1.256 Anwälte für Rente | Seite 53

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Klostermann-Schneider
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Christian Klostermann-Schneider
Anwaltskanzlei Dr. Klostermann, Dr.-Ernst-Derra-Str. 4, 94036 Passau 7209.0097377541 km
Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Datenschutzrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Klostermann-Schneider ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Rente
aus 17 Bewertungen Jederzeit zu empfehlen! (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Şermin Uzunkol
sehr gut
Rechtsanwältin Şermin Uzunkol
Rechtsanwaltskanzlei Uzunkol, Oberhausener Str. 164-166, 45476 Mülheim an der Ruhr 6642.4683582547 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Şermin Uzunkol bietet im Bereich Rente Rechtsberatung und Vertretung
aus 40 Bewertungen Die beste Anwältin der Welt. Einfach nur weiter empfehlen. Vielen Dank (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Wild
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Kanzlei Frenzel Goetzl Wild, Seidlstr. 18a, 80335 München 7117.7375356766 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Betriebliche Altersversorgung
Bei Rechtsfragen im Bereich Rente hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Katharina Wild
aus 19 Bewertungen Ich stehe ganz am Anfang. Die Anwältin hat sich gemeldet und mir die Kosten und ein paar Daten abgefragt. Ich sollte … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Fabian
Kanzlei Sabine Fabian, Berliner Str. 4, 06112 Halle (Saale) 6950.4847400368 km
Fachanwältin Strafrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Fabian ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Rente
aus 6 Bewertungen Ich war mit meinem vorherigen Anwalt in meinem laufenden Klageverfahren leider nicht zufrieden, weil sich einfach … (22.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schulz
Kanzlei Nicole Schulz, Hölderlinstr. 10, 08056 Zwickau 7024.7356817297 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Opferhilfe • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Schulz - Ihr juristischer Beistand im Bereich Rente
aus 9 Bewertungen Ein angenehmes, wertschätzendes Gespräch in ruhiger Atmosphäre. (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Wecks
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Wecks
Anwälte Wecks, Karl-Grillenberger-Str. 3a, 90402 Nürnberg 7011.2845542071 km
Ihre sozialen Rechte umfassend verwirklichen!
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Datenschutzrecht • Betriebliche Altersversorgung
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Wecks hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Rente
aus 26 Bewertungen zügig einen Termin bekommen (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Niehues
sehr gut
Kanzlei Niehues, Marktstr. 26, 44532 Lünen 6674.6724802819 km
Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Rente bietet Herr Rechtsanwalt Karsten Niehues
aus 28 Bewertungen Wir durften RA Niehues vor ca. 9 Jahren kennenlernen, damals sowie auch heute noch immer ein sehr höflicher und … (07.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Bifl LL.M.
Rechtsanwältin Daniela Bifl LL.M.
Anwaltskanzlei D. Bifl, Wöhlerstraße 2, 79108 Freiburg im Breisgau 6887.6483735325 km
Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht • Sozialversicherungsrecht • Öffentliches Baurecht • Migrationsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Rente bietet Frau Rechtsanwältin Daniela Bifl LL.M.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rente

Fragen und Antworten

  • Rente: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rente sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rente: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rente umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rente und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Begriff der Rente bezeichnet ganz allgemein eine Form von regelmäßigen Geldzahlungen. Diese können aus Versicherungen, Geldanlagen (verzinsliche Wertpapiere) oder Rentenversicherungen stammen. Prinzipiell kompensiert die Rente Verdienstausfälle, die infolge von Unfall, Krankheit, Behinderung, Alter oder Tod entstehen würden.

Hierzu werden u.a. Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ( z.B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Witwenrente) , in der gesetzlichen Unfallversicherung ( z.B. Verletztenrente ) und in der sozialen Entschädigung gezahlt.

Im Allgemeinen spricht man von "Rente" vor allem, wenn die Altersrente gemeint ist, d.h. die Geldleistungen die jemand aufgrund früherer Erwerbstätigkeit aus einer gesetzlichen, berufsständischen oder betrieblichen Rentenversicherung erhält, wenn er das Rentenalter erreicht hat und nicht mehr erwerbstätig ist.

Die gesetzliche Rentenversicherung

Für alle abhängig Beschäftigten (sowohl Angestellte wie auch Arbeiter) besteht eine Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ebenso wie in der Kranken - und Unfallversicherung, Für besonders schutzwürdige Selbständige sieht das Gesetz ebenfalls eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vor: Hebammen, Entbindungspfleger, im Hausgewerbe Tätige sowie in der Handwerkerrolle eingetragene Handwerker.

Exkurs zu Besonderheiten:

Andere Selbständige sind können sich auf Antrag hin freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern.

Angehörige bestimmter Berufsgruppen, für ie ein berufsständisches Versorgungswerk existiert, können sich von der gesetzlichen Rentenvericherungspflicht befreien lassen, wenn sie dem Versorgungswerk beitreten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker, Ärzte, Zahnärzte u.a.).

Eine weitere Besonderheit stellt die für Künstler und Publizisten eingerichtete Künstlersozialversicherung dar. Die Künstlersozialkasse als Leistungsträgerin erhält Zuschüsse vom Bund und aus Abgaben von Verlagen, Konzertveranstaltern u.a., weil sie sich nicht aus den Mitgliedsbeiträgen allein finanzieren kann.

Versichert sind durch die gesetzliche Rentenversicherung die Risiken von Alter, verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Tod des Versicherten. Entsprechend umfassen die Leistungen der Versicherungsträger die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente (z.B. krankheitsbedingt) sowie die Hinterbliebenenrente (zur Versorgung der Angehörigen).

Voraussetzung für eine Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalles die vorgeschriebene Wartezeit zurückgelegt hat

So beträgt z.B. die Wartezeit für die Regelaltersrente, der Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung und der Rente wegen Todes 5 Jahre gemäß § 50 SGB VI. Hierbei werden Kalendermonate mit Beitragszeiten angerechnet. Im Sonderfall kann bei voller Erwerbsminderung die Wartezeit 20 Jahre betragen (§ 43 Abs. 6 SGB VI).

Alle Rentenversicherungen setzen zudem den Eintritt des Versicherungsfalles voraus, d.h. das Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, verminderte Erwerbsfähigkeit oder Tod des Versicherten.

Viele Diskussionen gab es um die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters : Im März 2007 beschloss der Bundestag die stufenweise Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahre auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029.

Bei der Berechnung der Renten werden unterschiedliche Faktoren wie die Beitragszeiten und Beitragshöhe berücksichtigt. Für die im Laufe der Berufstätigkeit einbezahlten Beiträge werden dem Rentenversicherten sogenannte Entgeltpunkte gutgeschrieben. Die Beitragszeiten können auch in Zeiten unverschuldeter Ausfälle durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit durch Anrechnung von Ersatz oder Ausfallzeiten erreicht werden. Ebenso kann eine Anrechnung z.B. wegen Berufsausbildungszeiten oder Kindererziehungszeiten erfolgen. Wer jedoch vor Erreichen des Renteneintrittsalters die Altersrente in Anspruch nimmt, muss sich die monatliche Rente durch Rentenabschläge kürzen lassen. Der Rentenabschlag beträgt 0,3% für jeden Monat, den der Versicherte vor dem Erreichen seines gesetzlichen Rentenalters früher in Rente geht.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Rente nach folgender Formel errechnet:

                  Persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert = Monatliche Rente

Da die gesetzliche Altersrente immer häufiger den Lebensstandard nicht mehr deckt, wurde eine staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge, die sogenannte Riesterrente, eingeführt. Hierbei werden bei staatlich zertifizierten privaten Altersvorsorgeverträgen Altersvorsorge-Zuschläge während der Einzahlungsphase (Antrag erforderlich!) sowie steuerliche Vergünstigungen gewährt.

Die Zertifizierung der Riesterrenten-Produkte erfolgt durch die Bundesbehörde BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsich) und setzt u.a. das Recht auf Beitragsfreiheit bei Zahlungsproblemen, Informationspflichten sowie die Garantie der Rückzahlung der Beiträge voraus. Die Auszahlung beginnt mit dem 60. und endet mit dem 85. Lebensjahr.

Betriebsrente - Betriebliche Altersvorsorge

Zahlreiche Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern im Rahmen einer Mitarbeiterbeteiligung die Vorteile einer betrieblichen Altervorsorge an, wonach die Arbeitnehmer aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses Ansprüche auf eine Betriebsrente bei Erreichen des Rentenalters erhalten. Vorteil der betrieblichen Altersrente: Der Altersvorsorgevertrag muss nicht vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) zertifiziert werden und wird steuerlich begünstigt, sofern er auf eine lebenslange Rente abgeschlossen ist.

Die Zusage einer betrieblichen Altersvorsorge kann sich aus dem Tarifvertrag, dem Einzelarbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder sogar aus betrieblicher Übung ergeben. Leistungszusagen, die vor 2001 gemacht worden sind, sind unverfallbar sobald der Arbeitnehmer das 35. Lebensjahr erreicht hat und die Zusage zehn Jahre zurückliegt.

Zusagen, die nach dem 1.1.2005 gemacht wurden, sind bereits unverfallbar, wenn sie mindestens 5 Jahre zuvor gemacht worden sind.

Endet das Arbeitsverhältnis vor Erreichen des Vorsorgungsfalles, so bleiben die erwirtschafteten Anwartschaften des Arbeitnehmers auf die Betriebsrente grundsätzlich erhalten. Sie können aber auch durch eine Abfindung abgegolten werden gemäß § 3 BetrAVG oder vom neuen Arbeitgeber übernommen werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Rente umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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