3.374 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 139

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Schwarz
Rechtsanwalt Sebastian Schwarz
Mattis Schwarz Weichelt Rechtsanwaltspartnerschaft, Woldegker Str. 27, 17033 Neubrandenburg 6908.2143960641 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Schwarz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(21.02.2024) Kurzfristige Mandatsübernahme erfolgt. Sehr schnelle Kontaktaufnahme. Freundliches Auftreten.
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Rosa Kopp
Kanzlei Rechts- und Fachanwältin Rosa Kopp, Simon-Meister-Straße 5, 50733 Köln 6673.1972555449 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Rosa Kopp unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar
Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar
Küchen | Berger | Thielbar Rechtsanwaltskanzlei und Notariat, Rönnebecker Str. 9, 28777 Bremen 6655.3483982026 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar
aus 6 Bewertungen Der Herr Thielbar ist sehr freundlich und behilfsam. Nimmt seine Zeit um alles mehrmal zu erklären, so dass wir es … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Menken
Rechtsanwalt Frank Menken
Bender & Menken, Mülheimer Str. 206, 47057 Duisburg 6639.6704934867 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Menken - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Tilman Klemm
Rechtsanwalt Tilman Klemm
Kanzlei Tilman Klemm, Mühlstr. 2, 01454 Radeberg 7087.2899132478 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Tilman Klemm hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Rupp
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Rupp
Redmer & Rupp Rechtsanwälte, Burgstr. 2, 50321 Brühl 6677.459412057 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Patrick Rupp
aus 20 Bewertungen Beim Kauf einer Couch, die mangelhaft geliefert wurde, gab es mit dem Einrichtungshaus sehr viele Probleme. Herr … (15.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Kushnir
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Kushnir
Rechtsanwaltskanzlei Felix Kushnir, Blumenstraße 1, 80331 München 7119.4430003711 km
"Qualität vor Quantität" - "Maßanzug statt Massenware"
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Felix Kushnir
aus 29 Bewertungen Er ist ein kompetenter und kluger Anwalt, der weiß, was er tut. Ich kann ihn auf jeden Fall empfehlen. Ich bin mit dem … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schlicht
Kanzlei Michael Schlicht, Eugen-Schreiber-Str. 27, 68623 Lampertheim 6841.6111626224 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Schlicht gerne zur Verfügung
(09.04.2016) Ich habe Herrn Schlicht in mehreren Angelegenheiten ein Mandat erteilt, welche allesamt zu meiner Zufriedenheit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinrich Sternemann
Rechtsanwalt Heinrich Sternemann
Kanzlei Hindahl Sternemann Horn Bock, Berliner Allee 51-53, 40212 Düsseldorf 6649.5387771266 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Heinrich Sternemann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc-Torsten Canestrini
sehr gut
Rechtsanwalt Marc-Torsten Canestrini
Anwaltskanzlei Canestrini Clark Wiekhorst, Friedrichstr. 29, 73033 Göppingen 6965.4414240076 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Marc-Torsten Canestrini ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 188 Bewertungen Herr Canestrini hat super efficient mit Sparda Bank Göppingen verhandelt und den Betrag vom geplünderten Konto zurück … (06.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Conrad Lehmann
sehr gut
Rechtsanwalt Conrad Lehmann
Conrad Lehmann | Rechtsanwalt, Am Silbergraben 23, 14480 Potsdam 6968.5063015695 km
Ich bin der Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen rund um die Immobilie!
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Conrad Lehmann
aus 58 Bewertungen In jedem Fall werde ich weiter mit Herrn Lehmann arbeiten, wenn wir weiter gehen: Sehr sachliche, kompetente und … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Solinger-Weinert
Rechtsanwältin Julia Solinger-Weinert
Anwaltskanzlei Weinert, Arcostr. 78, 44309 Dortmund 6682.1002586436 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Julia Solinger-Weinert
aus 7 Bewertungen - nimmt sich Zeit alles zu verstehen - erklärt rechtliche Hintergründe und wie es korrekt aussehen müsste - … (03.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Henkel
Kanzlei André Henkel, Großstraße 70, 14929 Treuenbrietzen 6968.1892951669 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt André Henkel gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Da man noch in der Klärung der noch nicht abgeschlossen Rechtsfindung ist, muss noch der nächste Schritt besprochen … (08.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Kirschler LL.B.
Rechtsanwältin Verena Kirschler LL.B.
Kanzlei Kirschler, Benzstraße 6, 75196 Remchingen 6883.2666213621 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Pferderecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Verena Kirschler LL.B. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Spilling
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Spilling
Kanzlei Hans-Jürgen Spilling, Oeggstr. 2, 97070 Würzburg 6921.5894901821 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Spilling - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Sollten wir mal wieder einen Anwalt benötigen, würden wir immer zu Rechtsanwalt Dr. Spilling gehen. Diese Kanzlei ist … (27.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Fritz
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Fritz
Rechtsanwälte Fritz, Hospitalstr. 2, 53840 Troisdorf 6694.1691191091 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Joachim Fritz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 21 Bewertungen Ein Rechtsanwalt der mit Herz&Blut seinen Job macht. Er tut, was er verspricht. Das Beste ist, dass die Fälle die … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Röde
Rechtsanwalt Tim Röde
Kanzlei WAR, Königstor 15, 34117 Kassel 6810.0916230971 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tim Röde ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
(04.06.2024) Herr Röde ist ein sehr kompetenter und engagierter Anwalt, welcher sich immer genug Zeit genommen hat, Möglichkeiten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Preiß
Kanzlei Daniel Preiss, Paradiesstr. 26, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.9997823782 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Daniel Preiß
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Georg Eder
Rechtsanwalt Florian Georg Eder, Goldschmiedgasse 6, 83395 Freilassing 7225.4838347669 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Georg Eder ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 5 Bewertungen Gute und ehrliche Einschätzung der arbeitsrechtlichen Angelegenheit in Österreich (08.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Schmidt
Kanzlei Jörg Schmidt, Dr.-Ernst-Str. 1, 57074 Siegen 6744.0564270793 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Schmidt ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 22 Bewertungen Herr RA Schmidt hat uns in der Angelegenheit (Unfallschaden) sehr gut vertreten. Der Schaden wurde vollständig durch … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Siehr
Kanzlei Bettina Siehr, Rohrweg 16, 71116 Gärtringen 6921.3040596141 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Siehr hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(28.12.2023) Gut beraten und erfolgreich ausgeführt
Profil-Bild Rechtsanwältin Ramona Reinhardt
Rechtsanwältin Ramona Reinhardt
BRUNNHUBER RECHTSANWÄLTE, Sauerlacher Str. 48, 82515 Wolfratshausen 7123.1933302332 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Ramona Reinhardt – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer
RBS Reischl Bernhofer Schnöll Rechtsanwälte OG, Dr. Franz Rehrl Platz 7, 5020 Salzburg, Österreich 7232.5187200753 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer
aus 13 Bewertungen Top Anwalt, mit besten Empfehlung. Menschlichkeit, Kompetenz, Beratung, Verlässlichkeit.....auf hohem Niveau. … (27.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Traeger
Fuchs & Traeger Rechtsanwaltskanzlei, Neckarkanalstr. 71, 71686 Remseck am Neckar 6931.0225832918 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Traeger ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(19.07.2022) Hat leider aus zeitlichen Gründen abgelehnt! Bewertung so nicht möglich! Hat schnell geantwortet!

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.