3.376 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 139

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Profil-Bild Rechtsanwalt York Riedel
Rechtsanwalt York Riedel
Rechtsanwälte Riedel, Riedel & Riedel, Bleichstr. 18, 90429 Nürnberg 7010.8226910009 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • IT-Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt York Riedel
aus 6 Bewertungen Sehr kompetent und freundlich. (16.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ernst-Georg Kliem
Rechtsanwalt Ernst-Georg Kliem
Rechtsanwaltskanzlei Kliem, Thusneldastr. 31, 50679 Köln 6676.8490852574 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Ernst-Georg Kliem
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Spandau
sehr gut
Rechtsanwältin Michaela Spandau
Javitz & Spandau Rechtsanwälte, Immenhofer Str. 5, 70180 Stuttgart 6931.3455648801 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Michaela Spandau – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 70 Bewertungen Frau Spandau hat unseren Fall juristisch optimal abgewickelt und daneben durch ihre Erfahrung und Empathie viel Ruhe … (26.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Unkel
Rechtsanwalt Alexander Unkel
Rechtsanwälte Löbbecke, Gövert, Behler und Partner, Horster Str. 19, 45964 Gladbeck 6644.458725356 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Unkel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(02.06.2021) meine fragen wurden verständlich beanteortet
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Hering
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Hering
Rechtsanwälte Grohmann & Kollegen, Halberstädter Str. 47, 39112 Magdeburg 6893.0713730788 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Fabian Hering
aus 29 Bewertungen Herr Hering hat uns super beraten und alles verständlich erklärt. Er hat meinen Sohn sehr gut auf die … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Steinwachs
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Steinwachs
STEINWACHS Rechtsanwaltskanzlei, Parkstr. 68, 28209 Bremen 6676.1125797403 km
Wir leisten mehr als Recht bietet.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stephan Steinwachs ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 55 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit Herrn Steinwachs. Sehr kompetent und erfahren.Hat meine Probleme sogar am Wochenende … (10.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Wegener
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Wegener
Kanzlei Volker Wegener, Essenweinstr. 4-6, 90443 Nürnberg 7011.719516035 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Wegener bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 65 Bewertungen Hatte Problem mit Arbeitgeber und konnte direkt mit Termin am nächsten Tag kommen und wurde ein Top Ergebnis. Immer … (13.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Geiger
sehr gut
Anwaltskanzlei Geiger, Im Oberfeld 17, 41468 Neuss 6647.6164318348 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Monika Geiger gerne zur Verfügung
aus 17 Bewertungen Frau Geiger konnte mir in meiner Angelegenheit nicht direkt weiterhelfen, gab mir aber wertvolle Tipps und verwies … (20.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Kühne
Rechtsanwalt Jan Kühne
Kanzlei Jan Kühne, Josef-Bautz-Straße 32, 63457 Hanau 6841.2417941621 km
Beamtenrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Kühne bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Sehr geehrter, lieber Herr Kühne Sie haben für uns einen umgehenden Schulwechsel erreicht. Für meine Tochter und … (04.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Erich Later
sehr gut
Rechtsanwalt Erich Later
Kanzlei Erich Later, Opernstraße 9, 34117 Kassel 6810.4597676868 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Erich Later bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 20 Bewertungen Sachlich, kompetent, freundlich. (09.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianca Gehring
Kanzlei Bianca Gehring, Kesslergasse 17, 97421 Schweinfurt 6925.8498702717 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Bianca Gehring ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Zuverlässige Betreuung, fachliche Kompetenz und zügige Bearbeitung. (11.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Merten
Rechtsanwältin Jana Merten
Kanzlei am Burgberg, Erzbischof-Philipp-Str. 17, 52525 Heinsberg 6615.3058757627 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Jana Merten für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Feiter
sehr gut
Rechtsanwältin Elena Feiter
Rechtsanwälte Tholen, Bradler & Kollegen, Siemensstraße (Am Amtsgericht) 3, 52525 Heinsberg 6616.7203488796 km
Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Elena Feiter hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Frau Feiter, hat uns super vertreten! Fachlich sehr kompetent und eine unkomplizierte und zügige Abwicklung unseres … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bert Bossin
Rechtsanwalt Bert Bossin
Dr. Bossin & Partner, Hohe Kiefer 158, 14532 Kleinmachnow 6970.4132205733 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Bert Bossin
(20.06.2023) Kompetent, freundlich, schnell, bestens
Profil-Bild Rechtsanwältin Medi Rovillard
Anwaltskanzlei Medi Rovillard, Sandbornstrasse 2, 65197 Wiesbaden 6798.2878767883 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Medi Rovillard gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Cary Barner
sehr gut
Rechtsanwältin Cary Barner
Kanzlei Cary Barner, Im Langen Schlage 16, 38855 Wernigerode 6858.2198859813 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Cary Barner für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Wir waren am 22.09.23 zu einem Beratungsgespräch bei RAn Barner. Die Atmosphäre war freundlich und von … (08.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guntram S. Meiß
Rechtsanwalt Guntram S. Meiß, Hans-Löscher-Str. 37, 39108 Magdeburg 6892.4361039885 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Guntram S. Meiß
aus 5 Bewertungen Ich bin vom Auftreten des Rechtsanwalts Meiß angenehm überrascht. Mit ruhiger Stimme hat er mir die Befangenheit … (21.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Falkenstein
Rechtsanwalt Jörg Falkenstein
STREPP FALKENSTEIN ZIMMERMANN RECHTSANWALTSKANZLEI, Dülkenstraße 5, 51143 Köln 6683.5692429458 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Falkenstein gerne zur Verfügung
(09.11.2021) Sehr empfehlenswert !! Sehr fachlich .
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Eißing
Rechtsanwältin Anne Eißing
Arens & Groll Rechtsanwälte und Notare, Cloppenburger Str. 46, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1944329157 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Eißing hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Kluge
Steiner & Partner GbR, Obere Hauptstr. 7, 09232 Hartmannsdorf 7033.9011404813 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Kluge vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(13.10.2023) Für eine Bekannte, eine ältere Dame, suchte ich eine Rechtsauskunft. Herr Kluge war kurzfristig erreichbar und gab am …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Gebauer Fachanwalt
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Gebauer Fachanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Fachanwalt Gebauer, Robert-Koch-Str. 58, 59174 Kamen 6682.0937673161 km
Unsere Mandanten stehen mit ihren Wünschen und individuellen rechtlichen Problemen im Mittelpunkt. Jeder Mandant erhält eine optimale anwaltliche Vertretung durch uns!
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Gebauer Fachanwalt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 117 Bewertungen Sehr positiv, dass vieles unkompliziert über eMail abgewickelt werden kann (01.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Klemm
Rechtsanwalt Michael Klemm
Klemm & Franz, Blumenstr. 31, 68775 Ketsch 6857.3243691468 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Klemm
(13.07.2019) SACHLICH NUND FREUNDLICH
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Rieder
Rechtsanwalt Johannes Rieder Kanzlei Rieder, Obere Hauptstr. 7, 68766 Hockenheim 6861.2012962264 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Rieder ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(23.08.2023) Herr Rieder nimmt sich stets Zeit für eine fundierte Analyse der Situation; die Beratung ist jederzeit absolut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Pesch LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Pesch LL.M.
Anwaltskanzlei Pesch, Humboldtstr. 80, 51379 Leverkusen 6671.7570632432 km
Exzellenz durch Spezialisierung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Daniel Pesch LL.M. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 39 Bewertungen Schnelle, professionelle Beratung. Alle offenen Fragen rund um den Vertrag konnten zur vollsten Zufriedenheit erörtern … (30.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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