3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 46

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Alexandra Loock-Nester
Rechtsanwältin Dr. Alexandra Loock-Nester
Kanzlei Alexandra Loock-Nester, Sybelstr. 40, 10629 Berlin 6969.8551457108 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Alexandra Loock-Nester ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Werler
Rechtsanwältin Claudia Werler
Anwaltskanzlei Werler & Bielefeld, Leipziger Str. 25A, 08056 Zwickau 7024.799335682 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Werler vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(23.01.2024) Die Frau Werler hat uns geholfen gegen diesen Verein vor zu gehen. Wir hatten Schimmel in der Wohnung, haben es erst …
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Höldl
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Höldl
Kanzlei am Roßmarkt, Roßmarkt 1, 97421 Schweinfurt 6925.7895900734 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Höldl ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 138 Bewertungen Ohne Beanstandung (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Hermann Ataman
sehr gut
Kanzlei Jan H. Ataman, Vereinsstr. 47a, 20357 Hamburg 6717.3125617933 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Hermann Ataman unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 20 Bewertungen Ich hatte vier offene Rechtsstreitigkeiten, drei davon reiseverkehrsrecht, eine mit einem Dienstleister - und ich habe … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Bulnheim
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Bulnheim
Kanzlei Bulnheim, Friedensallee 27, 22765 Hamburg 6715.7879284877 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jens Bulnheim für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 43 Bewertungen Sehr genau nützlich und schnell danke (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Gerstorfer
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Gerstorfer
Rechtsanwalt Volker Gerstorfer, Offenbacherstraße 14, 64646 Heppenheim (Bergstraße) 6848.7211430327 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Volker Gerstorfer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 34 Bewertungen Herr Gerstorfer hat mich bei meinen Fragen umfassend und kompetent beraten. Das Gespräch war freundlich, und meine … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Gödde
Rechtsanwalt Michael Gödde
Kanzlei Michael Gödde, Eichendorffstr. 25, 51147 Köln 6687.2446396019 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Michael Gödde bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Herr Gödde hat sich viel Zeit genommen und mich umfangreich beraten. Sehr menschlich und verständnisvoll.. (03.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Esther Herzog
Rechtsanwältin Esther Herzog
Rechtsanwaltskanzlei Esther Herzog, Neuburger Str. 39, 86167 Augsburg 7063.413713202 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Esther Herzog unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Stelling
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Stelling
Dr. Gleim & Partner – Rechtsanwaltssozietät, Admiralitätstr. 4, 20459 Hamburg 6719.6665718011 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Stelling gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Ich erhielt während einer langandauernden arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit meinem AG eine sehr kompetente und … (01.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Rüb
Kanzlei Rüb, Im Derdel 17-19, 48161 Münster 6658.9189457195 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Rüb bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Sehr Transparente Beratung. Hoch kommunikativ. Denkt sich voll ein. Kein Jura-gequatsche. Und zusätzlich noch sehr … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rita Heuser
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rita Heuser, Sauerbruchstr. 1, 65203 Wiesbaden 6801.9073067901 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Rita Heuser
aus 25 Bewertungen Frau Heuser hat mich über ein Jahr im Scheidungsverfahren begleitet. Ich wurde von ihr kompetent vertreten und die … (02.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cara Schulden
Rechtsanwältin Cara Schulden, Bergstraße 8, 45770 Marl 6647.9256344004 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Cara Schulden
aus 6 Bewertungen Dank problemloser und schneller Kommunikation hat mir Frau Schulden zeitnah zum Erfolg (Abwicklung Verkehrsunfall) … (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philip Quick
Rechtsanwalt Philip Quick
Bülte - Quick - Bergmann, Große Straße 47, 49565 Bramsche 6660.7948267094 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Philip Quick ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Justin-Andreas Poel
sehr gut
Rechtsanwalt Justin-Andreas Poel
Rechtsanwaltskanzlei Poel, Lockwitztalstraße 20, 01259 Dresden 7088.199352864 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Justin-Andreas Poel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Herr Poel hat uns hervorragend vetreten und das Problem zu unserer vollsten Zufriedenheit gelöst. Sehr zu empfehlen! (25.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Drtina
Kanzlei Susanne Drtina, Wilhelmstr. 7, 91413 Neustadt an der Aisch 6975.3623756413 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Drtina bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Frau Drtina hat mich erst sehr freundlich und professionell beraten und dann wirklich alles ohne Umstände für mich mit … (07.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Schulze-Schönherr
Rechtsanwalt Alexander Schulze-Schönherr
di Pace · Schulze-Schönherr Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Perusastrasse 1, 80333 München 7119.1614664514 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Alexander Schulze-Schönherr
(02.06.2023) noch keine zusätzliche Bewertung, dafür war die benötigte schriftliche Rechtsauskunft bereits vorab telfonisch erteilt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Könemund
Christopher Könemund, Kölner Tor 27, 40625 Düsseldorf 6653.7183243905 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Könemund ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
(22.10.2020) Besonders aufmerksam und entgegenkommend
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Behrschmidt
Rechtsanwältin Claudia Behrschmidt
Anwaltskanzlei Strecke und Behrschmidt, Wallbrunnstr. 74, 79539 Lörrach 6899.2207758209 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Behrschmidt
(07.12.2016) Frau Behrschmidt kann ich bei bestem Wissen und Gewissen empfehlen. Sie war sehr offen für mein Anliegen und hat mir …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jenny Gerth
Rechtsanwältin Jenny Gerth
Kanzlei Gerth, Limburger Str. 140, 65582 Diez 6771.9028152349 km
Ihr zuverlässiger Partner im Inkassorecht
Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Jenny Gerth gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Melz
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Melz
Flade Rechtsanwälte, Emilienstr. 13, 04107 Leipzig 6982.787880098 km
Ich kämpfe für Ihr Recht!
Strafrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Julia Melz gerne zur Verfügung
aus 47 Bewertungen Ich hbqsbqe super Erfahrungen mit Ihr, sie hat mich klasse verteidigt und das beste bei der Verhandlung rausgeholt. … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nikolas Rheinboldt
Rechtsanwälte Rheinboldt & Kollegen, Am Murgdamm 1, 76437 Rastatt 6865.241272388 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Nikolas Rheinboldt bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(13.08.2023) Wir hatten einen Unfall auf der Reise und wollten unsere Forderungen geltend machen. Mehrfach angeschrieben keine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Nicolai Jordan
Rechtsanwalt Nicolai Jordan
Fachkanzlei für Bau- und Immobilienrecht, Ostbahnstraße 31, 76829 Landau in der Pfalz 6840.9444204642 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Nicolai Jordan
(11.08.2023) war alles ok
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sascha Lambert
Rechtsanwalt Dr. Sascha Lambert
Rechtsanwälte Conrad Lambert, Holzmühler Straße 3, 66740 Saarlouis 6748.6481828045 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Sascha Lambert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Chris Liebermann
Rechtsanwalt Chris Liebermann
Rechtsanwalt Anton Schmidt, Marienplatz 23, 88212 Ravensburg 7015.1891150256 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Chris Liebermann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(29.07.2023) Top Beratung,sehr gute Verhandlungen und in mehreren Fällen Gewonnen (Klagen.2019,2022,2023) gleichzeitig Überwachung …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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