3.533 Anwälte für Strafverfahren | Seite 148

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Rechtsanwalt Helge Olaf Käding
Kanzlei Helge Olaf Käding - Experte für Handballrecht, Ziethenstraße 5, 32425 Minden 6721.4296529607 km
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Herr Rechtsanwalt Helge Olaf Käding ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Strafverfahren
aus 101 Bewertungen Ich hatte 2 Anfragen zum Thema Verjährungsfristen im Zusammenhang mit neuen Forderungen auf Grund eines bevorstehenden … (21.06.2024)
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Rechtsanwalt Alexander Frönd
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Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Strafverfahren bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Frönd
aus 9 Bewertungen Herr Alexander Frönd hat meinen Fall professionel, kompetent und schnell gelöst. Ich wurde während meiner Ausbildung … (15.02.2023)
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Rechtsanwalt Ole Jensen Kanzlei Jensen, Lornsenstr. 30, 24105 Kiel 6687.0185980986 km
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Herr Rechtsanwalt Ole Jensen ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Strafverfahren
aus 200 Bewertungen Herr Jensen hat uns sehr kompetent beraten und uns zu jeder Zeit den Stand der Dinge erklärt, auf eine sehr … (18.06.2024)
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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" Bertolt Brecht
Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Strafverfahren steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ali Aydin gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Unser Fazit: Ein erfahrener, authentischer Rechtsanwalt! -Ein Mensch, der sich wahrhaft 'morgens' in den … (31.01.2023)
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Bei juristischen Fragen im Bereich Strafverfahren unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Diogo Pereira Coelho
(08.01.2024) Herr Coelho sehr schnell kontakt mit mir aufgenommen. Er war sehr nett und zuvorkommend. Konnte alle meine Fragen …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafverfahren

Fragen und Antworten

  • Strafverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Strafverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Ein Strafverfahren wird oft ausgelöst durch eine Strafanzeige. Das Strafverfahren im weiteren Sinne beginnt dabei mit einem Ermittlungsverfahren (Vorverfahren) von Staatsanwaltschaft und Polizei. Hier wird zunächst der Sachverhalt der möglichen Straftat ermittelt.

Das darauf folgende Zwischenverfahren beginnt mit Klageerhebung der Staatsanwaltschaft. Alternativ kann der Staatsanwalt bei einfacheren Vergehen auch einen Strafbefehl beim Gericht beantragen. Das Strafgericht prüft, ob es den Strafbefehl erlässt bzw. ein Hauptverfahren eröffnet. Die Eröffnung des Hauptverfahrens kann auch abgelehnt werden. Bei entsprechend schweren Straftaten wird spätestens in diesem Stadium des Strafverfahrens ein Pflichtverteidiger bestellt.

Die Strafgerichte

Als Strafprozess oder Strafverfahren im engeren Sinne wird das Hauptverfahren mit einer mündlichen Verhandlung vor Gericht bezeichnet. Dabei ist das Amtsgericht für Straftaten wie Sachbeschädigung oder Diebstahl, Beleidigung oder Körperverletzung zuständig. Dabei urteilt ein einzelner Strafrichter oder das Schöffengericht. In einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht kann eine Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren verhängt werden.

Die Strafkammern am Landgericht sind insbesondere für schwerere Verbrechen zuständig, wie Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, sexuelle Nötigung, oder wenn sonst eine höhere Strafe als vier Jahre zu erwarten ist. Auch für das Rechtsmittel der Berufung gegen Urteile des Amtsgerichtes ist das Landgericht zuständig. In manchen Fällen kann auch vor dem Oberlandesgericht angeklagt werden und im Jugendstrafrecht gelten Besonderheiten.

Geständnis oder Zeugnisverweigerungsrecht

Die Hauptverhandlung ist der zentrale Punkt des Strafverfahrens. Hier wird der Sachverhalt dem Richter und ggf. den Schöffen vorgetragen. Der Angeklagte kann aussagen und ein strafmilderndes Geständnis ablegen oder die Tat bestreiten. Er kann im gesamten Strafverfahren auch sein Zeugnisverweigerungsrecht nutzen.

Einstellung von Strafverfahren

Oft werden Strafverfahren eingestellt. Das ist in jeder Phase des Strafverfahrens möglich. Die Einstellung erfolgt oft wegen Geringfügigkeit oder gegen Erfüllung von Auflagen oder Weisungen. Bei der Erteilung von Auflagen durch das Gericht wird das Strafverfahren meist vorläufig eingestellt. Nach Erfüllung der Auflagen erfolgt die endgültige Einstellung des Strafverfahrens. Bei besonders geringer Schuld ist im Einzelfall trotz Verurteilung ein Absehen von Strafe möglich.

Beweisverwertungsverbote

Kann eine Straftat nicht nachgewiesen werden, beispielsweise weil Beweisverwertungsverbote entgegenstehen, erfolgt mit Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Einstellung, sonst ggf. ein Freispruch. Beweisverbote ergeben sich meist aus Fehlern der Ermittlungsbehörden, wie unzulässige Durchsuchungen, Verabreichung von Drogen oder Folter.

Absprachen im Strafprozess

Die oft als Deal bezeichneten Absprachen im Strafverfahren sind besonders im schwer zu ermittelnden Wirtschaftsstrafrecht oder Steuerstrafrecht verbreitet. Im Gegenzug für ein Geständnis des Angeklagten wird schon vorab ein bestimmtes Höchststrafmaß zugesichert. Dabei sind solche Deals nicht unumstritten. Auch ohne Absprache muss ein Geständnis beim Strafmaß berücksichtigt werden.

Maßregeln der Besserung und Sicherung

Maßregeln der Besserung und Sicherung haben mit der Schuld oder Strafe wenig zu tun. Sie dienen vor allem dem Schutz vor gefährlichen Straftätern, können aber ebenfalls im Strafverfahren angeordnet werden. So erfolgt in begründeten Fällen beispielsweise die Entziehung der Fahrerlaubnis, ein Berufsverbot, die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus oder eine Erziehungsanstalt.

Zudem kann in einem Strafverfahren die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Mit dieser wird eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht wie sonst regelmäßig nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

(ADS)

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