3.374 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 136

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Profil-Bild Rechtsanwältin Veronika Seidler
Rechtsanwältin Veronika Seidler
Kanzlei Veronika Seidler, Schmiedstr. 14, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.9683012294 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Veronika Seidler bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(16.08.2023) Frau Seidler war sehr freundlich und kompetent, ich war sehr zufrieden mit ihren Erläuterungen und Ratschlägen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Ludwig Lang
Kanzlei Ludwig Lang, Podewilsstr. 6, 84030 Landshut 7132.2965610369 km
Baurecht & Architektenrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ludwig Lang bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Arne Jacobs
Rechtsanwalt Arne Jacobs
Kanzlei Arne Jacobs, Königstraße 10-14 33, 22926 Ahrensburg 6727.8678492841 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Arne Jacobs
aus 6 Bewertungen ICH Würde denn Anwat immer wider nehmen und weiter empfehlen sehr hilfsbereit und vas er verspricht helt er auch (07.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Kallinich
Rechtsanwalt Christoph Kallinich
Kanzlei Christoph Kallinich, Moßlerstraße 19, 99867 Gotha 6903.7568894679 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • eBay & Recht
Herr Rechtsanwalt Christoph Kallinich - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(05.04.2019) Herr Rechtsanwalt Kallinich vertrat mich sehr kompetent und erfolgreich in einem Rechtsstreit mit einer …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schade
Rechtsanwältin Nicole Schade
Anwaltskanzlei Schade & Kollegen, Gerokstr. 3, 70188 Stuttgart 6931.7741614934 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Schade ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(06.01.2019) Kompetente Beratung! Sehr zufrieden ! Gutes Ergebnis erziehlt .
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Freytag
Rechtsanwältin Julia Freytag
Anwaltskanzlei Freytag, Wintergerststr. 21, 73479 Ellwangen (Jagst) 6979.5842935664 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Julia Freytag
(06.10.2023) Sie ist die beste Anwältin
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Krüger
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Krüger
KRÜGER Anwälte, Neuer Wall 26 - 28, 20354 Hamburg 6719.8239592654 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Krüger
aus 14 Bewertungen Das ist so nicht zu beschreiben. Absolute Kompetenz in allen Gebieten. Sehr einfühlsam , dennoch korrekt in allen … (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Rieder
Rechtsanwältin Susanne Rieder
Kanzlei Rieder, Bahnhofstr. 15, 82515 Wolfratshausen 7122.718170172 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Rieder vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Roger Römling
Rechtsanwalt Roger Römling
Dr. Grohmann & Co., Bahnhofstr. 12, 32545 Bad Oeynhausen 6721.0124027629 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Roger Römling
Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Schreiber
sehr gut
Rechtsanwältin Uta Schreiber
KANZLEI BERGRATH, Waidmannstr. 2, 60596 Frankfurt am Main 6826.2985813417 km
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Uta Schreiber ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Frau Schreiber hat uns sehr kompetent beraten und in Klärung unseren Angelegten sehr gut und erfolgreich geholfen! Sie … (29.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kehren
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kehren
Posikow Kehren Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuer Wall 75, 20354 Hamburg 6719.7161200888 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kehren hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 42 Bewertungen Ich empfehle Ihnen, sie anzurufen, wenn Sie ein Problem haben, sie sind sehr nett und hilfsbereit, sie sind sehr … (18.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Samuel Tieben
Rechtsanwalt Samuel Tieben
Michael Langen - Rechtsanwalt und Notar, Am Markt 19, 49752 Sögel 6611.2040889226 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Samuel Tieben bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Ahrens
Kanzlei Peter Ahrens, Bahnhofstr. 13, 49716 Meppen 6605.2442643645 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Ahrens ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz Schwartz
Rechtsanwalt Heinz Schwartz
Kanzlei Heinz Schwartz, Mater-Rosalie-Weg 61, 91074 Herzogenaurach 6993.7735704115 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Heinz Schwartz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Erik Lassche
Rechtsanwalt Erik Lassche
Lassche Advocaten, Oldenzaalsestraat 113, Enschede 7514, Niederlande 6605.3387546049 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Erik Lassche
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Bergrath
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Bergrath
KANZLEI BERGRATH, Waidmannstr. 2, 60596 Frankfurt am Main 6826.3002835102 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Bergrath ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 39 Bewertungen Sehr gute juristische Beratung, Abfassung von Dokumenten und taktische Vorgehensweise im Rechtsstreit. Gute … (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arne Lamot
Rechtsanwalt Arne Lamot
Ripken Kreft Lamot, Oldenburger Str. 200, 27753 Delmenhorst 6666.1005178922 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Arne Lamot ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(10.05.2024) Er hat sich 2 Tage später gemeldet per email das er im Urlaub sei. Mir wurde dann jemand anderes empfohlen, den ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Klein Schafer
Rechtsanwältin Andrea Klein Schafer
De la Mata Abogados, Can Puigdorfila, 2-2-A, 07001 Palma de Mallorca, Spanien 7004.0445474408 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Andrea Klein Schafer ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Wir sind von Frau Klein begeistert, sie ist gut zu erreichen, fachkompetent, zuverlässig und sehr nett. Danke für die … (19.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristina Häfner Mag. jur.
sehr gut
Rechtsanwältin Kristina Häfner Mag. jur.
Warnke / Häfner Rechtsanwälte Partnerschaft, Georg-Wimmer-Ring 8 b, 85604 Zorneding 7137.5534769007 km
Recht. Persönlich!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Kristina Häfner Mag. jur. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 52 Bewertungen Sehr kompetente und freundliche Anwältin (20.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Kumlehn
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Kumlehn
Kanzlei Alexander Kumlehn, Hildesheimer Str. 264, 30519 Hannover 6771.5812737336 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Kumlehn bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 43 Bewertungen Herr Kumlehn hat sich sehr professionell und engagiert meinem Fall gewidmet und ihn trotz heftiger Gegenwehr … (07.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Karin Nerlich
Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei Karin Nerlich, Chemnitzer Str. 86, 38226 Salzgitter 6814.7419696761 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Karin Nerlich vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Sehr gute Beratung. Super schnelle Abwicklung. (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ott
Rechtsanwalt Markus Ott
RAe Klinger & Ott PartmbB, Goethestr. 3, 84032 Landshut 7128.6693978256 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Ott gerne zur Verfügung
(18.10.2021) Sehr schnell und kompetent!
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bettina Knüppel
sehr gut
Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bettina Knüppel
Rechtsanwaltskanzlei Bettina Knüppel, Katharinenstr. 31, 23554 Lübeck 6742.2897781769 km
Fachanwältin Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bettina Knüppel
aus 188 Bewertungen Ich wurde kompetent und sachlich fokussiert beraten und das Rechtsverfahren gegen eine säumige Bank wurde sehr zügig … (19.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Hartung
Kanzlei Olaf Hartung, Merseburger Str. 52, 06110 Halle (Saale) 6951.4980740138 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Hartung - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt der mich sehr gut beraten und erfolgreich vor Gericht vertreten hat. (27.02.2016)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.