3.395 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 47

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Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Laudor
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Laudor
Kanzlei Johannes Laudor, Jakobstraße 9-10, 54290 Trier 6717.0789072449 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Laudor ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Engagiert und kompetent. (19.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jenny Gerth
Rechtsanwältin Jenny Gerth
Kanzlei Gerth, Limburger Str. 140, 65582 Diez 6771.9028152349 km
Ihr zuverlässiger Partner im Inkassorecht
Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jenny Gerth hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Önder Bogazkaya
Kanzlei Bogazkaya, Badstr. 9, 70372 Stuttgart 6931.9847967948 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Önder Bogazkaya ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Benholz
Rechtsanwalt Thomas Benholz
Benholz Mackner Faust, Wittbräucker Str. 42, 44287 Dortmund 6683.2045413655 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Benholz
(25.10.2023) Hervorragend, empathisch und unbedingt zu empfehlen. HR. Benholz informiert, berät und hilft. Ich war mehrere Male …
Profil-Bild Rechtsanwältin Victoria Trautmann
Rechtsanwältin Victoria Trautmann
Trautmann Rechtsanwälte, Hans-Glück-Straße 19, 82380 Peißenberg 7107.0982457761 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Victoria Trautmann
(31.03.2021) Mit Frau Trautmann war ich sehr zufrieden. Die Beratung stimmte und alles wurde zu unserer Zufriedenheit erledigt. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Werner Becker
Rechtsanwalt Rolf Werner Becker
Kanzlei Rolf Werner Becker, Marschstr. 30a, 25704 Meldorf 6638.6188167437 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Opferhilfe
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Rolf Werner Becker
(25.05.2021) Ich bin mit der Antwort auf mein Anliegen mit Herrn RA Becker sehr zufrieden!!!
Profil-Bild Rechtsanwalt Harro Lukas
Rechtsanwalt Harro Lukas
Rechtsanwalt & Notar Harro Lukas, Drostentor 2, 26427 Esens 6576.103109073 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Harro Lukas - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Herr Harro Lukas ist ist ein erfahrener, verständnisvoller, engagierter und vielseitig kompetenter Notar und … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Lindemann
sehr gut
Kanzlei Werner Lindemann, Daimlerstr. 3, 76275 Ettlingen 6871.7246555851 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Werner Lindemann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen 5 Sterne (17.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Kallinich
Rechtsanwalt Christoph Kallinich
Kanzlei Christoph Kallinich, Moßlerstraße 19, 99867 Gotha 6903.7568894679 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • eBay & Recht
Herr Rechtsanwalt Christoph Kallinich vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(05.04.2019) Herr Rechtsanwalt Kallinich vertrat mich sehr kompetent und erfolgreich in einem Rechtsstreit mit einer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Kanzler-Roleff
Rechtsanwalt Alexander Kanzler-Roleff
Kanzlei Ortwin Sarx, Opmünder Weg 50, 59494 Soest 6713.8297706534 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Alexander Kanzler-Roleff bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(28.05.2020) Fühlte mich super aufgehoben und verstanden. Sehr verständnisvoll und immer ein offenes Ohr auch wenn es mal vom …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Hebinger
Rechtsanwalt Stefan Hebinger
Rechtsanwaltskanzlei Hebinger, Bacchusweg 3, 67146 Deidesheim 6834.2906061393 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stefan Hebinger bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Greiner
Rechtsanwältin Andrea Greiner
Kanzlei Andrea Greiner, Brüderstraße 6, 13595 Berlin 6962.5422191858 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Andrea Greiner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(21.06.2018) Meine Anfrage wurde sofort zur Kenntnis genommen und sehr schnell bearbeitet. Die Frau Greiner ist sehr kompetent und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Dorff
Rechtsanwalt Dr. Dorff, Hudtwalckertwiete 1, 22299 Hamburg 6718.0382313037 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dorff vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Ich bedanke mich ganz herzlich bei Herrn Dr. Dorff für eine ausführliche, für einen Nicht-Juristen verständliche, und … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Spork
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Spork
PLATO-Rechtsanwälte, Merkelstraße 18, 73728 Esslingen am Neckar 6941.8483199961 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Spork vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 24 Bewertungen Fr. Spork hat mich von Anfang an fachlich sehr gut beraten und wir haben das gewünschte Ergebnis erzielt. Sie hört … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Elsner
Rechtsanwalt Martin Elsner
Rechtsanwälte Elsner & Kollegen, Bismarckstr. 9, 95444 Bayreuth 7013.9115720769 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Martin Elsner ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sigrid Mumm
Rechtsanwältin Sigrid Mumm
Wittig Ünalp RechtsanwaltsGmbH, Domshof 18-20, 28195 Bremen 6675.6973435132 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sigrid Mumm vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(11.03.2023) Vielen dank Frau Mumm für die gute Zusammenarbeit in meinem versicherungsrechtlichen Fall. Ich empfehle Sie gerne …
Profil-Bild Rechtsanwältin Monica Rheinfels LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Monica Rheinfels LL.M.
Kanzlei Monica Rheinfels, Müggelseedamm 125, 12587 Berlin 6991.5872663116 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Monica Rheinfels LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Ich habe sehr kurzfristig einen Beratungstermin bei Frau Rheinfels bekommen und meine Fragen wurden noch am selben Tag … (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janine Illas
Rechtsanwältin Janine Illas
Schmidt & Partner | Rechtsanwälte GbR, Lindenstr. 52, 19348 Perleberg 6853.7279919388 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Janine Illas hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Temporale
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Temporale
Schweiger, Sigl, Schwarzbauer, Dr. Barth und Temporale Rechtsanwälte PartGmbB, Neustadt 530, 84028 Landshut 7132.0073677611 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Temporale ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 14 Bewertungen Sehr freundlicher, bemühter und kompetenter Rechtsanwalt. Kann man jederzeit weiter empfehlen. (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Meyer
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Meyer
Anwaltskanzlei Weimann & Meyer, Kölner Str. 552, 47807 Krefeld 6633.3421990257 km
Emphatische und kompetente Rechtsberatung seit über 22 Jahren
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Marcel Meyer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 42 Bewertungen Herr Meyer hat mich in allen Belangen eines langwierigen Verfahrens kompetent und empathisch begleitet. Von der … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Flender
Rechtsanwalt Marc Flender
Kanzlei Marc Flender, Siegburger Str. 98, 40591 Düsseldorf 6652.5055333775 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Flender – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
(10.09.2022) Bereits die Kontaktaufnahme zur Kanzlei war überdurchschnittlich freundlich und verbindlich. Uns wurde ein …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Hoffmann
Rechtsanwalt Jochen Hoffmann
Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss, Hohenzollernring 103, 50672 Köln 6673.7479163601 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jochen Hoffmann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(11.01.2024) Die fachmännische Beratung von Herr Hoffmann war unkompliziert und höchst professionell und daher sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Bulnheim
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Bulnheim
Kanzlei Bulnheim, Friedensallee 27, 22765 Hamburg 6715.7879284877 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jens Bulnheim ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 43 Bewertungen Sehr genau nützlich und schnell danke (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Praun
sehr gut
Rechtsanwalt Julian Praun
Rechtsanwälte Manuel Tschofen II & Julian Praun, Südtiroler Str. 4, 83301 Traunreut 7193.6351082073 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Julian Praun bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 15 Bewertungen Ich wurde 1 Jahr von Hr.Praun und Team beraten, begleitet und vertreten. Ich habe nur positive Erfahrungen gemacht und … (13.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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