3.376 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 134

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Profil-Bild Rechtsanwalt Henry Bach
Rechtsanwalt Henry Bach
Rechtsanwalt Henry Bach, Peterssteinweg 1, 04107 Leipzig 6982.5446579358 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Henry Bach
aus 8 Bewertungen Herr Bach ist ein guter Fachanwalt für Mietrecht, den ich jederzeit weiterempfehlen kann. Er hat mir schon in meinem … (29.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Seitz
Rechtsanwaltskanzlei Seitz, Landsberger Str. 18, 82256 Fürstenfeldbruck 7096.0471306657 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Betreuungsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Seitz bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(25.10.2010) Freundlich, kompetent. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und hatte immer das Gefühl, alles verstanden zu haben.
Profil-Bild Rechtsanwalt Veit Rößger
sehr gut
Rechtsanwalt Veit Rößger
Rechtsanwälte Zeilinger Rosenschon Fiebig Rößger - Advotas, Dr.-Gessler-Straße 45, 93051 Regensburg 7098.5803648619 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Veit Rößger für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 22 Bewertungen Herr Rößger hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten. Die rechtliche Beratung und die … (19.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Bischoff
Rechtsanwalt Volker Bischoff
Kanzlei Volker Bischoff, Zum Sebaldsbrücker Bahnhof 2a, 28309 Bremen 6681.0570128863 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Volker Bischoff ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(21.09.2022) Die bearbeitung Top
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hammecke
Rechtsanwalt Thomas Hammecke
Hammecke & Weyer Rechtsanwälte • Fachanwälte, Möllerstr. 18, 58119 Hagen 6690.4203201879 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Hammecke
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Willkomm
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Willkomm
Bredereck und Willkomm, Friedrich-Ebert-Str. 33, 14469 Potsdam 6961.5226264285 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Willkomm hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 28 Bewertungen Herr Willkomm gab mir schon im Vorgespräch eine realistische Einschätzung der Lage und hat meine Interessen in jeder … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carmen Siedenhans
Rechtsanwältin Carmen Siedenhans
Kanzlei Siedenhans, Am Penzinger Feld 13, 86899 Landsberg am Lech 7081.2499908762 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Carmen Siedenhans unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(25.08.2021) Sehr schnelle und kompetente Abwicklung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Nißl
Rechtsanwältin Sarah Nißl
Kanzlei Sarah Nißl, Bellstraße 21, 92421 Schwandorf 7083.7898941042 km
Nulla poena sine lege certa.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sarah Nißl ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(07.08.2023) Kompetent - freundlich - hilfsbereit. Sehr empfehlenswerte Rechtsanwältin. Nochmals vielen Dank für die Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwältin Natalja Uhrich
Kanzlei Natalja Uhrich, Hauptstrasse 19, 79798 Jestetten 6955.4050116297 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Natalja Uhrich
(21.08.2023) Sehr freundlich, zuverlässig und kompetent Unterstützung und Beratung. Mein Anliegen wurde von rechtlicher Seite …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jafar Weissi
Kanzlei Jafar Weissi, Ballindamm 6, 20095 Hamburg 6720.2087898371 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jafar Weissi ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(14.06.2024) Wir waren wirklich am Ende und wussten nicht ein oder aus. Aber der engagierte Junganwalt Jafar Weissi betreute uns …
Profil-Bild Rechtsanwalt Murat Aydin
sehr gut
Kirch & Aydin, Barlstraße 12, 56856 Zell (Mosel) 6735.8156793023 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Murat Aydin vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 42 Bewertungen Sehr freundlich und hilfsbereit top Leistung ich kann weiter empfehlen (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tina Vogel
Rechtsanwältin Tina Vogel
Anwaltskanzlei Oppenheim & Vogel, Maximilianstr. 28, 67346 Speyer 6854.186810277 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Tina Vogel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(18.01.2023) Sehr geehrte Frau Vogel, ich möchte noch schnell für Ihre Ausführungen zu meinem Fall ganz herzlich DANKEN. Danke dass …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Nägele
Rechtsanwalt Dr. Thomas Nägele
NÄGELE Rechtsanwälte GmbH, Dr. Grass Str. 12, 9490 Vaduz, Liechtenstein 7045.1548139384 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Nägele ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Ich war sehr schnell kontaktiert, zum Videogespraech eingeladet, Frau Mag.iur.Seppi hat Aufforderungsschreiben gemacht. (12.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Urban
sehr gut
Rechtsanwalt Julian Urban
JUR | URBAN Rechtsanwalts GmbH, Kantstraße 31, 10625 Berlin 6970.6594735344 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Maklerrecht • Wettbewerbsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Julian Urban gerne zur Verfügung
aus 79 Bewertungen Vielen Dank Herr Urban, Herr Urban bewährte sich als guter Joker. Nachdem ich einem Anwalt das Mandat entzog, … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Auktor
Rechtsanwältin Monika Auktor
Rechtsanwälte Rudolf, Goldschadt und Kollegen, Gymnasiumstr. 25, 85049 Ingolstadt 7072.6474566471 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Auktor bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(07.02.2023) schnelle Antwort auf meine Anfrage
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Stremmel
Rechtsanwältin Silke Stremmel
Kanzlei Stremmel, An der Palmweide 55, 44227 Dortmund 6675.4257908284 km
Sie suchen eine tatkräftige und kompetente Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche? Ich verschaffe Ihnen Klarheit über Ihre Rechtsposition und Ihre Zukunft!
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Silke Stremmel gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Die Anwältin reagiert schnell und macht einen seriösen und kompetenten Eindruck. (05.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Drees
Rechtsanwalt Kai Drees
§ Kanzlei Drees, Strengerstraße 4 und 6, 33330 Gütersloh 6711.337468678 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Kai Drees
(24.02.2023) Sehr gute Beratung, sehr nett und eine schnelle Antwort..... einfach super
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jörg Ferkinghoff
Rechtsanwalt und Notar Jörg Ferkinghoff
Ferkinghoff Rebbert | Rechtsanwälte Notar, Königsau 3, 59555 Lippstadt 6721.7509288967 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Betreuungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Ferkinghoff
(27.04.2023) Antwort hat mir sehr weitergeholfen und konnten eine Einigung finden mit Vermieter
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Klaus Maier
Rechtsanwalt Jürgen Klaus Maier
Maier & Kollegen Rechtsanwälte, Herrenstrasse 9, 87700 Memmingen 7039.6917312131 km
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Betreuungsrecht • Familienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Jürgen Klaus Maier
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Carstens
Rechtsanwalt Christian Carstens
Schultz und Carstens Rechtsanwälte, Schwachhauser Heerstr. 53, 28211 Bremen 6676.8326600073 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Carstens ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
(28.01.2021) Schnelle, kompetente Beratung, insbesondere bei komplexer und nicht eindeutiger Rechtslage. Das rechtliche Problem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Lindemann
Rechtsanwältin Anne Lindemann
Lindemann & Eichbaum-Morgenstern, Lindenstr. 1a, 28755 Bremen 6658.8531475655 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Mediation
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Anne Lindemann
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Ränke
Rechtsanwältin Ines Ränke
Kanzlei Ines Ränke, Schönhauser Allee 124, 10437 Berlin 6973.9755708953 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Ines Ränke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan J. Gärtner
sehr gut
Rechtsanwalt Jan J. Gärtner
Kanzlei am Holm, Rathausstraße 11 - 13, 24937 Flensburg 6623.4283235794 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Jan J. Gärtner
aus 22 Bewertungen Ich hatte zu Beginn des Jahres 2023 eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten und hatte mich hilfesuchend an … (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Alexander Fricke
Rechtsanwalt Sebastian Alexander Fricke
Rechtsanwälte Dr. Fricke & Collegen PartG mbB, Yorckstr. 10, 30161 Hannover 6768.4673766968 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Sebastian Alexander Fricke ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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