3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 48

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Backen LL.M.
Rechtsanwalt Thomas Backen LL.M.
Dr. Hantke & Partner Rechtsanwälte, Ebertallee 1, 22607 Hamburg 6713.1939761529 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Backen LL.M. gerne zur Verfügung
(04.04.2024) Herr Backen ist ein vorzüglicher RA, er geht auf die Belange seiner Mandanten ein, bespricht und beantwortet jede …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Guggenmos
Rechtsanwalt Gerhard Guggenmos
Guggenmos Rechtsanwälte, Hauptstr. 22, 82234 Weßling 7102.372386564 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Guggenmos – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
(11.03.2020) Herr Guggenmos hat mich mehrfach beraten. Die Beratung war immer freundlich und sachlich und hat mir weitergeholfen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Tress-Ritter
Rechtsanwältin Ulrike Tress-Ritter
Kanzlei Tress-Ritter, Werner-von-Siemens-Str. 2, 77656 Offenburg 6870.356178666 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Ulrike Tress-Ritter für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrika Magnus
Rechtsanwältin Ulrika Magnus
Kanzlei Magnus, Oststr. 104A, 22844 Norderstedt 6711.9966937543 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ulrika Magnus
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Spiza
Rechtsanwältin Birgit Spiza
MAACK Rechtsanwälte, Königswall 28, 45657 Recklinghausen 6654.8614988169 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Reiserecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Spiza hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schnabel
Rechtsanwalt Markus Schnabel
Anwaltskanzlei Schnabel, Tumringer Str. 189, 79539 Lörrach 6898.6229307864 km
Hart in der Sache - Moderat im Ton
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Schnabel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(28.11.2023) Sehr netter und kompetent Anwalt war mit seiner Beratung sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Weiß
Rechtsanwalt Marc Weiß
Anwaltskanzlei Weiß & Huthmann, Ostpromenade 18, 41812 Erkelenz 6628.0673520055 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Marc Weiß
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Ays
Rechtsanwaltskanzlei Johannes Ays, Richard-Wagner-Str. 8, 85283 Wolnzach 7095.4634527098 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Johannes Ays
(04.12.2019) Herr Ays war für mich und meine Mandanten bereits mehrfach im Bereich Forderungseinzug, Vertragserstellung und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Barthel
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Barthel
Kilian & Kollegen, Rechtsanwaltskanzlei, Bismarckstr. 16, 97318 Kitzingen 6938.8226131715 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Barthel gerne zur Verfügung
aus 29 Bewertungen Man merkt Herrn Barthel an, daß er weiß wovon er spricht. Und das setzt er auch um. Er ist sehr engagiert, seine … (13.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Traeger
Fuchs & Traeger Rechtsanwaltskanzlei, Neckarkanalstr. 71, 71686 Remseck am Neckar 6931.0225832918 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Traeger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(19.07.2022) Hat leider aus zeitlichen Gründen abgelehnt! Bewertung so nicht möglich! Hat schnell geantwortet!
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Klimek
sehr gut
Klimek Rechtsanwalt, Kaiser-Wilhelm-Ring 26, 50672 Köln 6673.8084619786 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Klimek ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 25 Bewertungen Herr Klimek hat mich als Vertreter einer Eigentümergemeinschaft sehr kompetent, fair und hilfreich in Fragen eines … (31.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Meyer LL.M.
Rechtsanwalt Thomas Meyer LL.M.
Boss & Meyer Rechtsanwälte, Minden-Weseler Weg 26, 32130 Enger 6709.7744326529 km
Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Meyer LL.M.
aus 6 Bewertungen Ein ganz großes Lob an die Kanzlei und das gesamte Team . Ich wurde wunderbar beraten und zu jeder Zeit freundlich … (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Widiger
Rechtsanwältin Claudia Widiger
Kanzlei Claudia Widiger, Markt 21, 18273 Güstrow 6832.5665108056 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Widiger gerne zur Verfügung
(09.04.2024) Frau Widiger hat mir in einer rechtlichen sozialen Sache sehr geholfen
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Udo Wältring
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar (Amtssitz Rheine), Lingener Damm 199, 48429 Rheine 6634.1836320903 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Udo Wältring bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 12 Bewertungen Kompetenz und komplett (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Mogg
sehr gut
Anwaltskanzlei Mogg, Albert- Reis-Str. 1, 88356 Ostrach 6990.5952535698 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Mogg
aus 64 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt. Es wurde sofort geholfen und ich musste mich um nichts kümmern. (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kornelius Robens
sehr gut
Rechtsanwalt Kornelius Robens
Rechtsanwaltskanzlei Robens, Tillypark 4, 90431 Nürnberg 7010.170278731 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Kornelius Robens vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 60 Bewertungen Wir wurden sehr kompetent beraten. Kommunikation vor und nach den Terminen war auch sehr positiv. (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Voigt
Rechtsanwalt Reinhard Voigt
Kanzlei Voigt, Tuchmacherstr. 13, 02625 Bautzen 7113.2629607093 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Voigt ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
(06.01.2022) Herr Voigt hat mir sehr geholfen meine Interessen durchzusetzen. Absolut weiterzuempfehlen
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Gergen
Rechtsanwaltskanzlei Gergen, Nürnberger Str. 16, 10789 Berlin 6972.0926517676 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Gergen bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Meine Beratung im Zuge eines Aufhebungsvertrages durch Sandra Gergen war nicht nur mit Erfolg gekrönt; sie ging … (04.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Schomberg
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Schomberg
Hartmann Dahlmanns Jansen PartGmbB, Steinbecker Meile 1, 42103 Wuppertal 6669.9560514457 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Oliver Schomberg
aus 25 Bewertungen Rechtsstreit mit der KFZ Versicherung des Unfallverursachers gewonnen (24.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Bauch
sehr gut
Rechtsanwältin Bettina Bauch
Rechtsanwälte Oberländer + Oberländer, Akademiestr. 36, 63450 Hanau 6840.2365584918 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Bauch ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 12 Bewertungen Auch, wenn es nicht der Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Bauch ist, das Thema Reiserecht zu Coronazeiten ist schon … (15.04.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin ( im türkischen Recht) Firdevs Uzun
sehr gut
Kanzlei Uzun, Heinrich-Straße 11, 60327 Frankfurt am Main 6824.5165144021 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin ( im türkischen Recht) Firdevs Uzun
aus 45 Bewertungen Frau Uzun ist sehr kompetent und hat mich in meiner Angelegenheit sehr gut beraten und alles zur vollsten … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bilge Benli
sehr gut
Rechtsanwältin Bilge Benli
JUR | URBAN Rechtsanwalts GmbH, Invalidenstraße 74, 10557 Berlin 6972.7015135589 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Bilge Benli - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Mein Partner und ich haben monatelang mit unseren Vermietern gekämpft, um eine gemeinsame Basis zu finden, und dachten … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Ruhland-Führer
Rechtsanwältin Antje Ruhland-Führer
Kanzlei Ruhland-Führer, Hauptstr. 23, 01987 Schwarzheide 7064.2819125704 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Antje Ruhland-Führer im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Jaeger
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Jaeger
Jaeger, Bolchentwete 7, 38102 Braunschweig 6821.6826020964 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Jaeger gerne zur Verfügung
aus 33 Bewertungen Herr Jaeger hat mich bereits zweimal wirklich gut beraten und ich würde dort immer wieder und auch weiterhin Rat und … (09.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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