3.373 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 140

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Steinwachs
Rechtsanwalt Stephan Steinwachs
STEINWACHS Rechtsanwaltskanzlei, Leonhardtstr. 6, 30175 Hannover 6768.2726265589 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Steinwachs ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Thomsen
Rechtsanwältin Brigitte Thomsen
Rechtsanwälte Thomsen & Thomsen, Asamring 6, 94060 Pocking 7211.5056136691 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Brigitte Thomsen bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Kuno Maier
MAIER Rechtsanwalt, Rankestr. 33, 10789 Berlin 6971.8462305008 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Kuno Maier unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin Familienrecht Gabriela Hempel
sehr gut
Rechtsanwältin Fachanwältin Familienrecht Gabriela Hempel
Kanzlei Gabriela Hempel, Schloßstraße 2, 22041 Hamburg 6723.1086019858 km
Was rechtlich möglich ist, wird umgesetzt.
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin Familienrecht Gabriela Hempel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Bin sehr zufrieden gewesen (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm
Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm
Immobilienkanzlei Ramm, Blankeneser Landstraße 88, 22587 Hamburg 6707.9154604808 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Frau Dr. Ramm und ihr Team haben meine Frau und mich bisher super unterstützt. Die Situation in unserer WEG ist … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih
Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih
Kanzlei Volker Thiele-Salih, Bahnhofstr. 85-85a, 45879 Gelsenkirchen 6654.4576386044 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Volker Thiele-Salih
aus 5 Bewertungen Ein sehr engagierter Rechtsanwalt. Füttert die Mandanten mit viel Informationen. Sehr nett, immer ein Lächeln im … (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Jiří Janoušek
Rechtsanwalt JUDr. Jiří Janoušek
AK Janoušek - JUDr. Jiří Janoušek, advokát, Badeniho 291/3, Prag 160 00, Tschechien 7176.8243512858 km
Wir sind Ihre Partner für Rechtsfragen in der Tschechischen Republik!
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilprozessrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt JUDr. Jiří Janoušek
(08.04.2024) Eine tschechische Anwaltskanzlei, die mit der Präzision einer deutschen Kanzlei das tschechische Recht anwendet, und …
Profil-Bild Rechtsanwalt & Mediator Michael Katsch M.M.
sehr gut
Rechtsanwalt & Mediator Michael Katsch M.M.
Kanzlei Katsch, Hönower Str. 7-9, 12623 Berlin 6987.7994290329 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt & Mediator Michael Katsch M.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 458 Bewertungen Konnten mir bei meiner Sache helfen. Das Gespräch war gut und angenehm . (19.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Eberhard Klöckner
RA.Klöckner, Zweibrückerstraße 4, 66123 Saarbrücken 6769.0286416248 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Klaus Eberhard Klöckner
aus 6 Bewertungen Ich wurde super sachlich und kompetent beraten und alle Fragen wurden beantwortet. Ich fühle mich hier sehr gut … (21.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Frömmel
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Frömmel
Kanzlei Andreas Frömmel, Brahmsstr. 15, 67655 Kaiserslautern 6805.1818792246 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Frömmel im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 17 Bewertungen Vielen Dank, Herr Frömmel für Ihre schnelle und kompetente Beratung. Ich empfehle Sie sehr gerne weiter. (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Best
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Best
Rechtsanwaltskanzlei Best, Bruchstraße 9a, 67098 Bad Dürkheim 6831.0661323788 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Best – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 200 Bewertungen Herr Best hat mich zu jedem Zeitpunkt gut beraten. Der Schadensfall lief gute 4 Jahre, was für das durchhaltevermögen … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Frhr. v. Boeselager
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Freiherr von Boeselager, St. Johannes 5, 59368 Werne 6679.1071541757 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Frhr. v. Boeselager vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Top Anwalt!!!! Ich kann nur Positives berichten... (17.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens-Olaf Trümper
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens-Olaf Trümper
Plambeck - Böttcher -Trümper, Bayerischer Platz 9, 10779 Berlin 6973.0612515558 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens-Olaf Trümper hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Zehe
Rechtsanwalt Alexander Zehe
AZ Rechtsanwalt, Eschersheimer Landstraße 526-532, 60433 Frankfurt am Main 6822.2651128621 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Zehe
aus 6 Bewertungen Herr Zehe hat mich telefonisch kompetent und ausführlich beraten. Im Gegensatz zu einer hier ebenfalls sehr gut … (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paulo Gaboleiro
sehr gut
Rechtsanwalt Paulo Gaboleiro
Kanzlei Gaboleiro, Rossertstr. 9, 60323 Frankfurt am Main 6824.1737665992 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Paulo Gaboleiro hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 55 Bewertungen Meine Ehefrau hat bei dem Familiengericht Ehegattenunterhalt ohne Erfolg eingeklagt. Die Klage wurde abgewiesen. Sie … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Miosge
Kanzlei Simon Miosge, Hospitalstraße 10, 39124 Magdeburg 6892.4962181469 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Simon Miosge
Profil-Bild Rechtsanwältin Madleen Voigt
sehr gut
Rechtsanwältin Madleen Voigt
G+M Rechtsberatung Dr. Gebhardt + Moritz, Weil + Collegen, Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda 6863.681568317 km
Fachanwältin Medizinrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Madleen Voigt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Eine sehr freundliche und kompetente Beratung. Frau Voigt hat mich immer umfassend informiert. Im Bedarfsfall gerne … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Altmann
sehr gut
Kanzlei Christian Altmann, Bahnhofsstrasse 24, 70734 Fellbach 6935.169900536 km
Ihre Alternative zum klein beigeben
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Altmann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 28 Bewertungen Er war sehr hilfsbereit und sprach Englisch mit mir. Sehr kompetent und auf den Punkt. Er hat sich sogar etwas mehr … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Pelz
Rechtsanwalt Ralf Pelz
Kanzlei Ralf Pelz, Steinmühlenallee 3, 99867 Gotha 6904.6353376503 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Pelz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Mortsch
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Mortsch
Kanzlei Mortsch, Schloßstr. 11, 07407 Rudolstadt 6954.7598301585 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Mortsch
aus 18 Bewertungen Es ist nicht nur die rein juristische Sachkenntnis, die beeindruckend ist, sondern die Persönlichkeit des Anwalts, der … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Aumer
sehr gut
Rechtsanwältin Isabel Aumer
Peters Fleschutz Graf v. Carmer Kääb Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Brienner Straße 48, 80333 München 7117.7327486584 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Beamtenrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Isabel Aumer
aus 22 Bewertungen Ich durfte Frau Aumer als sehr sympathische und fokussierte Anwältin erfahren, die in ihren Verhandlungen mit dem … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dan Fehlberg
sehr gut
Rechtsanwalt Dan Fehlberg
Rechtsanwälte Dr. Kühlwein, Fetzner, Pfannkuch, Braun & Fehlberg, Ulmenstr. 42, 09112 Chemnitz 7042.84459308 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dan Fehlberg für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 29 Bewertungen Herr Fehlberg hat mich in einer schweren gesundheitlichen Situation gegenüber einer Behörde erfolgreich vertreten. Er … (27.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Reber
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Reber
Ritzer Gelhorn Reber Rechtsanwaltskanzlei, Ludwigstr. 3, 85049 Ingolstadt 7073.0863112939 km
Wir kämpfen für Ihr Recht
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Reber unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 74 Bewertungen Herr Reber hat mich in einer zivilrechtlichen Angelegenheit vertreten und für mich eine Forderung eingeklagt. Mit der … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Hilbrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Hilbrecht
DH Rechtsanwälte, Frankfurter Str. 4, 64521 Groß-Gerau 6824.0622593649 km
Wir machen Ihnen das Recht angenehm!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Hilbrecht
aus 36 Bewertungen RA Hilbrecht hat uns bei der Auflösung des Mietvertrages unserer Wohnung wegen Eigenbedarfs rechtlich bestens beraten. … (22.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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