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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Besoldung
Fragen und Antworten
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Besoldung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Besoldung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Besoldung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Besoldung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Besoldung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Besoldung oder Sold bezeichnet die Bezüge, die Beamte, Richter und Soldaten für ihren Dienst erhalten. Statt Beamtenbesoldung spricht man moderner auch von Beamtenbezügen, bei Soldaten der Bundeswehr von Wehrsold. Angestellte im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer und bekommen keine beamtenrechtliche Besoldung. Stattdessen zahlt ihnen der Dienstherr ein Angestelltengehalt in der Regel nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD).
Die Besoldung im Beamtenrecht folgt, anders als Lohn und Gehalt im Arbeitsrecht, dem sog. Alimentationsprinzip. Der Staat zahlt nicht nur für die geleistete Arbeit, sondern er versorgt seine Beamten umfassender. Dieses hat seine Grundlage in den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums aus § Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG).
Beamte im Ruhestand, sei es wegen Erreichen der Altersgrenze oder Dienstunfähigkeit, erhalten keine Besoldung mehr, sondern ein Ruhegehalt nach den Grundsätzen der Beamtenversorgung. War ein Dienstunfall Ursache für die Versetzung in den Ruhestand, erhält der Ruhestandsbeamte statt der Besoldung ein spezielles Unfallruhegehalt.
Während ein Bundesbeamter seine Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) erhält, ist die Besoldung eines Landesbeamten grundsätzlich Ländersache. Je nachdem, ob sein Bundesland ein eigenes Besoldungsgesetz erlassen hat, bekommt ein Landesbeamter seine Bezüge nach diesem oder auch nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Für Soldaten gilt das Wehrsoldgesetz (WSG).
Die Höhe der Besoldung richtet sich zunächst nach der Besoldungsgruppe. Während sich innerhalb einer Beamtenlaufbahn die Besoldungsgruppe regelmäßig nicht ändert, steigt mit der Erfahrung und Verweildauer in der Behörde aber eine sog. Erfahrungsstufe oder Dienstaltersstufe. Entsprechend steigt die Höhe der Besoldung regelmäßig an. Daneben gibt es eine Reihe von Zulagen, z. B. ein Familienzuschlag nach Familienstand bzw. Kindern.
Da ein Beamter nicht Teil der gesetzlichen Sozialversicherung ist, werden von seinen Bezügen regelmäßig keine Beiträge beispielsweise zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung abgezogen. Die Risiken deckt bei Beamten der Dienstherr selbst ab. Eine private (Zusatz-)Krankenversicherung ist aber obligatorisch. Die konkrete Besoldungshöhe berechnet bei den meisten Dienstherren eine eigene Besoldungsstelle. Von dort bekommt der Beamte seine Abrechnung und seine Bezüge auf sein Konto überwiesen.
(ADS)
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