit. Er möchte vielmehr eine respektable Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes erwirken.

In welcher Höhe wird eine Abfindung gezahlt?

In den meisten Fällen wird die Hälfte des monatlichen Bruttoverdienstes mit der Anzahl der Jahre der Betriebszugehörigkeit multipliziert. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise 3000 Euro monatlich verdient und vier Jahre in einem Unternehmen beschäftigt war, kann er ungefähr mit 6000 Euro rechnen.

Manchmal wird auch das Alter des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Abfindungshöhe berücksichtigt und beispielsweise Arbeitnehmern über 50 Jahren mehr Abfindung gezahlt.

Bei gerichtlichen Abfindungsvergleichen kommt es zusätzlich darauf an, wie gut die Aussicht auf den Erfolg einer Klage ist. Wird mit einem für den Arbeitnehmer Erfolg versprechendem Ergebnis gerechnet, hat dessen Rechtsanwalt einen größeren Spielraum und somit besseren Einfluss auf die Höhe einer angemessenen Abfindung bei außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.

Wird die Abfindung versteuert?

Seit 2006 müssen Abfindungen voll versteuert werden und unterliegen der Steuerprogression. Das bedeutet, dass sich der Steuersatz mit steigendem Einkommen erhöht. Allerdings werden keine Sozialversicherungsbeiträge (z. B. Kranken- und Arbeitslosenversicherung) angerechnet.

Foto(s): ©Fotolia/Ferkelraggae

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