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Mutterschutz - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 4 Minuten Lesezeit
Mutterschutz - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist Mutterschutz?

Den sogenannten Mutterschutz genießen berufstätige Schwangere und Frauen, die bereits entbunden haben oder sich in der Stillzeit befinden. Ziel des Mutterschutzes ist es, die Gesundheit und Gleichberechtigung von schwangeren oder stillenden Frauen zu schützen.

Das hierzu bestimmte Mutterschutzgesetz (MuschG) soll sicherstellen, dass

  • sich Mutter und Kind keinen gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz aussetzen,
  • das Einkommen während des Beschäftigungsverbots gesichert ist und
  • das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wird.

Im MuSchG zusammengefasst sind demnach die Regelungen zum Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt, zum Mutterschafts- und Elterngeld sowie zum besonderen Kündigungsschutz für Mütter.

Wer hat Anspruch auf Mutterschutz?

Grundsätzlich gilt der Mutterschutz für alle schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen, die entweder in Deutschland arbeiten oder für deren Arbeitsverhältnis deutsches Recht gilt. Dabei kommt es nicht auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses an. In folgenden Arbeitsverhältnissen ist der Mutterschutz gegeben:

  • Vollzeitstelle
  • Teilzeitstelle
  • geringfügige Beschäftigung
  • berufliche Ausbildung
  • Praktikum
  • Schülerinnen und Studentinnen
  • Freiwillige im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetz bzw. Bundesfreiwilligendienstgesetz
  • Hausangestellte
  • Mitglieder einer geistlichen Genossenschaft
  • in der Probezeit
  • befristetes Arbeitsverhältnis

Eine abschließende Aufzählung, für wen der Mutterschutz noch gilt, ist in § 1 Abs. 2 MuschG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 SGB IV zu finden. Ausgenommen vom Mutterschutz sind z. B. Selbstständige, Hausfrauen oder Adoptivmütter.

Wann beginnt der Mutterschutz?

Der Mutterschutz bzw. die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes gelten vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung. Innerhalb dieses Zeitraums stehen der Schwangeren verschiedene Regelungen zum Schutze der Gesundheit sowie der Gleichberechtigung zu. So z. B. folgende Bestimmungen zum arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz:

Schutzfristen (§ 3 MuschG)Frauen dürfen sechs Wochen vor der Entbindung bis acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden.
Verbot der Mehrarbeit (§ 4 MuschG)Schwangere/Stillende dürfen nicht mehr als 8,5 Stunden täglich und 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten. Für unter 18-Jährige gelten 8 Stunden täglich und 80 Stunden in der Doppelwoche.
Verbot der Nachtarbeit (§ 5 MuschG)Schwangere/Stillende dürfen nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr arbeiten. Auf den ausdrücklichen Willen der Frau, einem ärztlichen Zeugnis und dem Ausschluss einer Gefährdung für Frau und Kind kann eine Ausnahme bis 22 Uhr gemacht werden (§ 28 MuschG).
Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 6 MuschG)Schwangere/Stillende dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen gelten nur, wenn die Frau dies ausdrücklich wünscht, eine Gefährdung für Frau und Kind ausgeschlossen ist und eine Ausnahme nach § 10 ArbZG besteht.
Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen (§ 7 MuschG)Schwangere/Stillende müssen für Untersuchungen (die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden) im Rahmen der Schwangerschaft freigestellt werden. Auch zum Stillen müssen Frauen freigestellt werden.

Außerdem gibt es Vorschriften zum betrieblichen Gesundheitsschutz. Dieser zielt insbesondere darauf ab, dass der Arbeitgeber für einen sicheren Arbeitsplatz sorgen muss und die Schwangere bzw. Stillende keinen Gefahren aussetzen darf.

Ist eine Kündigung während der Schwangerschaft zulässig?

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Müttern ist vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Schutzfrist, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig. Dafür muss dem Arbeitgeber die Schwangerschaft jedoch bereits bekannt sein oder ihm bis zu zwei Wochen nach der Kündigung mitgeteilt werden. Für den Fall, dass die Schwangere zunächst nichts von ihrem Zustand weiß und daher die zweiwöchige Frist versäumt, kann sie die Mitteilung unverzüglich nachholen. Auch dann besteht der absolute Kündigungsschutz, vorausgesetzt die Schwangerschaft bestand bereits zu dem Zeitpunkt der Kündigung.

Trotzdem kann eine Kündigung in Ausnahmefällen zulässig sein. Liegen betriebs- oder verhaltensbedingte Gründe vor, die nachweisbar nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, kann die oberste Landesbehörde eine Kündigung für zulässig erklären. Ausnahmen können z. B. folgende Fälle darstellen, wenn diese nachweisbar sind:

  • Insolvenz
  • Dienstpflichtverletzungen der Schwangeren
  • Diebstähle
  • Bedrohung des Arbeitgebers

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund enthalten.

Was ist Mutterschaftsgeld?

Alle Frauen, die gesetzlich versichert sind, haben während der Schutzfrist des Mutterschutzes Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Innerhalb dieses Zeitraums wird aufgrund des Beschäftigungsverbots kein Entgelt an die Schwangere gezahlt. Damit die Frau in diesem Zeitraum nicht mittellos ist, wird gem. § 24i fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) Mutterschaftsgeld gezahlt. Dieses beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Verdient die Frau normalerweise mehr als 13 Euro netto pro Tag, muss der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen.

Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld?

Gesetzlich Versicherte richten den Antrag direkt an die jeweilige Krankenkasse. Ein vorgefertigtes Formular finden Sie häufig auf der Website Ihrer Krankenkasse. Der Antrag muss schriftlich und per Post an die Krankenkasse geschickt werden. Zudem muss eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin, den Sie vom Arzt oder einer Hebamme erhalten, beiliegen.

Die Krankenkasse setzt sich dann mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung, um alle weiteren Formalitäten zu klären. Von der Krankenkasse erhalten Sie dann monatlich 13 € pro Kalendertag und vom Arbeitgeber den Arbeitgeberzuschuss.

Foto(s): ©Pexels/RODNAE Productions

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Rechtstipps zu "Mutterschutz" | Seite 7

  • 05.03.2018 Rechtsanwalt JUDr. Andreas Paus
    „Sobald die Schwangerschaft bekannt ist, haben vor allem Mütter eine Menge Rechte. Von dem für sie geltenden Mutterschutz und Kündigungsschutz haben Väter zwar nur mittelbar etwas. In Elternzeit …“ Weiterlesen
  • 09.03.2020 Ferdinand Mang, anwalt.de-Redaktion
    „… die Schwangerschaft informiert oder nicht. Aber der Mutterschutz greift nur dann gegenüber dem Arbeitgeber, wenn er von der Schwangerschaft erfährt. Daher rät das Gesetz zu einer Mitteilung, da dann …“ Weiterlesen
  • 10.01.2018 Rechtsanwalt René Jentzsch
    „… €, der Einführung des Mutterschutzes für Schülerinnen und Studentinnen und dem Auskunftsanspruch von Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern, wonach der Arbeitgeber Auskunft über …“ Weiterlesen
  • 16.07.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… . Mutterschutz ausgeweitet Das Mutterschutzgesetz gilt nun auch für Schülerinnen und Studentinnen. Lernende sind danach zum Beispiel von der Teilnahme an Pflichtveranstaltungen wie z. B. an Prüfungen …“ Weiterlesen
  • 02.01.2018 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion
    „… , dem Beschäftigungsverbot, dem Mutterschutz und der Elternzeit besteht für den Arbeitgeber grundsätzlich ein Kündigungsverbot bezüglich der Schwangeren. Kündigung trotz Schwangerschaft erhalten Eine junge …“ Weiterlesen
  • 28.12.2017 Rechtsanwaltskanzlei Nadja Semmler
    „… verfällt. Nur für Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit oder der Einberufung zum Wehrdienst gibt es gesetzliche Ausnahmen für diese Verfallsfrist. Was aber, wenn der Arbeitnehmer aufgrund …“ Weiterlesen
  • 15.12.2017 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… der die Lohnsummenregelung zur Steuerbefreiung zu beachten ist. Neu bei der Beschäftigtenzahl und Ermittlung der Lohnsumme ist, dass Mitarbeiter in Mutterschutz, Elternzeit, Langzeitkranke, Auszubildende …“ Weiterlesen
  • 11.12.2017 Rechtsanwältin Kathja Sauer
    „… Großprojekt), Vertretung (z. B. für in Mutterschutz oder Elternzeit befindliche Arbeitnehmer) oder die Eigenart des Arbeitsverhältnisses (z. B. bei Profisportlern oder Künstlern). Weitere mögliche …“ Weiterlesen
  • 07.12.2017 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion
    „… 1998 eine 2,5-Zimmer-Wohnung mit 60 Quadratmetern und einer monatlichen Miete von zuletzt 760,62 Euro warm. Nachdem die Frau schwanger war und erst in Mutterschutz und danach in Elternzeit ging, zog …“ Weiterlesen
  • 07.12.2017 Rechtsanwältin Cordula Alberth
    „… abzugeben, bisher war dies der 31. Dezember des Folgejahres. Änderungen beim Mutterschutz: Die bereits bekannte Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes gilt …“ Weiterlesen
  • 04.12.2017 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
    „Für den Mutterschutz werden ab dem 1. Januar 2018 Reformen in Kraft treten. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gibt es seit 1952, bislang wurde es nur wenigen Veränderungen unterzogen, ab 2018 haben …“ Weiterlesen
  • 16.07.2021 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… startet auch bald das neue Jahr 2018 mit einem besseren Mutterschutz, einem neuen Bauvertragsrecht und einer auch in kleinen Unternehmen attraktiveren Betriebsrente. Beim Mindestlohn wird es keine …“ Weiterlesen
  • 12.02.2019 Rechtsanwältin Christin Böse
    „Viele Unternehmen zahlen ihren Mitarbeitern Weihnachtsgeld. Wann der Arbeitgeber überhaupt Weihnachtsgeld zahlen muss und ob ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung oder während des Mutterschutzes …“ Weiterlesen
  • 10.10.2017 Rechtsanwalt Kai-Erik Becker
    „… , deren Arbeitsverhältnis aus gesetzlichen Gründen ruht, insbesondere Beschäftigte in Elternzeit, Frauen während des Mutterschutzes oder Wehr- und Zivildienstleistende, ausgenommen sind Auszubildende …“ Weiterlesen
  • 10.10.2017 Rechtsanwalt Dr. Bert Howald
    „… Schutzvorschriften gelten.“ Damit ist z. B. gemeint, dass Frauen nicht deshalb weniger verdienen dürfen, weil sie gerade in Mutterschutz sind. Dies ist schon wieder etwas sehr Spezielles, die Regelung zeigt …“ Weiterlesen
  • 12.09.2017 Rechtsanwalt Karsten Zobel
    „… (Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung, Ausnahmen (Leistungs- oder Qualifikationsträger, Beibehaltung der Altersstruktur) anderer freier Arbeitsplatz im Unternehmen frei Sonderkündigungsschutz (z. B. BetrVG, Mutterschutz, Schwerbesch. etc.)“ Weiterlesen
  • 10.09.2017 Rechtsanwalt Karsten Zobel
    „… Kostenfolgen.) 4. Mindestinhalt der Kündigung Die Kündigung muss nicht zwingend einen Kündigungsgrund enthalten (Ausnahme Azubi nach Probezeit und Kündigung in Mutterschutz/Elternzeit). Arbeitgeber hat lediglich …“ Weiterlesen
  • 19.08.2017 Rechtsanwalt Dr. Stefan Reiss
    „… verfügen. Dies gilt z. B. für Schwerbehinderte, Frauen im Mutterschutz oder Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden. Sie werden nur dann bei der Sozialauswahl berücksichtigt, wenn die zuständige …“ Weiterlesen
  • 09.08.2017 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Schutz von Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmerinnen sind während der Schwangerschaft und im Mutterschutz (bis acht …“ Weiterlesen
  • 28.06.2017 Rechtsanwalt Karsten Zobel
    „… oder Mutterschutz vor und nach der Entbindung) in Anspruch nimmt. Daraus gilt folgendes: - Die Kürzung des Urlaubs während der Elternzeit tritt nicht automatisch ein, sondern bedarf einer ausdrücklichen …“ Weiterlesen
  • 22.06.2017 Rechtsanwalt Dr. Gernot Bauer
    „Die große Koalition hat es sich zur Aufgabe gemacht, den gesetzlichen Mutterschutz zu modernisieren. Am 12.05.2017 hat das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes (MuSchG) die Zustimmung …“ Weiterlesen
  • 20.06.2017 Rechtsanwältin Sylvia Weiße
    „… betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe, wie Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit, dies rechtfertigen. Nach dem 31. März des Folgejahres erlischt der Urlaubsanspruch …“ Weiterlesen
  • 07.06.2017 Mühlenbein und Kollegen | Rechtsanwälte und Fachanwälte in Brilon
    „… eines Schwerbehinderten ist beim Integrationsamt die Zustimmung zu beantragen. Auch für die Kündigung einer Schwangeren oder Mitarbeiterin im Mutterschutz bedarf es einer Zustimmung der Behörde. Eine Kündigung ohne …“ Weiterlesen
  • 08.05.2017 Rechtsanwalt Michael Trenkle
    „… sich auch hier häufig Fehlerquellen. 9. Besonderer Kündigungsschutz Hierzu zählt Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Pflegezeit, Betriebsratsmitglied, Personalratsmitglied, Vertretung der Schwerbehinderung usw …“ Weiterlesen