3.410 Anwälte für Eigentümerversammlung

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Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Beate Volkmann
Rechts- und Fachanwältin Beate Volkmann
Kanzlei Dr. Maug & Mücke, Detmolder Str. 6, 33604 Bielefeld 6714.8426275946 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechts- und Fachanwältin Beate Volkmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiner Breckweg
Rechtsanwalt Heiner Breckweg
Prof. Dr. Feige, Breckweg & Möllmann, Alte Post-Passage 2, 49577 Ankum 6647.5318572557 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Heiner Breckweg – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
(06.03.2024) Zum Herrn Breckweg bin auf Empfehlung gekommen und habe es nicht bereut. Er ist genauso, wie ich es mir einen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Schöler
sehr gut
Rechtsanwalt Lars Schöler
schöler anwaltskanzlei, Kirchweg 2a, 50858 Köln 6669.4398465912 km
Ich bin für Sie da, damit es auf Ihrer Baustelle weitergeht!
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Schöler – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 24 Bewertungen Wir haben uns bei Herrn Schöler sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Beratung war kompetent, ausführlich und sehr … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus Klimsch
sehr gut
Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus Klimsch
Kanzlei SEK - Dr.Klimsch & Partner, Burgunder Str. 20, 79104 Freiburg im Breisgau 6889.649363226 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mediation
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus Klimsch
aus 67 Bewertungen Sehr gute Beratung im Arbeitsrecht. (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Fischbach
Rechtsanwältin Gudrun Fischbach
Kanzlei Gudrun Fischbach, Spilhofstraße 46, 81927 München 7121.431962401 km
Einfach Recht bekommen
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gudrun Fischbach gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Diane Waterstradt
Rechtsanwältin Diane Waterstradt
Kanzlei Diane Waterstradt, Goldbacher Str. 23, 63739 Aschaffenburg 6862.5132919718 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Diane Waterstradt
(10.09.2021) Kurzfristiges Termin Angebot
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Gerstorfer
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Gerstorfer
Rechtsanwalt Volker Gerstorfer, Offenbacherstraße 14, 64646 Heppenheim (Bergstraße) 6848.7211430327 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Volker Gerstorfer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 34 Bewertungen Herr Gerstorfer hat mich bei meinen Fragen umfassend und kompetent beraten. Das Gespräch war freundlich, und meine … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Barnewitz
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Barnewitz
SALEO Rechtsanwälte PartGmbB, In den Kolonnaden 17, 61231 Bad Nauheim 6815.9647524343 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Marc Barnewitz
aus 58 Bewertungen Herr Barnewitz konnte mich in meinem Anliegen sehr gut beraten, er nimmt sich viel Zeit und ist sehr einfühlsam. Ich … (07.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Joachim Muth
Rechts- und Fachanwalt Joachim Muth
Dr. Schneider & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, Alter Schlachthof 45, 76131 Karlsruhe 6871.0471728884 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Joachim Muth ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(15.03.2024) Mir wurde im ersten Gespräch gesagt, wo die Reise mit meinem "Arbeitsverhältnis in der Krise" hingehen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Freifrau von Ledebur
Kanzlei Freifrau von Ledebur u. Baar, Lübsche Str. 146, 23966 Wismar 6785.3008269862 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Freifrau von Ledebur bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Kuckelkorn
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Kuckelkorn
Kuckelkorn Rechtsanwälte, Adalbertstr. 49, 52062 Aachen 6629.6006971759 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Kuckelkorn ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 257 Bewertungen Nach schneller Terminvergabe, hatte ich ein angenehmes Gespräch mit Herrn Kuckelkorn. Dieser hat sich meines Falles … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nordine Marc Harimech-Babic LL.B.
Harimech-Babic Rechtsanwalts GmbH, Syker Str. 65, 27211 Bassum 6682.7806566608 km
Der geerdete Rechtsanwalt - Kommunikation auf Augenhöhe
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • eBay & Recht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Nordine Marc Harimech-Babic LL.B. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
(18.12.2023) Schneller Rückruf und kompetente Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Lehr
sehr gut
Kanzlei Lehr, Karl-von-Drais-Straße 9, 78239 Rielasingen-Worblingen 6968.2933809655 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Simon Lehr
aus 45 Bewertungen Herr Lehr überzeugt mit Fachwissen und Kompetenz. In kürzester Zeit hat er mit seinem ruhigen und überzeugenden … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Trenkle
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Trenkle
Rechtsanwälte Trenkle Hann von Weyhern, Bismarckallee 6, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.1284257383 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Trenkle hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Herr Trenkle hat mich in allen Belangen kompetent beraten, ich war in alle Schritte eingebunden und über sämtliche … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Häming
HÄMING DORN Rechtsanwälte, Hohenzollernring 55, 48145 Münster 6664.2612046292 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Häming
Profil-Bild Rechtsanwältin Agnes Gerlach
Rechtsanwältin Agnes Gerlach
Rechtsanwaltskanzlei Gerlach § Kraus, Schumannstr. 12, 08056 Zwickau 7024.9459661435 km
Sie wollen nur Ihr gutes Recht? Wir vertreten Sie erfolgreich mit fachlicher Expertise und persönlichem Engagement!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Beamtenrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Agnes Gerlach vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Mein erstes Anliegen war eine korrekte Lohnabrechnung. Daraus ergab sich, nach aufwändigen Schriftwechsel, eine Klage. … (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Drtina
Kanzlei Susanne Drtina, Wilhelmstr. 7, 91413 Neustadt an der Aisch 6975.3623756413 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Susanne Drtina
aus 6 Bewertungen Frau Drtina hat mich erst sehr freundlich und professionell beraten und dann wirklich alles ohne Umstände für mich mit … (07.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jafar Weissi
Kanzlei Jafar Weissi, Ballindamm 6, 20095 Hamburg 6720.2087898371 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jafar Weissi vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Otte
sehr gut
Kanzlei von Appen und Partner, Holtenauer Straße 154, 24105 Kiel 6686.5213884408 km
Wer nicht kämpft, hat schon verloren - getreu nach diesem Motto stehe ich Ihnen zur Seite!
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Otte
aus 56 Bewertungen Wir wurden umfassend und gut beraten und konnten dank der Beratung einen Teil der Nachforderung aus unser … (20.02.2024)
Profil-Bild Denis König
Denis König
Rechtsanwälte König & König, Groner Landstr. 27, 37081 Göttingen 6824.3360837964 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Rechtsanwalt Herr Denis König ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin zufrieden. (31.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz
Rechtsanwaltskanzlei Sebastian Jaskiewicz, Rathausplatz 3-5, 66346 Püttlingen 6757.3349833961 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz
aus 119 Bewertungen Herr Jaskiewicz war der Einzige, der mich aus einer Situation herausholen konnte, in der die anderen hat nix gemacht. … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Gerlach
Rechtsanwältin Kerstin Gerlach
Anwaltskanzlei Gerlach, Mittelgasse 1, 09456 Annaberg-Buchholz 7063.8914658146 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Gerlach ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Sehr freundlich und kompetent. (25.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Zirngast
sehr gut
Rechtsanwalt Tim Zirngast
Zirngast Rechtsanwälte, Holtzendorffstr. 7, 14057 Berlin 6969.5349744584 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Zirngast ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 14 Bewertungen Herr Zirngast hat mich im Rechtsstreit mit meinem alten Vermieter vertreten. Ich bin mehr als zufrieden mit Herrn … (27.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Eisele
Rechtsanwältin Verena Eisele
Kanzlei Jochen Strecker, Rechtsanwalt / Steuerberater, Winnender Straße 9, 71404 Korb 6938.92233459 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Verena Eisele hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(28.04.2023) Die Beratung war sehr hilfreich.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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