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Mangel - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 6 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Bei einem Kauf ist der Verkäufer verpflichtet, die gekaufte Sache frei von Mängeln zu übergeben.
  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet dabei zwischen Sach- und Rechtsmängeln.
  • Käufer eines mangelhaften Gegenstands können sogenannte Gewährleistungsrechte geltend machen.
  • Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels können dabei innerhalb von zwei Jahren bis zu 30 Jahren verjähren.
  • Bei einem Verbrauchsgüterkauf muss der Verkäufer seit 2022 beweisen, dass diese im ersten Jahr mangelfrei war.

Was ist ein Mangel im Kaufrecht?

Der Kauf von Sachen ist eines der häufigsten Rechtsgeschäfte überhaupt. Der Verkäufer hat die Pflicht, dem Käufer die gewünschte Sache mangelfrei zu verschaffen, ihm zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer muss dafür den vereinbarten Kaufpreis zahlen und die Sache abnehmen.

Bei der Feststellung eines Mangels spielten im Kaufrecht bisher vor allem die Vereinbarungen und die Sichtweisen von Käufer und Verkäufer eine Rolle. Infolge einer wichtigen Gesetzesänderung, die auf alle ab dem Jahr 2022 abgeschlossenen Kaufverträge anzuwenden ist, kommt es bei der Mangelfeststellung zugleich auf objektive Anforderungen an. Entscheidend ist danach insbesondere, dass sich die Kaufsache für die gewöhnliche Verwendung eignet. Hinzukommen weitere Kriterien zur Annahme eines Mangels, die § 434 BGB nennt.

Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für die Annahme eines Mangels. Insbesondere steigt dadurch das Risiko für Verkäufer, dass Käufer Mängelansprüche gegen sie geltend machen können.

Welcher Zeitpunkt ist entscheidend für das Vorliegen eines Mangels?

Entscheidend für das Vorliegen eines Mangels ist regelmäßig der Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache. Der Käufer erlangt bei dieser in der Regel die tatsächliche Verfügungsgewalt, indem er die Sache oft einfach in seine Hände bekommt. Da damit die mit der Sache verbundenen Risiken der Verschlechterung oder des Verlusts auf den Käufer übergehen, fällt mit der Übergabe auch der sogenannte Gefahrübergang zusammen. 

In bestimmten Fällen können Übergabe und Gefahrübergang jedoch auseinanderfallen, wie etwa bei Versendung einer Kaufsache zwischen Unternehmern. Aufgrund ihrer Bedeutung für die Mangelhaftigkeit einer Sache ist die Feststellung des Gefahrübergangs von entscheidender Bedeutung.

Das heißt: Hatte der Gegenstand bei der Übergabe bereits einen Mangel, kann der Käufer regelmäßig Gewährleistungsansprüche geltend machen. Ist der Mangel tatsächlich erst nach der Übergabe entstanden, entfallen dagegen regelmäßig daran geknüpfte Ansprüche. In einem Rechtsstreit kommt es deshalb vor allem darauf an, dass die damit beweisbelastete Seite das Vorliegen des Mangels auch beweisen kann.

Für Verbraucher, die eine Sache von einem Unternehmer kaufen, gelten dabei jedoch gesetzliche Erleichterungen. Für vor 2022 abgeschlossene Kaufverträge gilt bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe die Vermutung, dass diese von Anfang an mangelhaft war. Für ab 2022 abgeschlossene Kaufverträge sind es dagegen ein ganzes Jahr, innerhalb dessen die Mangelhaftigkeit bereits bei Gefahrübergang angenommen wird. Nur für lebende Tiere bleibt es beim Zeitraum von sechs Monaten seit Gefahrübergang.

Dabei ist immer zu beachten, dass neben der gesetzlichen Gewährleistung eine davon unabhängige freiwillige Garantie bestehen kann. Diese Garantie gibt statt des Verkäufers jedoch regelmäßig der Hersteller der Sache, der damit Anspruchsgegner ist. Die Garantie kann zudem, was Voraussetzungen, Geltungsdauer und Umfang betrifft, erheblich von der gesetzlichen Gewährleistung abweichen, da hier geringere gesetzliche Vorgaben gelten. Beide – Gewährleistung und Garantie – können zudem nebeneinander bestehen.

Welche Arten von Mängeln gibt es?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet zwischen Sachmängeln und Rechtsmängeln.

Sachmangel

Für seit 2022 abgeschlossene Kaufverträge gilt, dass sie frei von Sachmängeln sind, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen des § 434 BGB entsprechen. Als Sachmangel gilt danach auch die Lieferung einer falschen Sache.

Für vor 2022 abgeschlossene Kaufverträge kam es dagen vor allem darauf an, dass die gekaufte Sache die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ohne entsprechende Vereinbarung kam es auf die vertraglich vorausgesetzte Verwendung, eine entsprechenden gleichartigen Sachen übliche Beschaffenheit und die gewöhnliche Verwendbarkeit an.

Künftig kommt es dadurch auch entscheidend auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, also vor dem Jahr 2022 oder im Jahr 2022, für die Annahme eines Mangels an.

Besondere Bedeutung für das Schicksal von Rechten bei Mängeln können handelsrechtliche Regeln haben. Bei einem Kauf, der Käufer und Verkäufer ein Handelsgeschäft darstellt, muss der Käufer die Ware in Augenschein nehmen und auftretende Mängel unverzüglich gegenüber dem Verkäufer rügen. Andernfalls kann er Mängelansprüche verlieren.

Rechtsmangel

Anders als beim Sachmangel bleibt es beim Rechtsmangel bei derselben Rechtslage für ab 2022 geschlossene Kaufverträge wie zuvor. Eine Sache hat gemäß § 435 BGB keinen Rechtsmangel, wenn Dritte bezüglich der Sache keine Rechte geltend machen können oder nur solche, die der Käufer im Kaufvertrag übernommen hat. Rechte eines Dritten, die einen Rechtsmangel darstellen können, sind Eigentumsrechte Dritter an der Kaufsache, wenn der Verkäufer nicht deren Alleineigentümer ist.

Als Rechtsmangel gelten auch im Grundbuch eingetragene Rechte, die nicht bestehen. Beispiele für entsprechende Rechtsmängel sind Belastungen eines Grundstücks wie etwa ein Nießbrauch, Dienstbarkeiten, Pfandrechte oder Reallasten.

Meine Kaufsache ist mangelhaft: Welche Rechte habe ich als Käufer?

An das Vorhandensein eines Mangels knüpfen sich verschiedene Rechte und Ansprüche insbesondere des Käufers gegenüber dem Verkäufer.

Recht auf Nacherfüllung

Haben Sie eine mangelhafte Sache gekauft, ist der Anspruch auf Nacherfüllung vorrangig gegenüber den anderen Gewährleistungsrechten in Form des Rücktritts vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises. Der Käufer soll dadurch die Chance erhalten, den Kaufvertrag noch zu erfüllen.

Käufer können nach ihrer Wahl im Rahmen der Nacherfüllung vom Verkäufer verlangen, dass dieser den Mangel im Rahmen einer angemessenen Frist beseitigt durch Nachbesserung mittels Mangelbeseitigung oder durch Neulieferung einer mangelfreien Sache. Die Fristsetztung kann entbehrlich sein, wenn insbesondere die zum Rücktrigg genannten Gründe vorliegen.

Recht zum Rücktritt

Der Vorrang der Nacherfüllung kann einem Rücktritt entgegenstehen. Falls die 

  • Frist zur Nacherfüllung ergebnislos verstrichen ist,
  • die Nacherfüllung nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen gilt,
  • die Nacherfüllung für den Verkäufer unmöglich ist,
  • für den Verkäufer mit unzumutbaren Kosten verbunden ist oder
  • der Verkäufer diese ernsthaft und ausdrücklich verweigert, kann der Käufer jedoch den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und weitere Gewährleistungsrechte geltend machen.

Die gegenseitig empfangenen Leistungen sind dann zurückzugeben. Neben dem Rücktritt können auch Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.

Recht zur Minderung

Wenn Sie Ihre gekaufte Sache trotz Mangel behalten wollen, können Sie statt eines Rücktritts vom Kaufvertrag auch eine Minderung des Kaufpreises geltend machen.

Um wie viel der Kaufpreis gemindert wird, wird durch Vergleich des Werts der Sache bei angenommener Mangelfreiheit im Vergleich zum wirklichen Wert ermittelt.

Schadensersatz

Ein Mangel kann auch zusätzliche Schadensersatzansprüche begründen. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Ersatzbeschaffung einer mangelfreien Sache für den Käufer mit höheren Kosten verbunden ist.

Entscheidend dafür ist, dass der Verkäufer die den mangelhafte Lieferung oder gegebenenfalls die ungenügende Nacherfüllung zu vertreten hat, weil diese zum Beispiel nicht fristgerecht erfolgt ist.

Verjährungsfristen der Mängelansprüche

Im Kaufrecht gibt es keine einheitlichen Verjährungsfristen. Je nachdem, worin der Mangel liegt oder was von diesem betroffen ist, verjähren die Mängelansprüche in der Regel unterschiedlich in 30, fünf oder zwei Jahren. Während die Verjährungsfrist bei Grundstücken mit deren Übergabe beginnt, läuft die Verjährung bei anderen Sachen erst mit deren Ablieferung. Allerdings sind von der Verjährungsdauer Abweichungen nach oben und nach unten möglich.

Für ab 2022 geschlossene Kaufverträge gilt nämlich, dass Gewährleistungsansprüche zukünftig nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach erstmaligem Auftreten des Mangels verjähren. Tritt der Mangel also kurz vor Ablauf der Verjährung nach zwei Jahren auf, verlängert sich die Verjährungsfrist entsprechend um zwei Monate. Die Verjährung kann daher im äußersten Fall erst nach zwei Jahren und zwei Monaten eintreten.

Bei gebrauchen Sachen können Privatverkäufer die Gewährleistungsrechte zudem vertraglich ausschließen. Unternehmerische Verkäufer, wie insbesondere Händler, können die Verjährung beim Verkauf gebrauchter Sachen immerhin von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen. Für ab 2022 abgeschlossene Kaufverträge gelten für die wirksame Vereinbarung jedoch höhere Anforderungen. Ist der Käufer ein Verbraucher, muss der unternehmerisch handelnde Verkäufer ihn ausführlich über diese Verjährungsverkürzung informieren. Sie muss insbesondere im Kaufvertrag gesondert vereinbart werden. Eine Klausel in den AGB genügt dafür deshalb nicht mehr. Ist die Verkürzung infolge unzureichender Vereinbarung unwirksam, gilt die übliche Verjährungsfrist von zwei Jahren.

Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, gilt dagegen die längere regelmäßige Verjährungsfrist von bis zu vier Jahren nach den §§ 195, 199 BGB.


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Rechtstipps zu "Mangel" | Seite 250

  • 16.05.2007 Rechtsanwalt Markus Willkomm
    „… die Mängelbeseitigung. Schlitz verlangte kurze Zeit später die Rückabwicklung des Kaufvertrages, nachdem er ergebnislos eine Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt hatte. Der Bauträger verweigerte …“ Weiterlesen
  • 14.05.2007 Rechtsanwalt Markus Willkomm
    „… . Ein entgegenstehender Beschluss sei nicht nur anfechtbar, sondern mangels Kompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft sogar nichtig (Beschluss vom 29.11.2006 - 5 W 104/06-39). Es sei daher unerheblich, dass schon …“ Weiterlesen
  • 11.05.2007 Rechtsanwalt Sascha Förthner
    „… Mängel grundsätzlich allein. In Ausnahme dazu kommt eine Mithaftung des überwachenden Architekten in Betracht bei besonders schwerwiegenden Aufsichtsfehlern und im Rahmen der Überwachung besonders fehlerträchtigter Bauabschnitte.“ Weiterlesen
  • 04.05.2007 Scheidungsanwalt Eric Schendel
    „… Einzelfall zu ermitteln. Dabei sind bei der Bereinigung des Gebrauchsvorteils durch die mit der Immobilie verbundenen Belastungen auch solche Zins‑ und Tilgungsleistungen in Abzug zu bringen, die zwar mangels …“ Weiterlesen
  • 02.05.2007 Rechtsanwalt Bernd Michalski
    „… nachweisbar ist; der Betroffene befindet sich noch in der sog. Anflut-/Resorptionphase. Derartiges kann aber regelmäßig mangels weiterer Beweismittel (etwa konkrete Angabe zur Trinkmenge) nur mittels …“ Weiterlesen
  • 30.04.2007 Rechtsanwalt Bernd Michalski
    „… (Beseitigung des Mangels, also Reparatur) oder Nachlieferung, ansonsten wahlweise auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages sowie Schadensersatz. Dieser gesetzlichen …“ Weiterlesen
  • 04.03.2024 Rechtsanwältin Simone Weber
    Mängel und MietminderungTritt bei einer Mietwohnung ein Mängel auf, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich aufhebt oder einschränkt, z.B. Feuchtigkeit, Schimmel, defekte Fenster, Heizung …“ Weiterlesen
  • 25.04.2007 Rechtsanwalt Sascha Förthner
    „Der Bauherr kann von einem Bauvertrag jedenfalls dann insgesamt zurücktreten, wenn der Unternehmer auch nach drei Nacherfüllungsversuchen nach Abnahme einen erheblichen Mangel noch nicht beseitigt …“ Weiterlesen
  • 24.04.2007 Rechtsanwalt Sascha Förthner
    „… , sind diese auch vertraglich geschuldet. Jede Abweichung stellt einen Mangel dar. Auf Grenzwerte, die sich aus den anerkannten Regeln der Technik ergeben, kommt es nur dann an, wenn die Parteien keine …“ Weiterlesen
  • 23.04.2007 Rechtsanwalt Sascha Förthner
    „Ein Auftraggeber vergab an einem Objekt Elektoarbeiten an den Auftragnehmer. Der Auftraggeber rügte dann Mängel und forderte die Beseitigung, anderenfalls drohte er Kündigung und Ersatzvornahme …“ Weiterlesen
  • 23.04.2007 Rechtsanwalt Sascha Förthner
    „… , wann "Arglist" in diesem Sinne vorliegt. "Arglist im Sinne von § 638 Abs. 1BGB liegt dann vor, wenn der Unternehmer den Mangel als solchen wahrgenommen, seine Bedeutung als erheblich für den Bestand …“ Weiterlesen
  • 26.10.2006 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… worden sein, ohne dass dabei noch Rohre aus der Wand herausragen, diese nicht funktioniert oder Dellen abbekommen hat. Rechte des Kunden bei mangelhafter Reparatur Der Kunde hat bei einem Mangel …“ Weiterlesen
  • 14.06.2006 anwalt.de-Redaktion
    „… von Ansprüchen auf Reisepreisminderung gilt eine Frist von einem Monat nach vertraglichem Reiseende. Dabei sind Forderungen an den Reiseveranstalterschriftlich zu stellen und Mängel detailliert aufzulisten …“ Weiterlesen
  • 11.05.2006 anwalt.de-Redaktion
    „… , Abwesenheit oder was denn der häufigste Fall sein dürfte, mangels eines ausreichenden Einkommens – ausfallen, dann sind von Gesetzes wegen die Großeltern in die Pflicht zu nehmen. Im Brennpunkt Gerade …“ Weiterlesen
  • 26.04.2006 anwalt.de-Redaktion
    „… auch die Renovierungskosten selbst tragen. Hinzu kommen noch Anwalts- und Gerichtskosten, die mangels Masse beim bereits überschuldeten Mieter – trotz erfolgreicher Klage – vom Vermieter zu tragen sind. Nicht wenige …“ Weiterlesen
  • 13.04.2006 anwalt.de-Redaktion
    „… nicht zu ermitteln war. Kommt diese Methode mangels anderer Anhaltspunkte zur Anwendung, so steht dem Mieter deshalb kein Recht zur Minderung des Heizkostenbetrags zu (BGH VIII ZR 373/04). Belege …“ Weiterlesen
  • 31.03.2006 anwalt.de-Redaktion
    „… . Dies ist nur sachgerecht, denn in vielen Fällen dürfte eine Beaufsichtigung schon mangels ausreichender Fachkenntnis des Bauherrn nicht möglich sein. Im vom Stuttgarter OLG entschiedenen Revisionsverfahren …“ Weiterlesen
  • 22.03.2006 anwalt.de-Redaktion
    „… (§ 439 BGB). Beseitigt der Käufer einen Mangel selbst oder lässt er ihn anderweitig reparieren, ohne dass er seinem Verkäufer zuvor dazu Gelegenheit gegeben hat, so verliert er seine Mängelansprüche …“ Weiterlesen
  • 22.02.2006 anwalt.de-Redaktion
    „… wird? Rechtsunsicherheit bei vielen Mietern und kritische Wohnungsmarktsituation in Ballungszentren begünstigen die Willkür zahlreicher Vermieter. Mieterrechte bei Mängeln Nach dem Gesetz muss der Vermieter Mängel …“ Weiterlesen
  • 16.11.2005 anwalt.de-Redaktion
    „… soll. Bei einer Auftragserteilung „Bitte winterfest machen“ könnten dagegen Unstimmigkeiten vorprogrammiert sein. VielenKunden dürfte es mangels entsprechender Sachkunde schwer fallen, die zur Reparatur erforderlichen …“ Weiterlesen
  • 09.11.2005 anwalt.de-Redaktion
    „… der Verkäufer bzw. der Versender beweisen, dass der Mangel der Kaufsache nicht beim Transport entstanden ist – eine deutliche Besserstellung des Käufers gegenüber der früheren Rechtslage. Behauptet …“ Weiterlesen
  • 28.09.2005 anwalt.de-Redaktion
    „… als Gewerbetreibender aufgetreten ist. Verschleiß stellt keinen Mangel dar Ein ganz entscheidendes Problem beim Gebrauchtwagenkauf besteht darin, festzustellen, wann eine gebrauchte Sache überhaupt mangelhaft …“ Weiterlesen
  • 24.08.2005 anwalt.de-Redaktion
    „Wohnraum hat sich in Deutschland zu einer teueren Angelegenheit entwickelt. Der Vermieter muss seine Immobilie in einem ordentlichen Zustand erhalten. Treten gravierende Mängel auf, die den Gebrauch …“ Weiterlesen
  • 13.07.2005 anwalt.de-Redaktion
    „… . Das sollte man tun, um seine Rechte zu wahren Als Faustregel für alle Mängel gilt: erst einmal reklamieren und mit einer Fristsetzung um Abhilfe bitten. Das heißt also: sofort bei der örtlichen Reiseleitung …“ Weiterlesen