3.373 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 45

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Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Voigt
Rechtsanwalt Reinhard Voigt
Kanzlei Voigt, Tuchmacherstr. 13, 02625 Bautzen 7113.2629607093 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Voigt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(06.01.2022) Herr Voigt hat mir sehr geholfen meine Interessen durchzusetzen. Absolut weiterzuempfehlen
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Drewes
sehr gut
Kanzlei Drewes, Woltersdorfer Straße 4, 16567 Mühlenbeck 6965.6929278934 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Drewes hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Kompetente und freundliche Beratung! (08.04.2018)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hauser
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Hauser
Kanzlei am Bahnhof, Hauptstraße 26, 77652 Offenburg 6869.2385529037 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Hauser bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 70 Bewertungen Herr Hauser hat sehr gut, kurz und präzise mir weiterhelfen können. Ich werde jetzt wieder benötigen, bin aber … (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Biernert
Rechtsanwältin Katja Biernert
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Rosa-Luxemburg-Str. 7, 08280 Aue 7044.7490627289 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Biernert vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(11.11.2023) Sehr gute Beratung, gute Kontaktaufnahme, professionelle Auskunft
Profil-Bild Rechtsanwalt Ansgar Aigner
sehr gut
Kanzlei Ansgar Aigner, Fehrbelliner Str. 2, 16816 Neuruppin 6917.1550757825 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Ansgar Aigner vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 15 Bewertungen Nette freundliche Mitarbeiter Gute Zusammenarbeit Gute Beratung Herr Aigner ist ein Mensch mit Herz Immer wieder … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Konrad
Rechtsanwalt Stephan Konrad
ad.legem, Mauerstr. 8, 33602 Bielefeld 6714.2990471843 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Stephan Konrad
(27.01.2011) Schnelle und gute Rechtshilfe. Kompetent. Persönlich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christof Hörr
Rechtsanwalt Dr. Christof Hörr
JENDEREK HÖRR | Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Esslinger Str. 40, 70182 Stuttgart 6931.464448803 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christof Hörr bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(03.03.2022) Wir haben schnell eine Rückantwort erhalten. Bei einem Treffen in der Kanzlei hat uns Herr Dr. Hörr alles genau …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Martin Licht
Rechtsanwalt Uwe Martin Licht
Rechtsanwaltskanzlei Licht, Schiede 32, 65549 Limburg an der Lahn 6772.6281288709 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Uwe Martin Licht gerne zur Verfügung
(15.08.2023) Herr Rechtsanwalt Uwe Martin Licht hat die Papierlage begutachtet und hat eine detailierte Aufzählung an die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ass. iur. Dipl.- jur. Moritz Wagner
Rechtsanwalt Ass. iur. Dipl.- jur. Moritz Wagner
Böhmer, Schwarz, Wagner & Partner - Rechtsanwälte und Notare, Langendiebacher Str. 43-45, 63526 Erlensee 6841.9561098262 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Ass. iur. Dipl.- jur. Moritz Wagner für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Hinrichs
Rechtsanwalt Axel Hinrichs
Hinrichs Rechtsanwälte GbR, Schweinauer Hauptstr. 80, 90441 Nürnberg 7010.7449034695 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Axel Hinrichs
(06.10.2020) Sehr gute Analyse in meinen Fall ,gleich alle Fakten auf dem Punkt gebracht Sehr gute Beratung und immer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Stubben
Rechtsanwalt Roland Stubben
Anwalts- und Notarkanzlei Kurre & Stubben, Kneheimer Weg 20a, 49696 Molbergen 6634.7168491278 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Agrarrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Roland Stubben
aus 9 Bewertungen Sehr schneller Rückruf und kompetente Erstberatung. Sehr zu empfehlen. (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Burkhard Himmerich
Rechtsanwalt Burkhard Himmerich
Rechtsanwälte Himmerich, Sieglindenstr. 4, 47166 Duisburg 6635.2660532507 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht
Herr Rechtsanwalt Burkhard Himmerich ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(11.08.2021) Der Anwalt war von der ersten Minute des Gespräches bei der Sache und ihm war mein Anliegen wirklich wichtig das fehlt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Wack
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Wack
Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar, Wetzlarer Straße 8a, 35644 Hohenahr 6786.5504067435 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Marcel Wack ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Herrn Rechtsanwalt Wack hat mir bei meinem komplizierten Sachverhalt stets zuverlässig und äußerst kompetent zur Seite … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Rauscher
Rechtsanwalt Dr. Matthias Rauscher
Dr. Rauscher & Partner, Ludwig-Eckert-Str. 10, 93049 Regensburg 7099.2113663227 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Rauscher hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(16.07.2020) Sehr kompetent insbesondere für uns weil wir nicht vor Ort sind
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Osterloh
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Osterloh
Kanzlei Bös, Schloßstraße 14, 68169 Wiesloch 6871.8380577937 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Andrea Osterloh gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Ich kann die Betreuung durch Frau Osterloh nicht genug loben. Sie hat mich in einem schwierigen arbeitsrechtlichen … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus R. Kniffka
Rechtsanwalt Markus R. Kniffka
Rechtsanwälte Schmitz & Kollegen, Essenberger Str. 8, 47441 Moers 6629.2368798878 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Markus R. Kniffka - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Sehr gute Betreuung, habe mich gut aufgehoben gefühlt. Sehr kompetenter Anwalt. (30.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
sehr gut
Kanzlei Jutta Petry-Berger, Schönbornstraße 41, 60431 Frankfurt am Main 6822.7598023086 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
aus 12 Bewertungen Bisher ist gut (25.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Münster
Rechtsanwalt Thomas Münster
BABUCKE & MÜNSTER Rechtsanwälte / Fachanwälte, Hospitalstr. 8, 28790 Schwanewede 6655.0772439602 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Münster gerne zur Verfügung
(14.03.2018) Ich hatte bei Herrn Münster ein Beratungsgespräch mit anschließendem Mandat. Es war vom Anfang bis zum Ende …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ronald Zabel
Rechtsanwalt Ronald Zabel
Anwaltskanzlei Zabel Meinke, Warnowallee 31C, 18107 Rostock 6806.6583729343 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ronald Zabel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(04.01.2023) Sehr nette Beratung am Telefon . Top
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Lindemann
Rechtsanwältin Anne Lindemann
Lindemann & Eichbaum-Morgenstern, Lindenstr. 1a, 28755 Bremen 6658.8531475655 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Anne Lindemann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
Kanzlei Kahnau, Rendsburger Str. 119, 24340 Eckernförde 6663.5246636066 km
Ihr Fall ist unser Schwerpunkt
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 218 Bewertungen Wiederholt sehr gute Beratung und zielführende Vertretung meiner Interessen. Bei Herrn Kahnau habe ich mich stets gut … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Velat Mencütek
Rechtsanwalt Velat Mencütek
VM Rechtsanwälte, Lindenstraße 48-52, 40233 Düsseldorf 6650.2708488351 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Velat Mencütek
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Thoma
Rechtsanwalt Maximilian Thoma
Fünfrock | Rechtsanwälte • Notar, Wilhelmstraße 42, 65183 Wiesbaden 6800.4451409506 km
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Maximilian Thoma gerne zur Verfügung
(24.11.2021) Die Zusammenarbeit mit RA Maximilian Thoma war sehr angenehm, da er mir die relevanten Sachverhalte stets mit viel …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Hartmann
Rechtsanwalt Frank Hartmann
Rechtsanwälte Hartmann & Heieis, Am Sand 6, 36100 Petersberg 6864.4591948553 km
Strategisch denken, rechtliche Spielräume ausnutzen, kreative Lösungen finden und immer einen Plan B haben - dann kann man den eigenen Mandanten optimal vertreten.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Hartmann
aus 5 Bewertungen Sehr gut erklärt (06.12.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.