3.397 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 79

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Heinze LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Heinze LL.M.
BridgehouseLaw Germany, Mevissenstraße 3, 50668 Köln 6674.8713747122 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael Heinze LL.M. bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 12 Bewertungen Herr Heinze hat den Verkauf unseres Unternehmens begleitet. Wir hätten uns keinen besseren Rechtsanwalt vorstellen … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Weber
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Weber
Kanzlei Sebastian Weber, Bahnhofstraße 18a, 85375 Neufahrn bei Freising 7114.3946195491 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Sebastian Weber
aus 47 Bewertungen Sehr zuverlässig und schnell (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Mönnighoff
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Mönnighoff
Kanzlei Stephan Mönnighoff, Eppendorfer Baum 4, 20249 Hamburg 6717.9894255605 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Mönnighoff gerne zur Verfügung
aus 45 Bewertungen Nachdem unser Vermieter unseren Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt hat, hat uns Herr Mönnighoff umfangreich zu … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Hums
Anwaltskanzlei Alexander Hums, Robert-Koch-Straße 15, 08280 Aue 7045.5028476167 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Alexander Hums
aus 6 Bewertungen Herr Hums hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit beraten. Die Terminfindung ging schnell & … (30.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Pamela Varduhn
Rechtsanwältin Anja Pamela Varduhn
Kanzlei Anja Pamela Varduhn, Uhlandstr. 167, 10719 Berlin 6971.4655683713 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Pamela Varduhn vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Hatte heute Nachmittag Frau Varduhn bei einer Sprechstunde am tel.Kann nur schreiben Super! (20.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norman Schwiebert
Rechtsanwalt Norman Schwiebert
Kanzlei Norman Schwiebert, Contrescarpe 46, 28195 Bremen 6675.9396087929 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Norman Schwiebert - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Kophal
Rechtsanwalt Wolfgang Kophal
Kanzlei Wolfgang Kophal, Leonorenstr. 102, 12247 Berlin 6976.2841018678 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Kophal ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Sehr schnelle Antwort Vielen dank (05.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Ommert
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Ommert
Stamm-Lauer & Kollegen GbR, Im Ziegelgarten 50, 63607 Wächtersbach 6856.2969362945 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Ommert
aus 13 Bewertungen Kompetente und nette Beratung. Diese Kanzlei kann ich uneingeschränkt empfehlen! (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Breddermann
sehr gut
Rechtsanwalt André Breddermann
Kanzlei im Südviertel - Breddermann | Hömberg | Yüsbasi, Friedrich-Ebert-Str. 157-159, 48153 Münster 6663.9001046419 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt André Breddermann für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 36 Bewertungen Herr Breddermann war zu jeder Zeit beratend/erklärend zur Stelle, schnell und einfach zu erreichen und ist ein … (21.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Fritschi
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Fritschi
Kanzlei Fritschi, Leuchtenbergring 3, 81677 München 7121.7329183 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Fritschi
aus 18 Bewertungen Unglaublich wie sich das Team Fritschi für einen einsetzt und unermüdlich weitermacht, wo andere Anwälte längst … (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Bergrath
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Bergrath
KANZLEI BERGRATH, Waidmannstr. 2, 60596 Frankfurt am Main 6826.3002835102 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Bergrath ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 38 Bewertungen kompetente und zuverlässige Beratung, sehr zu empfehlen! (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirco Lehr
sehr gut
Rechtsanwalt Mirco Lehr
Rechtsanwaltskanzlei Mirco Lehr Cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft, Thurn-Und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main 6825.8162734172 km
Schnelle und unkomplizierte Hilfe bei SCHUFA Eintrag oder Abmahnung! Bundesweit. Ohne zeitraubenden Vororttermin.
Urheberrecht & Medienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Markenrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mirco Lehr vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 241 Bewertungen Top Erfahrung mit der CyFire Kanzlei und dem Anwalt Mirco Lehr. Super kompetent und echt menschlich. Haben mir klasse … (29.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Kleine-Tebbe
Rechtsanwalt Holger Kleine-Tebbe
Kanzlei-KT, Lange Straße 34, 31515 Wunstorf 6746.4969692997 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Kleine-Tebbe ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
(19.01.2023) Gute Rechtsberatung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Alican Yildirim
sehr gut
Rechtsanwalt Alican Yildirim
Rechtsanwaltskanzlei Alican Yildirim in Bürogemeinschaft mit RAe Schmidt-Brücken, Laumann, Luisenstraße 10, 64283 Darmstadt 6837.2361961493 km
Recht haben und Recht bekommen
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Alican Yildirim
aus 61 Bewertungen Herr Yildirim hat unser Anliegen schnell und unkompliziert gelöst. Wir werden, wenn wir mal wieder ein Anliegen haben … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan Avtalyon
Rechtsanwalt Jonathan Avtalyon
Kanzlei Momen, Friedrichstr. 105, 52070 Aachen 6630.3640411128 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Migrationsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jonathan Avtalyon
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schenk
Rechtsanwalt Michael Schenk
Kanzlei Michael Schenk, Akazienweg 20, 34117 Kassel 6810.0480040737 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Schenk ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(16.06.2022) Weiß nicht,was ich von diesem Menschen halten soll,der sich weigert mir mein Geld zurück zu geben .
Profil-Bild Rechtsanwalt Siegfried Fritz
Kanzlei Siegfried Fritz, Sonnenhügel 26, 37269 Eschwege 6848.5046107621 km
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Siegfried Fritz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(05.10.2022) Super zufrieden. Top Anwalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Barnewitz
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Barnewitz
SALEO Rechtsanwälte PartGmbB, In den Kolonnaden 17, 61231 Bad Nauheim 6815.9647524343 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Marc Barnewitz
aus 59 Bewertungen Wir hatten das Glück, von Herrn Barnewitz ausführlich über unsere Möglichkeiten als Mieter nach Eigenbedarfskündigung … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Wanninger
Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Wanninger
WANNINGER & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER, Auf der Schanze 15 und 20, 93413 Cham 7124.54557521 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Wanninger für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Kaska
Rechtsanwältin Dagmar Kaska
Kanzlei Dagmar Kaska, Räuberberg 21, 21217 Seevetal 6727.397989862 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Pferderecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dagmar Kaska
(18.04.2022) Super kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier
sehr gut
Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier
BLP - Bauer & Partner mbB, Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft, Güterstr. 7, 94469 Deggendorf 7163.5517377857 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Die beste Anwältin die es gibt. Zielsicher, kompetente Beratung, hervorragend, sehr zu empfehlen. Bin begeistert. (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Gerber
Rechtsanwalt Thomas Gerber
Arnscheid & Kollegen, Königsbrücker Straße 99, 01099 Dresden 7079.5345982617 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Gerber
Profil-Bild Rechtsanwältin Liliya Velcheva
Rechtsanwältin Liliya Velcheva
Kanzlei Liliya Velcheva, Steinbachweg 6, 93128 Regenstauf 7096.9082185908 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Liliya Velcheva ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(14.04.2020) Ich bin sicher, dass viele Menschen Ihre präzise Arbeitsweise zu schätzen wissen. Frau Velcheva legt ein sehr genaues …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Bankkaufmann Helmut Rohmann
sehr gut
Rechtsanwalt und Bankkaufmann Helmut Rohmann
Anwaltkanzlei Helmut Rohmann, Im Winkel 3, 38170 Uehrde 6845.7353439894 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Bankkaufmann Helmut Rohmann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 17 Bewertungen Eine ganz schnelle und positive Rückmeldung!! (11.11.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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