1.405 Anwälte für Kartellamt | Seite 59

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Profil-Bild Rechtsanwalt Szymon Gostyński LL.M.
Rechtsanwalt Szymon Gostyński LL.M.
Gostyński & Partner KG (Gostyński i Wspólnicy sp.k.), ul. Studencka 1/9, 31-116 Krakau, Polen 7504.1083191837 km
Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Szymon Gostyński LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Kartellamt gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Herr Szymon Gostyński hat sich schnell gemeldet und spricht sehr gut Deutsch die Bearbeitung läuft noch (04.04.2023)
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Rechtsanwalt Cornell Witte
Kanzlei Cornell Witte, Ottenbergstraße 23, 39106 Magdeburg 6893.5278106015 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wettbewerbsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Kartellamt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Cornell Witte
(09.12.2023) Er hat mir in meinem Anliegen sehr gut weiter geholfen. Kann ich nur weiter empfehlen. Herr Witte war sehr …
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Rechtsanwalt Kian Fathieh
Kanzlei Fathieh, Poststraße 2, 69115 Heidelberg 6865.3251926049 km
Steuerrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Kian Fathieh ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Kartellamt gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Herr RA Fathieh hat uns über 14 Monate fabelhaft, unermüdlich, kompetent betreut. Der Fall war sehr komplex und RA … (14.04.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann
Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin 6975.2102195229 km
Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Kartellamt bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann
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sehr gut
Rechtsanwalt Markus Klamert
KLAMERT & PARTNER Rechtsanwälte, Pettenkoferstr. 37, 80336 München 7118.0180711782 km
Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kartellamt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Klamert gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Schnelle gute telefonische Kontaktaufnahme und Erläuterungen des Sachverhaltes. Ebenso die weitere Unterstützung bei … (16.10.2023)
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Rechtsanwalt Matthias Middendorf
Middendorf • Dr. Breulmann, An der Stadtkirche 8, 48431 Rheine 6635.1301826908 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Matthias Middendorf für Rechtsfragen rund um den Bereich Kartellamt
(14.02.2019) Ich gebe Rechtsanwalt Middendorf und der gesamten Kanzlei mit voller Überzeugung 5 Sterne. Ich bin in den letzten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Bergrath
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Bergrath
KANZLEI BERGRATH, Waidmannstr. 2, 60596 Frankfurt am Main 6826.3002835102 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Bergrath ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Kartellamt
aus 38 Bewertungen kompetente und zuverlässige Beratung, sehr zu empfehlen! (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Höss
Rechtsanwalt Markus Höss
Höss | Rechtsanwälte, Relenbergstr. 59, 70174 Stuttgart 6929.6437490627 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Höss ist Ihr Ansprechpartner für Kartellamt
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Cornelius Remmel
Rechtsanwalt Dr. Cornelius Remmel
Kanzlei Auralex - Dr. Cornelius Remmel, Talstr. 13, 68259 Mannheim 6850.8390539138 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Cornelius Remmel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Kartellamt
(26.12.2023) Bin sehr zufrieden 😁
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Schroeder
Rechtsanwalt Lutz Schroeder
Lutz Schroeder Rechtsanwälte, Andreas-Gayk-Str. 7-11, 24103 Kiel 6687.6259720371 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Lutz Schroeder für Rechtsfragen rund um den Bereich Kartellamt
(20.01.2022) Ich fühle mich bei RA Schroeder sehr gut aufgehoben. Er ist sehr freundlich und rechnet fair ab. Auf mich wirkt er in …
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Rechtsanwalt Maximilian Braun
Frommer Rechtsanwalts PartG mbB, Beethovenstr. 12, 80336 München 7118.233311845 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian Braun ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Kartellamt gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M.
BLU Rechtsanwälte Dr. Katarzyna Styrna - Bartman LL.M., BLU Law & Outsourcing Sp. z o.o., Legnicka 52, 54-204 Breslau, Polen 7266.8042404675 km
Wir sind Ihr kompetenter Partner in allen Fragen des polnischen Rechts. Sie finden uns in Breslau, im Herzen Niederschlesiens.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Katarzyna Styrna-Bartman LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Kartellamt
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Streifler
Rechtsanwalt Dirk Streifler
Rechtsanwälte Streifler & Kollegen, Oranienburger Str. 69, 10117 Berlin 6973.9676811703 km
Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Verfassungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kartellamt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Streifler

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kartellamt

Fragen und Antworten

  • Kartellamt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kartellamt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kartellamt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kartellamt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kartellamt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Kartellamt ist eine der Bezeichnungen für eine bestimmte Märkte überwachende und gegebenenfalls den dortigen Wettbewerb regulierende Behörde. Im Alltagsgebrauch wird diese Wettbewerbsbehörde gleichbedeutend auch als Kartellbehörde oder die Wettbewerbshüter bezeichnet.

In Deutschland erfüllen das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden entsprechende wettbewerbsrechtliche Aufgaben. Wesentliche Grundlage ihrer Arbeit ist das GWB, das als Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor den Nachteilen eines zu geringen Wettbewerbs etwa aufgrund von Monopolstellungen und Preisabsprachen wie auch durch darin enthaltene Regelungen zum Vergaberecht schützen soll. Daneben nimmt das EU-Kartellrecht eine wichtige Stellung ein, da durch das EU-Recht ein gemeinsamer Binnenmarkt mit bestimmten Grundfreiheiten innerhalb der Europäischen Union geschaffen wurde. Auch hier nehmen nationale Kartellbehörden neben der EU-Kommission Aufgaben wahr und tauschen sich über die Europäische Wettbewerbsbehörde aus.

Ein Schutz vor zu viel Wettbewerb, den vor allem das UWG als Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gewährleisten soll, bleibt hingegen vorrangig den Marktteilnehmern selbst überlassen. Falls eventuell ein unlauterer Wettbewerb durch konkurrierende Marktteilnehmer vorliegt - etwa in Form unzulässiger Werbung -, können sie nach rechtlicher Prüfung durch einen Anwalt eine Abmahnung aussprechen lassen. Diese ist in der Regel mit einer Unterlassungserklärung verbunden, die eine Vertragsstrafe für künftige Wettbewerbsverstöße dieser Art vorsieht. Reagiert der Abgemahnte nicht entsprechend, droht ihm eine gerichtliche einstweilige Verfügung. Gegen deren einfachen Erlass bietet eine Schutzschrift eine gewisse Sicherheit.

Dagegen schreitet im gegenteiligen Fall einer Wettbewerbsbeschränkung das Kartellamt ein. Für die Kartellbehörden als Teil der Verwaltung existieren dabei nach dem GWB besondere Verwaltungsverfahren und Rechtsmittelverfahren. So kann das Kartellamt Auskünfte verlangen und Untersuchungen durchführen, um einen Kartellrechtsverstoß festzustellen. Gegebenenfalls sind Sanktionen in Form von Geboten, Verboten, Bußgeld und Gewinnabschöpfungen möglich, wenn ein entsprechendes Verhalten das Kartellverbot missachtet hat. Als mögliche Verletzungen des Kartellverbots kommen beispielsweise Preisabsprachen, das Aufteilen von Märkten z. B. nach Gebieten oder Kunden oder ein nicht vom Vertriebskartellrecht gedecktes Vertriebsmodell bzw. eine kartellrechtswidrige Art der Lizenzierung infrage. Vom Kartellverbot sind Ausnahmen mittels sogenannter Freistellungen möglich, damit Forschung und Entwicklung oder mittelständische Unternehmen durch das Kartellrecht nicht über Gebühr behindert werden.

Um Wettbewerbsbeschränkungen im Vorfeld zu vermeiden - so etwa bei einem Firmenverkauf, dem Erlangen einer bestimmenden Mehrheit von Aktien oder nachdem Unternehmen fusionieren bzw. ein Joint Venture eingehen -, übt das Kartellamt auch die Kontrolle über Zusammenschlüsse von Unternehmen auf. Diese im GWB und durch die EU-Verordnung zur Fusionskontrolle geregelte Überwachung von Unternehmenszusammenschlüssen durch das Kartellamt bzw. auf europäischer Ebene durch die EU-Kommission soll verhindern, dass einzelne Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung erlangen und so Preise und Marktbedingungen weitgehend frei vom Wettbewerb bestimmen können.

Des Weiteren übt das Bundeskartellamt eine Missbrauchskontrolle gegenüber Unternehmen aus, die meist aus historischen Gründen - wie etwa ehemalige Staatsbetriebe -, eine marktbeherrschende Stellung besitzen und schreitet bei eventuellen Verstößen gegen das Missbrauchsverbot ein.

(GUE)

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