225 Anwälte für Besoldung | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Moritz Quaas
Rechtsanwalt Dr. Moritz Quaas
Rechtsanwälte Quaas & Partner, Möhringer Landstraße 5, 70563 Stuttgart 6929.5997467433 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Medizinrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Dr. Moritz Quaas - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Besoldung
(16.12.2023) Herr Dr. Quaas als sehr kompetent und wirklich bemüht erlebt. Er konnte mir bei meinem nicht alltäglichen Fall …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Machanek
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Klaus Machanek
Klünder I Nann I Machanek I Rechtsanwälte, Königstrasse 36, 70173 Stuttgart 6930.9585833449 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Machanek im Bereich Besoldung bietet Beratung und Vertretung
aus 44 Bewertungen Mein Problem wurde erwartungsgemäß gelöst und so bin ich sehr zufrieden. Sehr kompetente Beratung und Ausführung, … (20.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Bernd Söhnlein
sehr gut
Kanzlei Bernd Söhnlein, Ringstr. 7, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.6655305509 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Öffentliches Recht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Besoldung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Söhnlein
aus 20 Bewertungen Auf meine Fragen wurde mir sehr schnell und professionell geantwortet. Auch wenn die Erfolgsaussichten als gering … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Loibl
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Loibl
LOIBL LAW - Rechtskanzlei, Graflingerstr. 22, 94469 Deggendorf 7164.1207222027 km
Unser Ziel, Ihre Rechte sichern und schützen! Sie haben Fragen, wir die Antworten. Wir arbeiten schnell, unkompliziert und lösungsorientiert - Legal Tech, die digitale Zukunft der Anwaltstätigkeit.
Reiserecht • Öffentliches Baurecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Beamtenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Besoldung bietet Herr Rechtsanwalt Martin Loibl
aus 57 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Erstberatung! (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hajo Brumund
sehr gut
Rechtsanwalt Hajo Brumund
rbo – Rechtsanwälte, Sieben Berge 37, 26125 Oldenburg (Oldenburg) 6635.0651963419 km
Man muss nicht immer mit harten Bandagen kämpfen, um sich durchzusetzen. Man muss einfach nur zeigen, dass man dazu bereit ist.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Markenrecht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Besoldung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hajo Brumund
aus 16 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Brumund hat uns mit einem unerwartet positiven Ergebnis durch eine unschöne … (20.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Mohrmann
Rechtsanwalt Hans Mohrmann
mohrmann & kollegen rechtsanwälte, Mathildenplatz 5, 64283 Darmstadt 6837.0856659048 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Migrationsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Besoldung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans Mohrmann gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen War nett und freundlich (27.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Romy Effler
sehr gut
Rechtsanwälte Kreutzberger | Effler, Grassistraße 12, 04107 Leipzig 6982.2686602037 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Beamtenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Romy Effler – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Besoldung
aus 41 Bewertungen Schnelle und kompetente Hilfe. (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer LL.M.
Kanzlei Dr. Beyer, Aachener Str. 197/199, 50931 Köln 6673.0136111527 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Besoldung bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Beyer LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Funk
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Funk, Kanzlei Löhr und Kollegen GbR, Solgerstr. 8, 90429 Nürnberg 7012.0273682161 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Öffentliches Baurecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Besoldung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Funk
aus 19 Bewertungen Professionalität, Schnelligkeit, Seriosität, Organisation, Menschlichkeit, Respekt und alles, was man von einem … (08.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Besoldung

Fragen und Antworten

  • Besoldung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Besoldung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Besoldung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Besoldung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Besoldung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Besoldung oder Sold bezeichnet die Bezüge, die Beamte, Richter und Soldaten für ihren Dienst erhalten. Statt Beamtenbesoldung spricht man moderner auch von Beamtenbezügen, bei Soldaten der Bundeswehr von Wehrsold. Angestellte im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer und bekommen keine beamtenrechtliche Besoldung. Stattdessen zahlt ihnen der Dienstherr ein Angestelltengehalt in der Regel nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD).

Die Besoldung im Beamtenrecht folgt, anders als Lohn und Gehalt im Arbeitsrecht, dem sog. Alimentationsprinzip. Der Staat zahlt nicht nur für die geleistete Arbeit, sondern er versorgt seine Beamten umfassender. Dieses hat seine Grundlage in den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums aus § Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG).

Beamte im Ruhestand, sei es wegen Erreichen der Altersgrenze oder Dienstunfähigkeit, erhalten keine Besoldung mehr, sondern ein Ruhegehalt nach den Grundsätzen der Beamtenversorgung. War ein Dienstunfall Ursache für die Versetzung in den Ruhestand, erhält der Ruhestandsbeamte statt der Besoldung ein spezielles Unfallruhegehalt.

Während ein Bundesbeamter seine Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) erhält, ist die Besoldung eines Landesbeamten grundsätzlich Ländersache. Je nachdem, ob sein Bundesland ein eigenes Besoldungsgesetz erlassen hat, bekommt ein Landesbeamter seine Bezüge nach diesem oder auch nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Für Soldaten gilt das Wehrsoldgesetz (WSG).

Die Höhe der Besoldung richtet sich zunächst nach der Besoldungsgruppe. Während sich innerhalb einer Beamtenlaufbahn die Besoldungsgruppe regelmäßig nicht ändert, steigt mit der Erfahrung und Verweildauer in der Behörde aber eine sog. Erfahrungsstufe oder Dienstaltersstufe. Entsprechend steigt die Höhe der Besoldung regelmäßig an. Daneben gibt es eine Reihe von Zulagen, z. B. ein Familienzuschlag nach Familienstand bzw. Kindern.

Da ein Beamter nicht Teil der gesetzlichen Sozialversicherung ist, werden von seinen Bezügen regelmäßig keine Beiträge beispielsweise zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung abgezogen. Die Risiken deckt bei Beamten der Dienstherr selbst ab. Eine private (Zusatz-)Krankenversicherung ist aber obligatorisch. Die konkrete Besoldungshöhe berechnet bei den meisten Dienstherren eine eigene Besoldungsstelle. Von dort bekommt der Beamte seine Abrechnung und seine Bezüge auf sein Konto überwiesen.

(ADS)

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