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Beschuldigt wegen einer Straftat? Diese Konsequenzen drohen

  • 5 Minuten Lesezeit
Beschuldigt wegen einer Straftat? Diese Konsequenzen drohen

Experten-Autorin dieses Themas

Für die meisten Menschen ist es eine völlig neue Situation, wenn sie das erste Mal mit dem Strafrecht konfrontiert werden – egal ob als Beschuldigter oder Opfer einer Straftat. Was alle Straftaten gemein haben und was Sie über Straftaten wissen sollten, finden Sie in diesem Beitrag. 

Wann spricht man von einer Straftat?

Eine Straftat ist ein verbotenes Verhalten, das vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt worden ist. Welche Strafe bei der Begehung einer Straftat konkret verhängt wird, ist von der Tat und vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Grundsätzlich drohen bei der Begehung von Straftaten strafrechtliche Sanktionen wie Geldstrafe oder Freiheitsstrafe mit beziehungsweise ohne Bewährung. Auch ein Fahrverbot kann als Strafe für eine Straftat verhängt werden. 

Straftaten sind überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Sie finden sich aber auch in anderen Rechtsgebieten wie etwa dem Steuerrecht, Aufenthaltsgesetz, Straßenverkehrsrecht, Urheberrecht oder in eigenen Gesetzen wie dem Betäubungsmittelgesetz

Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um geringfügige Rechtsverstöße. Im Gegensatz zur Straftat droht bei einer Ordnungswidrigkeit nur eine Geldbuße, keine Freiheitsstrafe. Eine Ordnungswidrigkeit wird zudem nicht im Bundeszentralregister eingetragen. Das Bundeszentralregister ist ein Register, in dem Verurteilungen zu Straftaten aufgelistet werden. 

Welche Straftaten gibt es?

Es gibt zahlreiche Delikte, die unter Strafe gestellt sind. Häufig vorkommende Delikte aus dem Strafgesetzbuch sind zum Beispiel: 

  • Mord und Totschlag 

  • Körperverletzung 

  • Diebstahl 

  • Raub 

  • Sachbeschädigung 

  • Brandstiftung 

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 

  • Betrug 

  • Beleidigung 

  • Nötigung 

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 

  • Sexueller Missbrauch 

Wann liegt eine schwere Straftat vor?

Für die Abgrenzung in schwere und minderschwere Straftaten bietet die Unterteilung von Straftaten in Verbrechen und Vergehen eine Orientierung. Von einem Verbrechen ist die Rede, wenn für die Tat eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht, beispielsweise bei einem Raub. Ein einfacher Diebstahl stellt hingegen nur ein Vergehen dar, da er im Gesetz mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht wird. 

Zudem werden im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung (StPO) unabhängig davon Straftaten als schwer kategorisiert. Liegt beispielsweise der Verdacht bestimmter schwerer Straftaten nach § 100a StPO vor, können Maßnahmen wie Telekommunikationsüberwachung angeordnet werden. 

Die schwersten Straftaten im Strafgesetzbuch sind Mord (§ 211 StGB) und Totschlag im besonders schweren Fall (§ 212 Abs. 2 StGB). Bei diesen beiden Delikten droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. 

Wann verjährt eine Straftat?

Straftaten können nicht ewig verfolgt werden. Vielmehr gibt es eine zeitliche Grenze, ab der eine strafrechtliche Verfolgung nicht mehr droht, die sogenannte Verfolgungsverjährung. Die Verjährung ist in § 78 StGB geregelt und hängt von dem Höchstmaß des jeweiligen Deliktes ab. Ein einfacher Diebstahl verjährt beispielsweise nach fünf Jahren, da er im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren bestraft werden kann. 

Auch das Vortäuschen einer Straftat ist strafbar

Wer eine Straftat anzeigt, die tatsächlich nicht stattgefunden hat, kann sich wegen Vortäuschens einer Straftat strafbar machen. Das Vortäuschen einer Straftat ist in § 145d StGB geregelt und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Mit der Strafbarkeit soll verhindert werden, dass die Ermittlungsbehörden zu Unrecht in Anspruch genommen und Ressourcen der Justiz unnötig gebunden werden. 

Um sich wegen Vortäuschens einer Straftat strafbar zu machen, darf die Tat tatsächlich nicht begangen worden sein, was der Anzeigenerstatter wiederum wissen muss. Reine Übertreibungen einer Straftat reichen nicht aus. 

Ist die falsche Beschuldigung anderer Personen strafbar?

Wer andere Menschen fälschlicherweise beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben, kann sich wegen diverser Delikte strafbar machen. 

Neben dem schon genannten Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB kommt eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB in Betracht. Wird die Falschbeschuldigung von einem Zeugen vor Gericht erhoben, kommt auch eine falsche uneidliche Aussage nach § 153 StGB oder Meineid nach § 154 StGB in Betracht. Darüber hinaus kann eine falsche Beschuldigung zu einer Strafbarkeit wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) führen. 

Welche Straftat bei einer Falschbeschuldigung konkret in Betracht kommt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich kann man sagen, dass das falsche Beschuldigen einer anderen Person mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. 

Vertuschen einer Straftat ist nicht strafbar

Das Vertuschen einer eigenen Straftat ist nicht strafbar. Wer also beispielsweise einen Diebstahl begeht und die gestohlene Sache versteckt oder versucht, seine Spuren zu verwischen, macht sich nur wegen Diebstahls strafbar. 

Anders sieht das Ganze aus, wenn bei der Vertuschung der eigenen Straftat weitere Straftaten begangen werden. Auch beim Vertuschen von Straftaten anderer Person kann man sich wegen Strafvereitelung, Hehlerei oder Geldwäsche strafbar machen. 

Auch wenn das Vertuschen einer eigenen Straftat an sich nicht strafbar ist, kann und wird das Gericht in einer Hauptverhandlung berücksichtigen, wie sich der Beschuldigte nach der Straftat verhalten hat. Man spricht dann von dem sogenannten Nachtatverhalten, das strafschärfend sein kann. 

Ankündigung einer Straftat kann strafbar sein

Die Ankündigung einer Straftat kann als Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten nach § 126 StGB strafbar sein. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine schwere Straftat androht und dadurch den öffentlichen Frieden stört. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Straftat aus dem Katalog des § 126 StGB, also eine schwere Straftat, angedroht wird. Dazu gehören Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung und Landfriedensbruch. Typisches Beispiel für eine Störung des öffentlichen Friedens durch die Ankündigung einer Straftat ist die Bombendrohung. 

Strafbar nach § 241 StGB ist auch die Bedrohung eines Menschen oder einer ihm nahestehenden Person mit bestimmten Straftaten, zu denen insbesondere Verbrechen zählen. Auch ein entsprechendes Vortäuschen kann bereits ausreichen. 

Anstiftung zu Straftaten ist strafbar

Wer andere Menschen zur Begehung einer Straftat anstiftet, macht sich selbst strafbar – und zwar genauso wie derjenige, der die Straftat begeht. Einen Abschlag oder eine Strafmilderung gibt es für den Anstifter grundsätzlich nicht, denn er ist derjenige, der die Begehung der Straftat initiiert hat. 

Sind Sie Beschuldigter einer Straftat?

Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, sollten Sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen. Das gilt sowohl für schwerere Straftaten als auch für Bagatellkriminalität. 

Erst nach der Einsicht in die Ermittlungsakte durch einen Strafverteidiger können Sie einschätzen, was den Ermittlungsbehörden tatsächlich vorliegt und wie Sie sich dagegen verteidigen können. Nehmen Sie Ihre Verteidigung nicht selbst in die Hand und kontaktieren Sie einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt Ihres Vertrauens, wenn Sie mit einer Straftat konfrontiert werden. 

Wurden Sie Opfer einer Straftat?

Wenn Sie Opfer beziehungsweise Geschädigter einer Straftat geworden sind, können Sie jederzeit eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. Zusätzlich können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der Opfer beziehungsweise Geschädigte von Straftaten vertritt. Dieser wird Ihnen in dem Strafverfahren mit Rat und Tat zur Seite stehen und Sie gegebenenfalls vor Gericht begleiten. 

Foto(s): ©Adobe Stock/OFC Pictures

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Rechtstipps zu "Straftat" | Seite 167

  • 15.02.2010 Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
    „… weiterhin zur Last gelegt wird (OLG Köln, Beschluss vom 21.08.98, Ss 378/98). Wird jemandem in einem bei Gericht anhängigen Verfahren eine Handlung zur Last gelegt, die gleichzeitig Straftat …“ Weiterlesen
  • 05.02.2010 Rechtsanwalt Gereon Temme
    „… , wenn mit der Steuerhinterziehung auch andere Straftaten einher gegangen sind. Häufig werden durch Steuerstraftaten auch Urkundsdelikte, wie Urkundenfälschung oder -unterdrückung begangen …“ Weiterlesen
  • 04.02.2010 Rechtsanwalt Heinz Egerland
    „… diesen Personen nach dem Leben trachtet oder ihnen gegenüber sonst eine schwere Straftat begeht. Beispiel: Wird der langjährige Lebensgefährte der Erblasserin durch ihren Sohn getötet …“ Weiterlesen
  • 01.02.2010 Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schulte am Hülse
    „… speichern, sie aber nur bei dem begründeten Verdacht auf schwere Straftaten an die Behörden weitergeben dürfen. Experten gehen davon aus, dass diese Entscheidung Auswirkungen auf die bisherige Praxis …“ Weiterlesen
  • 28.01.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… und Straftaten abgefragt. Zusätzlich kommen hier die Ausweisdokumente ins Spiel. Bislang dürfen die Ausweisdaten ohne eine Gefahrensituation nicht bei innereuropäischen Flügen übermittelt werden …“ Weiterlesen
  • 29.11.2023
    „… Prozesskostenhilfe. Dies gilt generell auch für den Zeugen, es sei denn, dieser macht als Opfer einer Straftat zugleich im sogenannten Adhäsionsverfahren zivilrechtliche Ansprüche geltend – wie z. B …“ Weiterlesen
  • 09.12.2009 Rechtsanwältin Alexandra Braun
    „Jeder Mensch kann in die Situation kommen, dass gegen ihn wegen des Vorwurfs einer Straftat ermittelt wird. Oft erfahren Sie davon erst, wenn Sie eine Vorladung von der Polizei bekommen …“ Weiterlesen
  • 15.11.2017 Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte
    „… sind. Ordnungswidrigkeitenrecht: Unabhängig von möglichen sozialrechtlichen Konsequenzen können sich aber - sofern keine Straftat vorliegt - ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen für den Antragsteller ergeben …“ Weiterlesen
  • 20.11.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „… : Die reine Überwachung der Räume durch die Kameras ist zulässig. Zwar ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen, jedoch überwiegt das öffentliche Interesse Straftaten zu vermeiden …“ Weiterlesen
  • 13.11.2009 Rechtsanwältin Erika Schreiber
    „Die Rechte von Opfern von Straftaten sind seit dem 1.10.2009 erheblich erweitert worden. Bei schweren Straftaten wie schwere Körperverletzung, Entziehung Minderjähriger, Nachstellung (Stalking), Raub …“ Weiterlesen
  • 05.11.2009 Rechtsanwalt Frank Witte
    „… , stellt dies zwar keine Unfallflucht dar; es kommt aber eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz in Betracht, wenn das angefahrene Tier schwer leidet, der Fahrer aber nichts unternimmt und einfach …“ Weiterlesen
  • 01.10.2009 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    „… -08). Was war geschehen? Wegen des Verdachts einer Straftat war im Januar 2008 die Wohnung der Mandanten durchsucht worden. Es wurden zwei Computer nebst Festplatte beschlagnahmt. Nach Auswertung …“ Weiterlesen
  • 30.09.2009 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
    „… . Eine Pflichtteilsentziehung soll auch dann möglich sein, wenn der Pflichtteilsberechtigte diesen Personen nach dem Leben trachtet oder ihnen gegenüber sonst eine schwere Straftat begeht. Nach derzeitiger Gesetzeslage …“ Weiterlesen
  • 29.09.2009 Rechtsanwalt Christoph Blaumer
    „… maximal 360 Tagessätze wegen einer Straftat der Steuerhinterziehung verhängt werden können (bei mehreren Straftaten maximal 720 Tagessätze), sollte man rasch die entsprechenden Bankunterlagen …“ Weiterlesen
  • 29.09.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „… Straftäter, der in Verdacht stand seine Ehefrau getötet zu haben. Grundsätzlich wird dadurch die Privatsphäre von Birgit Schrowange verletzt. Möglicherweise kann der Schutz der Privatsphäre …“ Weiterlesen
  • 25.09.2009 K & K Rechtsanwälte Dr. Kreienberg & Kuntz
    „… schuldig macht,3. die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt oder4. wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne …“ Weiterlesen
  • 18.09.2009 Pilz Rechtsanwälte
    „… ist die Staatsanwaltschaft gesetzlich verpflichtet, immer dann strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Wenn ein Mensch …“ Weiterlesen
  • 03.09.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „Wird über eine Straftat eines zum Tatzeitpunkt noch Minderjährigen berichtet, ist die Veröffentlichung eines Bildes von fraglichem Jugendlichen nicht zulässig. Bei zum Tatzeitpunkt noch …“ Weiterlesen
  • 24.08.2009 Rechtsanwalt Marc von Harten
    „… Verfahrensbeteiligten. E) Ziel des Jugendstrafrechts Ziel des Jugendstrafrechts ist es, erneuten Straftaten entgegenzuwirken, also Rückfallkriminalität von Jugendlichen und Heranwachsenden zu vermeiden …“ Weiterlesen
  • 13.08.2009 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion
    „… eine Straftat begeht, für die er wegen seiner Trunkenheit nicht bestraft werden darf. Alkoholverbot in Innenstädten Zu einem Kernproblem haben sich in vielen Städten öffentliche Plätze …“ Weiterlesen
  • 10.08.2009 Rechtsanwalt Dr. Hartmut Breuer
    „… den Arbeitgeber zum Ausspruch einer Kündigung berechtigen kann. Bei der so genannten Verdachtskündigung genügt der dringende Verdacht einer Straftat. Es müssen objektive, vom Arbeitgeber zu beweisende …“ Weiterlesen
  • 06.08.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
    „… werden, dass vom Computer des Anschlussinhabers aus Straftaten von nicht unerheblicher Bedeutung begangen wurden. Es kann demnach zugemutet werden Daten preis zu geben um einerseits andauernde …“ Weiterlesen
  • 29.07.2009 Rechtsanwältin Jutta Lüdicke
    „… einzahlt. Diesbezüglich trifft die Geschäftsleitung eine Vermögensbetreuungspflicht. Wenn sie diese verletzt, begeht sie eine Straftat und kann dann aus § 823 Abs. 2 BGB persönlich zivilrechtlich …“ Weiterlesen
  • 27.07.2009 Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher Vorsorgeanwalt
    „… eine Kündigung auch auf den Verdacht einer schweren Verfehlung oder einer Straftat gestützt werden könne. Die Anforderungen an eine Verdachtskündigung seien aber sehr hoch. Zum einen sei erforderlich …“ Weiterlesen