3.373 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 139

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Reinold
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Reinold
Rechtsanwälte Luckhaus Reinold Hülsmann & Panzer, Hofkamp 138, 42103 Wuppertal 6670.8008614135 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Michael Reinold ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 136 Bewertungen Sehr kompetente rechtliche Betreuung!!! Herr Reinold hat das Maximum für mich rausgeholt, auch wenn die Versicherung … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Gebauer Fachanwalt
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Gebauer Fachanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Fachanwalt Gebauer, Robert-Koch-Str. 58, 59174 Kamen 6682.0937673161 km
Unsere Mandanten stehen mit ihren Wünschen und individuellen rechtlichen Problemen im Mittelpunkt. Jeder Mandant erhält eine optimale anwaltliche Vertretung durch uns!
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Andreas Gebauer Fachanwalt
aus 117 Bewertungen Sehr positiv, dass vieles unkompliziert über eMail abgewickelt werden kann (01.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Hnida
Rechtsanwalt Carsten Hnida
Anwaltskanzlei Hnida, Puschkinstraße 44, 14943 Luckenwalde 6985.8092390511 km
Am Ende wird alles gut - und wenn es noch nicht gut ist, dann ist es auch noch nicht zu Ende.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Carsten Hnida
aus 7 Bewertungen Herr Hnida half mir schnell und kompetent meine Frage zum Sozialrecht zu beantworten. (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Neumann
Kanzlei Mathias Neumann, Untermarkt 48, 82515 Wolfratshausen 7122.3922794152 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mathias Neumann
(18.02.2022) Alles prima.
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas-Oliver Meyer
Rechtsanwalt Andreas-Oliver Meyer
Rechtsanwalt Andreas-Oliver Meyer, Bullenberg 1, 29221 Celle 6774.6428607994 km
Ihr Recht, meine Expertise: Gemeinsam zu fairen Lösungen.
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas-Oliver Meyer
aus 7 Bewertungen Fachlich kompetent, freundlich, verständlich mit genügend Zeit (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nicolai Strauch
sehr gut
Rechtsanwalt Nicolai Strauch
Rechtsanwaltskanzlei Strauch, Wildbader Straße 7, 68239 Mannheim 6853.1450175455 km
Ich finde Lösungen.
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Nicolai Strauch
aus 104 Bewertungen Wir waren zum ersaten Mal bei Herrn Strauch zur Rechtsberatung in Sachen Nachbarrecht und waren von der Kompetenz, der … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Reppenhagen
Rechtsanwalt Dr. Frank Reppenhagen
Kanzlei Frank Reppenhagen, Clausewitzstraße 5, 10629 Berlin 6970.4987074576 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Reppenhagen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
(17.06.2022) Kompetent und freundlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Reiner Pilz
sehr gut
Rechtsanwalt Reiner Pilz Kanzlei Pilz, Fischerfeldstr. 3, 60311 Frankfurt am Main 6826.8318860913 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Reiner Pilz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 49 Bewertungen Herr Pilz hat vor Ort einen Guten Beistand geleistet und mir alle Sachverhalte gut erklärt. Er hat das best mögliche … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
Kanzlei Lutz Eberhardt, Bahnhofsallee 13, 31134 Hildesheim 6792.4505752354 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Lutz Eberhardt im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 43 Bewertungen Herr Eberhardt hat uns sehr geholfen (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nicolai Jordan
Rechtsanwalt Nicolai Jordan
Fachkanzlei für Bau- und Immobilienrecht, Ostbahnstraße 31, 76829 Landau in der Pfalz 6840.9444204642 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Nicolai Jordan ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(11.08.2023) war alles ok
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietmar Rossmann
Kanzlei Dietmar Rossmann, Kirchplatz 1-3, 29664 Walsrode 6733.3724475514 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dietmar Rossmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Annette Buß
sehr gut
Kanzlei Dr. jur. Annette Buß, Marienborner Straße 104, 57074 Siegen 6744.960450201 km
Der Mensch wächst mit seinen Aufgaben.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Annette Buß
aus 16 Bewertungen Frau Dr. Buß konnte alle meine Fragen beantworten. Sie zeigt Empathie und Einfühlungsvermögen. Sehr empfehlenswert. (15.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Senger
Anwaltskanzlei Senger, Am Schwibbogen 2a/ Kreuzu, 59557 Lippstadt 6722.6925508247 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Senger – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Ramona Dodel
sehr gut
Rechtsanwältin Ramona Dodel
Kanzlei WBK - Wahlster-Bode und Köppert PartG mbB Rechtsanwälte, Stettenstraße 12, 86150 Augsburg 7063.3444721209 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Ramona Dodel
aus 75 Bewertungen Frau Dodel hat mir bei meinem Fall sehr geholfen. Es war zwar nur eine Kleinigkeit, aber diese können auch sehr … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Heike Elbrecht
Kanzlei Neues Haus - Rechtsanwälte und Notarinnen, Osterwalder Straße 2b, 30827 Garbsen 6756.9111122715 km
Nur wer sich Zeit nimmt und aufmerksam zuhört, kann die Interessen seines Mandanten gut vertreten sowie Perspektiven für Lösungen anbieten.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Heike Elbrecht unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(08.11.2023) Frau Elbrecht hat sich unserer Anfrage sehr gut angenommen, hat sehr verständlich und mit der nötigen Zeit und Ruhe …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank-F. Kahle
Rechtsanwalt Frank-F. Kahle
Arens & Groll Rechtsanwälte und Notare, Cloppenburger Str. 46, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1944329157 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Frank-F. Kahle ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(15.02.2023) Vertrauensvoll und ich würde erneut dort meinen Rat bzw. ggf. Hilfe suchen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Hunneshagen
Rechtsanwältin Martina Hunneshagen
Rechtsanwaltskanzlei Engelmann Eismann Ast, Archivstr. 3, 90408 Nürnberg 7010.7866276159 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Hunneshagen bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(16.06.2024) wer eine kompetente, ehrliche, emphatische Anwältin im Familienrecht benötigt ist hier in den richtigen Händen. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Betül Yilmaz
Rechtsanwältin Betül Yilmaz
Dr. Müller-Stirm & Kollegen, Bahnhofstr. 123, 70736 Fellbach 6934.7322616892 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Betül Yilmaz
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Matusch
Rechtsanwalt Mathias Matusch
Streitbörger PartGmbB – Rechtsanwälte Steuerberater, Birkenstr. 10, 14469 Potsdam 6961.3802429791 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Mathias Matusch
Profil-Bild Rechtsanwalt Rico Brauer
sehr gut
Kanzlei Rico Brauer, Beusterstr. 1b, 16348 Wandlitz 6964.3513706437 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Rico Brauer
aus 13 Bewertungen Angebliches Parken auf dem Gehweg (18.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim-Friedrich von Witten
sehr gut
Kanzlei Joachim-Friedrich von Witten, Bahnhofstr. 5, 39175 Biederitz 6896.9949182135 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim-Friedrich von Witten hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 19 Bewertungen Herr von Witten ist ein ganz toller Anwalt. Er hat uns bei der Beratung und Vertretung bei Gericht hervorragend … (19.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mojdeh Gorji
sehr gut
Rechtsanwältin Mojdeh Gorji
Gorji Law, Lübecker Str 1, 22087 Hamburg 6721.3742139207 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Mojdeh Gorji hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 42 Bewertungen اگر دنبال وکیل فارسی زبان که تو کارش صادق است و بسیار حرفه ای و با دقت کار می کنه هستیدفقط خانم گرجی رو بهتون پیشنهاد … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kurz
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kurz
Kurz & Partner GbR, Kurfürstenplatz 7, 80796 München 7117.8732966899 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kurz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Very diligent and open to help! No problem with English language. I will come back to him in case I need legal advice … (26.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Willy Marquardt
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Rechtsanwalt Willy Marquardt
Rechtsanwälte Christiane & Willy Marquardt, Georg-Schäfer-Str. 17, 97500 Ebelsbach 6956.4864305278 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Willy Marquardt
aus 213 Bewertungen schnelle und unkomplizierte Hilfe (17.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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