3.373 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 140

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Rottmann Dipl.-BW (FH)
Rechtsanwalt Peter Rottmann Dipl.-BW (FH)
KRONENANWÄLTE GbR, Spitalstr. 32, 97421 Schweinfurt 6925.8946791214 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Peter Rottmann Dipl.-BW (FH) ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(14.10.2022) çok iyi tavsiye
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Konrad
Rechtsanwalt Stephan Konrad
ad.legem, Mauerstr. 8, 33602 Bielefeld 6714.2990471843 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Stephan Konrad ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(27.01.2011) Schnelle und gute Rechtshilfe. Kompetent. Persönlich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Erik Mesmann
sehr gut
Rechtsanwalt Erik Mesmann
Kanzlei Erik Mesmann, Rheinkamper Str. 10, 47495 Rheinberg 6624.6487354969 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Erik Mesmann
aus 19 Bewertungen Herr Mesmann beriet uns gut verständlich und ausführlich zu unserem Problem. Innerhalb 3 Wochen war die Sache … (02.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hubertus Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Hubertus Becker
Becker | Sennhenn | Schuster Rechtsanwälte, Otto-Volger-Str. 5, 65843 Sulzbach (Taunus) 6814.9498620377 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hubertus Becker gerne zur Verfügung
aus 24 Bewertungen Schnell und effizent (20.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Herz
HRAG - Herz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, In Ückerath 8-10, 41542 Dormagen 6653.7679176129 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Herz gerne zur Verfügung
(25.03.2023) Sehr gute freundliche und kompetente Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Feiter
sehr gut
Rechtsanwältin Elena Feiter
Rechtsanwälte Tholen, Bradler & Kollegen, Siemensstraße (Am Amtsgericht) 3, 52525 Heinsberg 6616.7203488796 km
Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Elena Feiter bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Frau Feiter, hat uns super vertreten! Fachlich sehr kompetent und eine unkomplizierte und zügige Abwicklung unseres … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Böhme
Rechtsanwaltskanzlei Böhme, Hallesche Straße 6, 04509 Delitzsch 6968.7143907623 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Jacqueline Böhme
aus 9 Bewertungen Ich habe mein Urteil noch nicht erhalten gegen das ich Revision einlegen will, aber der Erstkontakt mit der Kanzlei … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Thorsten Lindemann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Thorsten Lindemann
DR. LINDEMANN ▣ DR. MÜLLER RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE, Oppenhoffallee 46, 52066 Aachen 6630.7512048986 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Thorsten Lindemann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 130 Bewertungen Herr Dr. Lindenmann hat innerhalb kürzester Zeit geantwortet. Trotz Absage, hatte ich eine nette Rückmeldung. Danke (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Zavadil
Rechtsanwalt Thomas Zavadil
Kanzlei Thomas Zavadil, Oberkainaer Straße 25, 02625 Bautzen 7114.5267499348 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Zavadil
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Brauner
Rechtsanwältin Diana Brauner
Rechtsanwaltskanzlei Diana Brauner, Römhilder Steinweg 30, 98630 Römhild 6925.2961113305 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Diana Brauner gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Poppek
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Poppek
Rechtsanwaltskanzlei Poppek, Bahnhofstraße 7, 55469 Simmern/Hunsrück 6760.8981633571 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Poppek ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 46 Bewertungen Ich fühle mich gut beraten und zufrieden Herrn Poppek als Ansprechpartner zu behalten. (29.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Maier
sehr gut
Rechtsanwältin Birgit Maier
Anwaltskanzlei Birgit Maier, Augsburger Str. 2, 89231 Neu-Ulm 7004.6678143456 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Birgit Maier gerne zur Verfügung
aus 118 Bewertungen Die Anwältin war aufgrund Mandatsüberlastung leider nicht verfügbar, hat mir aber wenigstens prompt zurückgeantwortet, … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lothar W. Walter
Kanzlei Lothar W. Walter, Türkenstr. 24, 13349 Berlin 6969.7179461533 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Lothar W. Walter gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Herr Walter ist der Beste Anwalt, Kompetent, freundlich und nimmt sich Zeit für alle. (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
Hofer & Hoynatzky, Burgermühlstraße 1, 85368 Moosburg 7122.713474481 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 389 Bewertungen Super Kanzlei sehr zum empfehlen (21.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Eichel
Rechtsanwältin Nicole Eichel
Kanzlei Eichel, Heidbergstraße 55, 22846 Norderstedt 6711.6386821907 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Eichel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(21.09.2020) Sehr gute und schnelle Beratung vielen vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwalt René Haupt
Rechtsanwalt René Haupt
Dietz Pierner Melchner Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kilianstr. 142, 90425 Nürnberg 7010.9611210043 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt René Haupt
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Reinheimer
Rechtsanwältin Annette Reinheimer, Dalbergstrasse 61, 63739 Aschaffenburg 6862.4126219285 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Annette Reinheimer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(05.04.2022) Vielen Dank für die Hilfe vor dem Amtsgericht Gelnhausen. Alles bestens gelaufen. Zudem sehr netter Kontakt, daher …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Segl
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Segl
Segl Rechtsanwälte, Stethaimer Str. 28, 84034 Landshut 7131.3519076423 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandra Segl gerne zur Verfügung
aus 57 Bewertungen Die Kanzlei nimmt nur Mandate an, die auch kompatibel sind mit der Spezialisierung Bei Rechtsfragen, die außerhalb … (04.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jürgen Pufahl
Rechtsanwalt und Notar Jürgen Pufahl
Kanzlei Jürgen Pufahl, Hevellerweg 5, 13595 Berlin 6963.0975065572 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Jürgen Pufahl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
(17.01.2024) Sehr nett und Kompetent. Wird mich in meinem Erbstreit vollumfänglich vertreten. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Dürpisch
Rechtsanwalt Björn Dürpisch
Rechtsanwälte Dürpisch & von Wisotzky, Peter-May-Str. 27, 50374 Erftstadt 6671.4348801207 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Dürpisch bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Ich bin mit der Vertretung durch Herrn Dürpisch in einem Fahrerlaubnisverfahren sehr zufrieden. Mein Problem wurde … (04.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Seidel
sehr gut
Rechtsanwältin Isabel Seidel
Kanzlei Pistner, Bodelschwinghstraße 18, 63739 Aschaffenburg 6862.2742441097 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Isabel Seidel – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Frau Seidel ist sehr geduldig und hat sich viel Zeit genommen, konkret nachgefragt, die Fakten zusammen getragen und … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Martin Mücke
Rechtsanwalt und Notar Martin Mücke
Kanzlei Dr. Maug & Mücke, Detmolder Str. 6, 33604 Bielefeld 6714.8523200557 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Notar Martin Mücke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Mack
Rechtsanwältin Heike Mack
SALLECK + PARTNER, Zeppelinstr. 15, 91052 Erlangen 6999.9018765743 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Heike Mack
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Roloff
Rechtsanwalt Hermann Roloff, Robert-Lauth-Straße 5, 67071 Ludwigshafen am Rhein 6840.3239948583 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hermann Roloff bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(02.02.2024) Herzlichen Dank für Ihre gewinnbringende Beratung.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.