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Ordentliche Kündigung - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 5 Minuten Lesezeit
Ordentliche Kündigung - was Sie wissen und beachten müssen!

Ordnungsgemäße Kündigungserklärung

Die ordentliche Kündigung dient der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einseitige Erklärung. In den §§ 622 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist die ordentliche Kündigung geregelt. Dort finden sich ihre Voraussetzungen. Die Ordentliche Kündigung bedarf einer schriftlichen Erklärung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, um wirksam zu sein.

Anhörung des Betriebsrats

Wenn es einen Betriebsrat gibt, muss dieser angehört werden. Dies schreibt § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vor. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat den Kündigungsgrund mitzuteilen. Wenn der Betriebsrat Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung hat, muss er diese unter Angabe der Gründe spätestens innerhalb einer Woche schriftlich dem Arbeitgeber mitteilen. Äußert der Betriebsrat sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt (§ 102 Abs. 2 S. 2 BetrVG).

Innerhalb der einwöchigen Frist kann der Betriebsrat der Kündigung aber auch widersprechen, wenn:

  • soziale Gesichtspunkte bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber unzureichend berücksichtigt wurden,
  • die Kündigung gegen eine Richtlinie über die personelle Auswahl bei Kündigungen (vgl. § 95 BetrVG) verstößt,
  • der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann,
  • die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist oder
  • eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unter geänderten Vertragsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis damit erklärt hat.

Eine Kündigung trotz Widerspruchs des Betriebsrates erfordert, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrates zuleitet.

Besonderer Kündigungsschutz

Für einige Personengruppen (z. B. Schwangere bzw. Mütter) bestehen besondere Kündigungsschutzgründe. Greift ein spezieller Kündigungsschutz, ist die Kündigung unzulässig.

Besonders geschützt werden z. B. Mitglieder des Betriebsrates. Nach § 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) kann ein Mitglied eines Betriebsrates nur außerordentlich gekündigt werden. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfordert die außerordentliche Kündigung einen wichtigen Grund und es muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Darüber hinaus bedarf die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds der Zustimmung des Betriebsrates.

Außerdem erfahren Mütter durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) einen besonderen Kündigungsschutz. Gemäß § 9 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung mitgeteilt wird.

Allgemeiner Kündigungsschutz

Auch wenn kein besonderer Kündigungsschutz greift, kann der Kündigung immer noch ein allgemeiner Kündigungsschutz entgegenstehen.

Im Rahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes stellt sich zunächst die Frage der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Außerdem muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst, wenn der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate betriebszugehörig ist und der Betrieb mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt.

Soziale Rechtfertigung

Eine ordentliche Kündigung ist unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Gemäß § 1 KSchG ist die Kündigung ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch in der Person liegende Gründe oder durch dringende betriebliche Bedürfnisse bedingt ist.

Die Kündigung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn die Kündigung gegen eine Richtlinie über die personelle Auswahl bei Kündigungen verstößt oder der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann und der Betriebsrat der Kündigung aus einem dieser Gründe schriftlich widersprochen hat.

Bei der ordentlichen Kündigung ist zwischen personenbedingter, verhaltensbedingter und betriebsbedingter Kündigung zu unterscheiden. Wenn es dem Arbeitnehmer an der Eignung für eine Position mangelt und er deshalb gekündigt wird, ist dies eine personenbedingte Kündigung. Ihrer sozialen Rechtfertigung stünde beispielsweise entgegen, dass vorrangig auf eine Umschulung oder Versetzung zurückgegriffen werden könnte. Das ist jedoch im Einzelfall unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes abzuwägen.

Um eine verhaltensbedingte Kündigung kann es sich z. B. handeln, wenn der Angestellte die Arbeit verweigert. Gemäß dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz müsste hier jedoch zunächst eine Abmahnung erfolgen. Andernfalls ist die Kündigung ungerechtfertigt.

Eine Kündigung, die aus dringenden betrieblichen Erfordernissen erfolgt, ist eine betriebsbedingte Kündigung. Diese ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter des Arbeitnehmers, dessen Unterhaltspflichten und eine eventuelle Schwerbehinderung ausreichend berücksichtigt werden.

Heilung

Wenn der Arbeitnehmer geltend machen will, dass seine Kündigung ungerechtfertigt ist, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.

Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam. Hierbei handelt es sich nicht um eine Klagefrist, die bei Nichteinhaltung zur Unzulässigkeit der Klage führt. Vielmehr ist die Klage nach Ablauf dieser Ausschlussfrist unbegründet, weil Heilung eingetreten ist.

Kündigungsfrist

Zudem muss bei der ordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist des § 622 BGB eingehalten werden. Sie richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit:

Dauer der BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist
2 Jahre1 Monat zum Ende eines Kalendermonats
5 Jahre2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
8 Jahre3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
10 Jahre4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
12 Jahre5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
15 Jahre6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
20 Jahre7 Monate zum Ende eines Kalendermonats

Wenn die Kündigungsfrist zu kurz bemessen wurde, kann die Kündigung in eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt umgedeutet werden.

Muster: Ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer

Ihr Name

Straße

PLZ

Name des Arbeitgebers

Straße

PLZ

Ort, Datum

Betreff: Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ zum TT.MM.JJJJ

Sehr geehrte/r Frau/Herr ___________,

hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis vom TT.MM.JJJJ ordentlich und fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum TT.MM.JJJJ.

Außerdem bitte ich Sie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Vielen Dank für die stets kollegiale Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Muster: Ordentliche Kündigung durch Arbeitgeber

Ihr Name

Straße

PLZ

Name des Arbeitnehmers

Straße

PLZ

Ort, Datum

Betreff: Ordentliche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ. zum TT.MM.JJJJ

Sehr geehrte/r Frau/Herr ___________,

hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis vom TT.MM.JJJJ ordentlich und fristgerecht zum TT.MM.JJJJ, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Vor Ausspruch dieser Kündigung wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß dazu angehört. Die entsprechende Stellungnahme dessen liegt diesem Schreiben bei.

Wir bedauern diesen Entschluss und bedanken uns für Ihre Mitarbeit. Für Ihren beruflichen Werdegang wünschen wir Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Foto(s): ©Fotolia/Imillian

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Rechtstipps zu "ordentliche Kündigung" | Seite 85

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  • 14.02.2013 Rechtsanwalt Dr.jur. Horst Metz
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  • 12.02.2013 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… und einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens ist im Regelfall erst nach einer Abmahnung zulässig. Der Vermieter kann aus den vorstehend genannten Gründen auch ordentlich kündigen. Daneben ist eine ordentliche …“ Weiterlesen
  • 11.02.2013 Rechtsanwälte Brandt, Weinreich & Abel
    „… des Kündigungsschutzgesetzes das Arbeitsverhältnis ordentlich nur durch eine sozial gerechtfertigte Kündigung wirksam beenden kann (sogenannter allgemeiner Kündigungsschutz). Zum anderen bestehen - unabhängig …“ Weiterlesen
  • 07.02.2013 KBM Legal Bauer Sommer Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte
    „… , als auch das Landesarbeitsgericht gaben ihm Recht und befanden die außerordentliche Kündigung für unwirksam. Das Landesarbeitsgericht Hamm spricht sich darüber hinaus gegen die ordentliche Kündigung …“ Weiterlesen
  • 01.02.2013 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR
    „… , kann dies zu einer Abmahnung oder unter Umständen auch zu einer außerordentlichen bzw. ordentlichen Kündigung führen. 5. Direktionsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich der Nutzung Aufgrund des privaten …“ Weiterlesen
  • 30.01.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer
    „Wie das Bundesarbeitsgericht kürzlich entschieden hat, kann der Betriebsrat eine Anhörung zu einer beabsichtigten Kündigung durch einen Vertreter oder Boten nicht wegen fehlendem Vollmachtsnachweis …“ Weiterlesen
  • 08.05.2017 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion
    „… . Schließlich hätte der Gekündigte bei dem Gespräch mit dem Arbeitgeber nicht nur eine Gehaltserhöhung verlangen, sondern mit diesem auch den Ausschluss der ordentlichen Kündigung für eine bestimmte …“ Weiterlesen
  • 18.01.2013 Rechtsanwalt Ralph Sauer
    „… habe. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage. In seiner letztinstanzlichen Entscheidung bestätigte das Bundesarbeitsgericht die Unwirksamkeit der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung …“ Weiterlesen
  • 10.01.2013 Kanzlei Ruskov & Kollegen
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  • 04.01.2013 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
    „… mit Schreiben vom 15. Dezember 2009 zu der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin an. Dem Schreiben war keine Vollmachtsurkunde beigefügt. Der Betriebsrat wies die Anhörung …“ Weiterlesen
  • 21.12.2012 anwalt.de-Redaktion
    „… , dass die außerordentliche und auch die ordentliche Kündigung unwirksam waren und das Arbeitsverhältnis folglich nicht beendet haben. Auflösung eines Arbeitsverhältnisses Das Verhältnis zwischen …“ Weiterlesen
  • 19.12.2012 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    „… ist, dass auch sonst ein Zahlungsverzug des Mieters durchaus eine Kündigung des Mietverhältnisses über die Wohnung rechtfertigen kann; etwa im Wege der ordentlichen Kündigung (Beendigung unter Einhaltung …“ Weiterlesen
  • 19.12.2012 GKS Rechtsanwälte
    „… dem Lehrer zunächst die außerordentliche Kündigung, hilfsweise allerdings auch die ordentliche Kündigung ausgesprochen. Vorinstanzen auf Seiten des Arbeitnehmers Der Lehrer stellte …“ Weiterlesen
  • 10.12.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… , dass er in den neuen Arbeitsvertrag einen Ausschluss der ordentlichen Kündigung in den ersten sechs Monaten aufnehmen lässt. Der Arbeitnehmer kann fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund für …“ Weiterlesen
  • 04.12.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… . Wird die Frist für die ordentliche Kündigung nicht eingehalten, erfolgt außerdem eine Anrechnung der Abfindungszahlung auf das Arbeitslosengeld. Ob auch ohne Kündigungsschutzklage eine Abfindung zusteht …“ Weiterlesen
  • 22.11.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „Viele Stromversorger haben für das kommende Jahr saftige Strompreiserhöhungen angekündigt und wollen ihre Kunden ordentlich zur Kasse bitten. Um rund zwölf Prozent sollen die Strompreise …“ Weiterlesen
  • 19.11.2012 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.
    „… dieses Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich, d. h. der Kündigende kann nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Sofern das Vertragsverhältnis nicht auf eine bestimmte Zeit befristet …“ Weiterlesen
  • 19.11.2012 Rechtsanwalt Martin Bechert
    „… . Die Entscheidung: Das Bundesarbeitsgericht hat die außerordentliche Kündigung und die ordentliche Kündigung als unwirksam angesehen. Der Arbeitgeber darf den Stellenbewerber grundsätzlich …“ Weiterlesen
  • 19.11.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… nicht mehr zur Begründung einer Kündigung herangezogen werden. Der Arbeitgeber kann außerordentlich (fristlos) oder ordentlich kündigen. Für die fristlose Kündigung sind besonders gravierende …“ Weiterlesen
  • 19.11.2012 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
    „… , hilfsweise ordentlich, weil der Kläger die Frage nach Ermittlungsverfahren unrichtig beantwortet habe. Der Kläger hält die Kündigung für unwirksam. Bereits eingestellte Ermittlungsverfahren habe …“ Weiterlesen
  • 16.11.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „1. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen kündigen. Voraussetzung ist, dass ein dringender betrieblicher Grund vorliegt. Ein solcher liegt regelmäßig dann …“ Weiterlesen
  • 15.11.2012 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „1. Bei einer ordentlichen Kündigung ist immer die nach Arbeitsvertrag, Gesetz (§ 622 BGB) oder Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstigste (also längste) Kündigungsfrist zu beachten. 2. Nach § 622 …“ Weiterlesen
  • 14.11.2012 Rechtsanwalt Martin J. Warm
    „… und technischer Leiter tätig. Das Arbeitsverhältnis endete nach Maßgabe eines Vergleichs in einem Kündigungsschutzprozess aufgrund ordentlicher arbeitgeberseitiger Kündigung. Die Parteien vereinbarten …“ Weiterlesen