1.257 Anwälte für Rente | Seite 53

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Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Schäfer
Rechtsanwalt Bernd Schäfer
Schäfer & Partner mbB Rechtsanwälte, Haagstr. 8-10, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.4150455106 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Wirtschaftsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Schäfer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Rente
(15.01.2024) Herr Bernd Schäfer ist ein toller Anwalt , er hat mir in einer sehr schwierigen Situation zur Seite gestanden mit all …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerald Schreck
sehr gut
Rechtsanwalt Gerald Schreck
Schreck Rechtsanwälte, Stiftstr. 12, 06844 Dessau-Roßlau 6945.9616943836 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Schwerbehindertenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Rente steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Gerald Schreck gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Rechtsanwalt Schreck in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit in … (02.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Marc Christoph Baumgart
Kanzlei Marc Christoph Baumgart, Meierottostraße 7, 10719 Berlin 6971.8797513979 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pflegerecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Rente bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Christoph Baumgart
aus 8 Bewertungen Herr Baumgart hatte sehr rasch auf die Anfrage reagiert und ein Telefonat ermöglicht. Angenehme Gesprächsatmosphäre - … (16.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Buhren
Rechtsanwalt Daniel Buhren
Dr. Strecker & Hane GbR, Parkstrasse 6, 44532 Lünen 6674.5245127402 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Juristische Fragen im Bereich Rente beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Buhren
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Volmar
Rechtsanwalt Thomas Volmar
Rechtsanwälte Volmar • Haase • Dix, Hirnbeinstr. 2, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4830546331 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Volmar ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Rente
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Raabe
sehr gut
Bürogemeinschaft Raabe Foppe, Wilhelm-Külz-Str. 1, 06108 Halle (Saale) 6950.0805891599 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Rente bietet Herr Rechtsanwalt Christian Raabe
aus 18 Bewertungen Ersttermin war sehr Positiv (13.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Raphael Brodda
sehr gut
Rechtsanwalt Raphael Brodda
Kanzlei Brodda & Schulz, Bahnhofstr. 29, 21629 Neu Wulmstorf 6712.8310092637 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Raphael Brodda bietet im Bereich Rente Rechtsberatung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Herr Brodda hat mich durch meine Scheidung begleitet. Er ist kompetent, freundlich und sehr empathisch. Vor dem … (13.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Wilfried Gunia
Rechtsanwalt Dr. Wilfried Gunia
Kanzlei Dr. Wilfried Gunia, Kaiserstr. 64, 44135 Dortmund 6677.2308546648 km
Maklerrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Anwaltshaftung • Zivilprozessrecht • Recht rund ums Tier • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Rente steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Wilfried Gunia gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Werner
Rechtsanwalt Wolfgang Werner in Salz bei Bad Neustadt, Hauptstraße 6, 97616 Salz 6909.6023975738 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Rente bietet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Werner
(01.02.2021) Ich arbeite mit Herrn RA Werner in komplexen juristischen Sachverhalten gerne zusammen. T.F.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rente

Fragen und Antworten

  • Rente: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rente umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rente und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Rente: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rente sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Begriff der Rente bezeichnet ganz allgemein eine Form von regelmäßigen Geldzahlungen. Diese können aus Versicherungen, Geldanlagen (verzinsliche Wertpapiere) oder Rentenversicherungen stammen. Prinzipiell kompensiert die Rente Verdienstausfälle, die infolge von Unfall, Krankheit, Behinderung, Alter oder Tod entstehen würden.

Hierzu werden u.a. Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ( z.B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Witwenrente) , in der gesetzlichen Unfallversicherung ( z.B. Verletztenrente ) und in der sozialen Entschädigung gezahlt.

Im Allgemeinen spricht man von "Rente" vor allem, wenn die Altersrente gemeint ist, d.h. die Geldleistungen die jemand aufgrund früherer Erwerbstätigkeit aus einer gesetzlichen, berufsständischen oder betrieblichen Rentenversicherung erhält, wenn er das Rentenalter erreicht hat und nicht mehr erwerbstätig ist.

Die gesetzliche Rentenversicherung

Für alle abhängig Beschäftigten (sowohl Angestellte wie auch Arbeiter) besteht eine Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ebenso wie in der Kranken - und Unfallversicherung, Für besonders schutzwürdige Selbständige sieht das Gesetz ebenfalls eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vor: Hebammen, Entbindungspfleger, im Hausgewerbe Tätige sowie in der Handwerkerrolle eingetragene Handwerker.

Exkurs zu Besonderheiten:

Andere Selbständige sind können sich auf Antrag hin freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern.

Angehörige bestimmter Berufsgruppen, für ie ein berufsständisches Versorgungswerk existiert, können sich von der gesetzlichen Rentenvericherungspflicht befreien lassen, wenn sie dem Versorgungswerk beitreten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker, Ärzte, Zahnärzte u.a.).

Eine weitere Besonderheit stellt die für Künstler und Publizisten eingerichtete Künstlersozialversicherung dar. Die Künstlersozialkasse als Leistungsträgerin erhält Zuschüsse vom Bund und aus Abgaben von Verlagen, Konzertveranstaltern u.a., weil sie sich nicht aus den Mitgliedsbeiträgen allein finanzieren kann.

Versichert sind durch die gesetzliche Rentenversicherung die Risiken von Alter, verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Tod des Versicherten. Entsprechend umfassen die Leistungen der Versicherungsträger die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente (z.B. krankheitsbedingt) sowie die Hinterbliebenenrente (zur Versorgung der Angehörigen).

Voraussetzung für eine Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalles die vorgeschriebene Wartezeit zurückgelegt hat

So beträgt z.B. die Wartezeit für die Regelaltersrente, der Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung und der Rente wegen Todes 5 Jahre gemäß § 50 SGB VI. Hierbei werden Kalendermonate mit Beitragszeiten angerechnet. Im Sonderfall kann bei voller Erwerbsminderung die Wartezeit 20 Jahre betragen (§ 43 Abs. 6 SGB VI).

Alle Rentenversicherungen setzen zudem den Eintritt des Versicherungsfalles voraus, d.h. das Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, verminderte Erwerbsfähigkeit oder Tod des Versicherten.

Viele Diskussionen gab es um die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters : Im März 2007 beschloss der Bundestag die stufenweise Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahre auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029.

Bei der Berechnung der Renten werden unterschiedliche Faktoren wie die Beitragszeiten und Beitragshöhe berücksichtigt. Für die im Laufe der Berufstätigkeit einbezahlten Beiträge werden dem Rentenversicherten sogenannte Entgeltpunkte gutgeschrieben. Die Beitragszeiten können auch in Zeiten unverschuldeter Ausfälle durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit durch Anrechnung von Ersatz oder Ausfallzeiten erreicht werden. Ebenso kann eine Anrechnung z.B. wegen Berufsausbildungszeiten oder Kindererziehungszeiten erfolgen. Wer jedoch vor Erreichen des Renteneintrittsalters die Altersrente in Anspruch nimmt, muss sich die monatliche Rente durch Rentenabschläge kürzen lassen. Der Rentenabschlag beträgt 0,3% für jeden Monat, den der Versicherte vor dem Erreichen seines gesetzlichen Rentenalters früher in Rente geht.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Rente nach folgender Formel errechnet:

                  Persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert = Monatliche Rente

Da die gesetzliche Altersrente immer häufiger den Lebensstandard nicht mehr deckt, wurde eine staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge, die sogenannte Riesterrente, eingeführt. Hierbei werden bei staatlich zertifizierten privaten Altersvorsorgeverträgen Altersvorsorge-Zuschläge während der Einzahlungsphase (Antrag erforderlich!) sowie steuerliche Vergünstigungen gewährt.

Die Zertifizierung der Riesterrenten-Produkte erfolgt durch die Bundesbehörde BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsich) und setzt u.a. das Recht auf Beitragsfreiheit bei Zahlungsproblemen, Informationspflichten sowie die Garantie der Rückzahlung der Beiträge voraus. Die Auszahlung beginnt mit dem 60. und endet mit dem 85. Lebensjahr.

Betriebsrente - Betriebliche Altersvorsorge

Zahlreiche Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern im Rahmen einer Mitarbeiterbeteiligung die Vorteile einer betrieblichen Altervorsorge an, wonach die Arbeitnehmer aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses Ansprüche auf eine Betriebsrente bei Erreichen des Rentenalters erhalten. Vorteil der betrieblichen Altersrente: Der Altersvorsorgevertrag muss nicht vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) zertifiziert werden und wird steuerlich begünstigt, sofern er auf eine lebenslange Rente abgeschlossen ist.

Die Zusage einer betrieblichen Altersvorsorge kann sich aus dem Tarifvertrag, dem Einzelarbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder sogar aus betrieblicher Übung ergeben. Leistungszusagen, die vor 2001 gemacht worden sind, sind unverfallbar sobald der Arbeitnehmer das 35. Lebensjahr erreicht hat und die Zusage zehn Jahre zurückliegt.

Zusagen, die nach dem 1.1.2005 gemacht wurden, sind bereits unverfallbar, wenn sie mindestens 5 Jahre zuvor gemacht worden sind.

Endet das Arbeitsverhältnis vor Erreichen des Vorsorgungsfalles, so bleiben die erwirtschafteten Anwartschaften des Arbeitnehmers auf die Betriebsrente grundsätzlich erhalten. Sie können aber auch durch eine Abfindung abgegolten werden gemäß § 3 BetrAVG oder vom neuen Arbeitgeber übernommen werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Rente umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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