3.376 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 138

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Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender
Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender, Böblinger Str. 1, 71065 Sindelfingen 6923.9008730184 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Pankoke-Jacoby
Rechtsanwältin Pia Pankoke-Jacoby
Pankoke Rechtsanwälte & Notar, Hellweg 23A, 59597 Erwitte 6724.5835784247 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Pia Pankoke-Jacoby
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus M. Müller
sehr gut
Kanzlei Marcus M. Müller, Am Rosengarten 14, 36037 Fulda 6863.3160066759 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Marcus M. Müller
aus 22 Bewertungen Gute Beratung zum Verkehrsunfall. Klare Aussagen, mit denen ich etwas anfangen konnte. Kommunikation per E-Mail … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Werner
sehr gut
Rechtsanwältin Katja Werner
‎WERNER Rechtsanwälte, Max-Stromeyer-Str. 116, 78467 Konstanz 6992.5677371667 km
Immobilienrecht | Grundstücksrecht | Miet- und WEG-Recht Professionelle und zuverlässige Rechtsberatung
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilprozessrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Werkvertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Katja Werner
aus 106 Bewertungen Sehr gute Beratung und kurzfristige Rückantwort! (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Koops
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Koops
Kanzlei Dr. Koops, Bahnhofstraße 2, 65510 Idstein 6794.4572020481 km
Ihr Ansprechpartner für das Erb- und Immobilienrecht im Rhein-Main-Gebiet!
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Koops
aus 69 Bewertungen Guten Tag Herr Dr. Koops, liebes Team der Kanzlei, auf diesem Wege möchte ich mich nochmal ganz herzlich für die … (04.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Jung
sehr gut
Kanzlei Petra Jung, Westerfeldstr. 50b, 33611 Bielefeld 6713.1595250798 km
"Alles Leben ist Problemlösen." Sir Karl R. Popper (Philosoph, 1902 - 1994)
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Petra Jung
aus 23 Bewertungen Sehr freundlichen kompetente nette Anwältin, hat vieles ausführlich erklärt, mal schauen, wie es weitergeht. (11.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Gonschior M. A.
Rechtsanwalt Christopher Gonschior M. A.
Klöckner & Gonschior Rechtsanwaltskanzlei, Rizzastraße 7, 56068 Koblenz 6745.5182208645 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Christopher Gonschior M. A. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Maushammer
Rechtsanwältin Pia Maushammer
Werner, Luger & Partner Rechtsanwälte, Brienner Str. 9, 80333 München 7118.9507382993 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Pia Maushammer
(21.12.2022) Immer ansprechbar bzw. hilfsbereit. Arbeitete sich schnell in neue Themen ein und ordnete sie entsprechend zu - …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Bauer
Rechtsanwalt Christian Bauer
Kanzlei Christian Bauer, Dürerstraße 7, 93051 Regensburg 7098.7302055313 km
Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Bauer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Altmann
Rechtsanwältin Anna Altmann
Weyers, Altmann & Hölscher Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hindenburgstraße 40, 89129 Langenau 7006.3370388854 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Jagdrecht
Frau Rechtsanwältin Anna Altmann – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
(03.02.2021) Frau Altmann hat mich sehr gut und erfolgreich vertreten. Immer zeitnahe Antworten auf meine Fragen und gut mit mir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg-Achim Schlichtholz
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg-Achim Schlichtholz
Schlichtholz Rechtsanwälte, Küferstrasse 4b, 79848 Bonndorf im Schwarzwald 6941.4015307101 km
Qualifizierte Rechtsberatung im Hochschwarzwald und an der Schweizer Grenze
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg-Achim Schlichtholz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 25 Bewertungen Mit der Bearbeitung unseres Falls sind wir mehr als zufrieden. Herr Schlichtholz ist sachlich, menschlich und sehr … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Laura Winter
Rechtsanwältin Laura Winter
Rechtsanwälte Allmang, Erbacher & Gilles PartGmbB, Eisenbahnstr. 73, 67655 Kaiserslautern 6805.7568462054 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Laura Winter ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(15.11.2023) Frau Winter hat einen KFZ-Schaden schnell und unkompliziert für mich gelöst. Sehr angenehme Zusammenarbeit
Profil-Bild Rechtsanwalt Kay Füßlein
Rechtsanwaltskanzlei Kay Füßlein, Scharnweberstraße 20, 10247 Berlin 6978.9943395214 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Kay Füßlein bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Hansjörg Theiss
sehr gut
Kanzlei Hansjörg Theiss, Gotenring 9, 50679 Köln 6676.4424438307 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hansjörg Theiss
aus 11 Bewertungen Ich kenne Herrn Theiss seit über 20 Jahren und er hat mich während dieser Zeit sehr kompetent beraten und wir haben … (13.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Hoffmann
Rechtsanwalt Volker Hoffmann
Stuckensen - Hoffmann - Rössler, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Ackerstr. 7, 67227 Frankenthal (Pfalz) 6837.1449977537 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Hoffmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(23.05.2024) Sehr fruchtbarer Kontakt mir RA Magin. Kompetent und freundlich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Stiller
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Stiller
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Am Steintor 19, 06112 Halle (Saale) 6950.2120768498 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Stiller bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 26 Bewertungen Wir waren sehr zufrieden, denn egal ob Fragen oder Informationen unsererseits, der Anwalt und sein Team war jederzeit … (12.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tommy Herzlieb
Kanzlei Tommy Herzlieb, Feldstraße 2, 15848 Beeskow 7043.4277487726 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Tommy Herzlieb vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(09.11.2022) ICH, 80% Schwerbeschädigter, stehe -heute 09.11.2022, 9,56 Uhr, 10 Minuten VOR ZeitTermin draußen im Regen, VOR …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Millich
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Millich
Anwaltskanzlei Dillmann · Haab · Millich · Gaiser, Neuffener Str. 55, 72622 Nürtingen 6950.3939947554 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Millich
aus 14 Bewertungen Ein sehr sehr guter Anwalt Geht ins Detail hinterfragt, entwickelt eine Strategie. Ich würde mal sagen; Absolut die … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Njomza Sheqiri
Rechtsanwältin Njomza Sheqiri
Kanzlei Sheqiri, Goppertsweiler Halde 2, 88099 Neukirch 7029.9796110686 km
Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten die Ruhe zu bewahren. Wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren. (Mahatma Gandhi)
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Njomza Sheqiri ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Jüttner
Rechtsanwältin Nina Jüttner
Kanzlei Nina Jüttner, Obere Karspüle 1, 37073 Göttingen 6825.5466183777 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Nina Jüttner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Stork
Rechtsanwalt Thomas Stork
Kanzlei Thomas Stork, Bippener Str. 29, 49626 Berge 6636.30905008 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Stork
(19.01.2022) Den Termin zur Beratung habe ich sehr schnell bekommen. Er hat mich absolut professionell vertreten. Ebenfalls hat er …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl
Vogl Rechtsanwalt GmbH, Hirschgraben 4, 6800 Feldkirch, Österreich 7045.240595932 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl
Profil-Bild Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter
sehr gut
Anwaltskanzlei Anett Wetterney-Richter, Regierungsviertel / Hospitalstraße 12, 01097 Dresden 7080.122621266 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 105 Bewertungen Hervorragende Anwältin! (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sezen Ergün
Rechtsanwältin Sezen Ergün
HARBRING DR. WIGGER & KOLLEGEN, Hermannstr. 23, 46399 Bocholt 6607.3746943271 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Sezen Ergün ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(09.12.2023) Sehr nette Anwältin, hört einem zu, erklärt alles verständlich, meldet sich schnell zurück! Mein Fall ist noch nicht …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.