3.389 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 32

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Profil-Bild Rechtsanwältin Isabelle Seitz
Rechtsanwältin Isabelle Seitz
Wittmer & Seitz, Alte Landstr. 20a, 85521 Ottobrunn 7127.8815284832 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Isabelle Seitz
(03.11.2023) Ich bin jetzt informiert, welche Möglichkeiten ich bei Ruhestörung habe und wie ich handeln kann. Das gibt mir ein …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Böhler
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Böhler
Anwaltskanzlei Dotterweich & Böhler, Hussenstr. 19, 78462 Konstanz 6993.8234103934 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Michael Böhler für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 83 Bewertungen Herr Böhler hat sich nach meiner Anfrage noch direkt am selben Tag bei mir gemeldet. Die telefonische und die … (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fritz Fell-Bosenbeck
sehr gut
Rechtsanwalt Fritz Fell-Bosenbeck
Kanzlei Gutes Recht, Zeil 13, 60313 Frankfurt am Main 6826.5867137025 km
Wir kämpfen für Ihr gutes Recht - Kanzlei Gutes Recht
Arbeitsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Fritz Fell-Bosenbeck bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Wir haben eine Wohnung gekauft und haben einen Rechtsanwalt gebraucht, der uns bei dem Kauf berät. Herr Fell-Bosenbeck … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Ralf Schulze Steinen
Rechts- und Fachanwalt Ralf Schulze Steinen
Dr. Schneider & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, Alter Schlachthof 45, 76131 Karlsruhe 6871.0471728884 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Maklerrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Ralf Schulze Steinen gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Ich habe einen Beratungstermin zu einer Mietfrage mit Ralf Schulze Steinen gehabt. Herr Schulze Steinen hat mir alle … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Becker
Kanzlei Florian Becker, Unter den Linden 12, 10117 Berlin 6974.2521146199 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Becker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(29.10.2018) Unkomplizierte Kontaktaufnahme, schnelle einleuchtende Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Saatkamp
sehr gut
SAATKAMP & BULLERKOTTE Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Elper Weg 19, 45657 Recklinghausen 6654.2691863277 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Oliver Saatkamp
aus 13 Bewertungen Herr Saatkamp überzeugt durch Erfahrung, Sachverstand, Fachwissen und Emphatie. Ich wurde hervorragend vorbereitet und … (30.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maike Kuhnert
sehr gut
Rechtsanwältin Maike Kuhnert
Maike Kuhnert Rechtsanwältin, Kaiserstraße 18, 42781 Haan 6665.110314884 km
Mit Engagement und Fachkenntnis an Ihrer Seite!
Fachanwältin Medizinrecht • Verkehrsrecht • Pferderecht • Reiserecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maike Kuhnert bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 34 Bewertungen Frau Kuhnert,hat alles da für getan das ich meine Küche so bekomme wie ich die bestellt habe (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Wegner-Ehninger
sehr gut
Rechtsanwälte Wegner-Ehninger& Wegner, Solinger Str. 18, 40764 Langenfeld (Rheinland) 6665.6506179553 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Wegner-Ehninger – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Sehr positive und kompetente Beratung von Frau Wegner-Ehninger die letzendlich zur Beilegung des Streites mit der … (02.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Horstmann
Rechtsanwalt Georg Horstmann
Kanzlei Hottelmann & Horstmann, Renteistr. 20, 33602 Bielefeld 6714.6351761843 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Horstmann bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(07.07.2023) Herr Ra. Hottelmann und Herr Ra.Horstmann: Gute und verständlich-begleitende Fachberatung und erdenkliche …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Manfred Korn
Rechtsanwalt Dr. Manfred Korn
Korn & Gärtner Rechtsanwälte OG, Sterneckstr. 37, 5020 Salzburg, Österreich 7231.9841458939 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Manfred Korn hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(15.12.2018) Wegen eines Erbrechtsstreits in Österreich war ich auf der Suche nach einem Anwalt in Salzburg. Über die Website wurde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. iur.-univ. Konrad M. Frank
Rechtsanwalt Dipl. iur.-univ. Konrad M. Frank
Kanzlei Konrad M. Frank, Bahnhofstraße 36, 94032 Passau 7210.1861723729 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl. iur.-univ. Konrad M. Frank - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Sehr schnelle und fachkundige Beratung (24.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Roch
Kanzlei Andreas Roch, Mierendorffstraße 28, 69469 Weinheim 6855.8094588524 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Roch
(08.04.2024) Ich fühle mich gut aufgehoben. Gute Erklärung zum weiteren Vorgehen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Völker
sehr gut
Rechtsanwältin Dagmar Völker
Kollegium VÖLKER Rechtsanwälte, Kaiserstr. 55, 72764 Reutlingen 6949.4178679299 km
Machen. Nicht wollen …
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dagmar Völker
aus 61 Bewertungen Kompetente Beratung und professionelle Vertretung. (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Daniel Schröder
Rechtsanwalt Dr. Daniel Schröder
Schröder Rechtsanwälte, Stolzenbergstraße 13, 76532 Baden-Baden 6867.6108378454 km
Am Bau zu Recht.
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Vergaberecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Schröder ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Horst Jürgens
Rechtsanwalt Dr. Horst Jürgens
JÜRGENS & KNÖSELS RECHTSANWÄLTE, Bismarckstr. 87, 41061 Mönchengladbach 6629.5311750243 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Horst Jürgens gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Die Betreuung, Abwicklung und Kommunikation während des Mandats war außerordentlich positiv. (26.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Neidlinger
Rechtsanwältin Annette Neidlinger
Neidlinger & Kronberger Rechtsanwältinnen, Basler Str. 174, 79539 Lörrach 6898.7156233025 km
Fachanwältin Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Annette Neidlinger
Profil-Bild Rechtsanwältin Alice Gonschorek
Rechtsanwältin Alice Gonschorek
Gonschorek & Coll. Rechtsanwalts- und Notarkanzlei, Weserstr. 127, 27572 Bremerhaven 6640.6810496076 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Alice Gonschorek
(01.12.2020) Sehr informativ, gute Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Schäffler
Rechtsanwalt Manfred Schäffler
Kanzlei Schäffler, Ferdinand-Maria-Strasse 6 a, 80639 München 7114.5697357692 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Manfred Schäffler
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Siller
Rechtsanwalt Stefan Siller
Westiner Rechtsanwälte, Landshuter Str. 7, 93047 Regensburg 7100.6731815164 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Siller
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Volker Wiedenmann
Kanzlei Wiedenmann, Schnaitheimer Straße 22, 89520 Heidenheim 6998.0570567983 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Volker Wiedenmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Pamela Varduhn
Rechtsanwältin Anja Pamela Varduhn
Kanzlei Anja Pamela Varduhn, Uhlandstr. 167, 10719 Berlin 6971.4655683713 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Pamela Varduhn vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Hatte heute Nachmittag Frau Varduhn bei einer Sprechstunde am tel.Kann nur schreiben Super! (20.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Urban
sehr gut
Rechtsanwalt Julian Urban
JUR | URBAN Rechtsanwalts GmbH, Kantstraße 31, 10625 Berlin 6970.6594735344 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Maklerrecht • Wettbewerbsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Julian Urban
aus 78 Bewertungen My first consult with Julian was very pleasant and smooth. It was efficiently arranged online, the conversation was in … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Fischer
Rechtsanwalt Daniel Fischer
Fuisting & Klein, Berliner Promenade 12, 66111 Saarbrücken 6767.1641992019 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Daniel Fischer
aus 7 Bewertungen Herr Fischer hat uns in einem nicht unerheblichen Versicherungsvertrag gegen eine Versicherungsgesellschaft vertreten. … (20.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kay Füßlein
Rechtsanwaltskanzlei Kay Füßlein, Scharnweberstraße 20, 10247 Berlin 6978.9943395214 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Kay Füßlein hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.