3.372 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 45

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Kathrin Kitschenberg
sehr gut
Rechtsanwältin Anne Kathrin Kitschenberg
Rechtsanwältinnen Böhmer-Kitschenberg, Berliner Str. 105, 45145 Essen 6649.5465519472 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anne Kathrin Kitschenberg gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Die Anwältin Frau Kitschenberg können wir sehr empfehlen, kompetent und sehr freundlich. Unsere Anliegen und … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Könemund
Christopher Könemund, Kölner Tor 27, 40625 Düsseldorf 6653.7183243905 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christoph Könemund
(22.10.2020) Besonders aufmerksam und entgegenkommend
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Burger
Rechtsanwältin Elke Burger, Oxfordstraße 10, 53111 Bonn 6694.3648315571 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Elke Burger
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hauke
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Hauke
Artz & Partner Rechtsanwälte, Nymphenburger Straße 137, 80636 München 7116.1266764263 km
Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Hauke ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 21 Bewertungen Herr RA Hauke hat uns in zwei Fällen im Bereich Vertragsrecht erfolgreich vertreten. Er war sehr engagiert und überaus … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Wiese
Rechtsanwältin Kirsten Wiese
Dorissen, Wedemeyer & Kollegen | Rechtsanwälte, Notare, Osterstr. 22, 49661 Cloppenburg 6642.1348593392 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Kirsten Wiese im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Martin Hansen
Rechtsanwalt Klaus Martin Hansen
HANSEN Rechtsanwälte, Kaiserstraße 23, 60311 Frankfurt am Main 6825.7631132465 km
Unsere Kanzlei steht für kreative Beratung auf der Grundlage einer vollständigen Sachverhaltsanalyse, für schnelle, unkomplizierte Kommunikation sowie für effektive und zielorientierte Lösungen.
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Klaus Martin Hansen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(30.10.2021) Herr Rechtsanwalt Martin Hansen ist ein toller Anwalt - Top Beratung! Sehr kompetent, engagiert, freundlich und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz-Ludwig Kopinski
Rechtsanwalt Franz-Ludwig Kopinski
Anwaltskanzlei Kopinski, Karl-Heine-Straße 25b, 04229 Leipzig 6980.8151429156 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Franz-Ludwig Kopinski für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(17.11.2021) Perfekt
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme
Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme
Bartholme · Schilling · Kaiser & Partner - Rechtsanwälte · Fachanwälte, Karlstr. 36, 78054 Villingen-Schwenningen 6930.036703597 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(25.08.2020) Herr Bartholme hat sich unverzüglich bei mir gemeldet. Danke vielmals.
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker-Michael Haas
sehr gut
Kanzlei Volker-Michael Haas, Kaiserallee 15, 76133 Karlsruhe 6867.7662442946 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Volker-Michael Haas unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Sehr kompetent, freundlich… ein Fachmann! (30.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gislinde Kallenbach
sehr gut
Rechtsanwältin Gislinde Kallenbach
Kanzlei Kallenbach, Rothenburger Str. 241, 90439 Nürnberg 7010.0538136099 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gislinde Kallenbach
aus 56 Bewertungen Frau Kallenbach Ich bedanke mich für ihre Mühe und ihre großartige Arbeit... Sehr professionell Saif Eddin Azaouzi (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Philip Maas
Kanzlei Rechtsanwalt Philip Maas, Niedersachsenstr. 33, 21423 Winsen (Luhe) 6742.9719548319 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Philip Maas - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Durch den Einsatz von Herrn Maas wurden mir 50 % ( 1.350,00 Euro) von einer Zahnarztrechnung erstattet. Vielen … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz
Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz
Rechtsanwälte Münster & Russo PartGmbB, Saargemünder Straße 39, 66119 Saarbrücken 6768.5577292442 km
Fachanwalt IT-Recht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen RA W.Kuntz war in unseren Fall sehr bemüht und engagiert und hat unser rechtliches Problem durch einen Vergleich zu … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Kopf
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Kopf
Heck & Kollegen, Doblerstr. 8, 72074 Tübingen 6937.8272479636 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Zivilrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Markus Kopf für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 70 Bewertungen Herr Kopf hatte nicht nur mein finanzielles, sondern auch mein emotionales Wohlergehen immer im Blick. Auf die … (16.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Reber
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Reber
Ritzer Gelhorn Reber Rechtsanwaltskanzlei, Ludwigstr. 3, 85049 Ingolstadt 7073.0863112939 km
Wir kämpfen für Ihr Recht
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Reber
aus 74 Bewertungen Herr Reber hat mich in einer zivilrechtlichen Angelegenheit vertreten und für mich eine Forderung eingeklagt. Mit der … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hagen Wolf
Rechtsanwalt Hagen Wolf
Wolf & Finger Rechtsanwälte, Salzmannstr. 1, 99610 Sömmerda 6917.531350614 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hagen Wolf ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(16.02.2024) Fast 10 Jahre sehr kompetente und professionelle Beratung und Begleitung in meinem Scheidungsprozess mit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Dickerboom
Rechtsanwalt Martin Dickerboom
Rechtsanwaltskanzlei Blum & Dickerboom, Kaiserplatz 12, 80803 München 7118.095438184 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Dickerboom ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Harss
Rechtsanwalt Christopher Harss
Kanzlei Christopher Harss, Kemptener Str. 4, 87629 Füssen 7096.821383927 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher Harss unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Meryem Katrin Buz
sehr gut
Rechtsanwältin Meryem Katrin Buz
Rechtsanwältin Buz, Berger Str. 176, 60385 Frankfurt am Main 6826.8988955341 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Meryem Katrin Buz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 31 Bewertungen Sehr freundliche, zuvorkommend Die Dame hat Ahnung von dem was Sie tut. Hut ab! Sehr empfehlenswert (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Donath-Franke
sehr gut
Rechtsanwältin Jacqueline Donath-Franke
Donath-Franke Rechtsanwälte, Alter Steinweg 5, 08056 Zwickau 7025.343533912 km
Von Mensch zu Mensch statt von Anwalt zu Mandant!
Familienrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Jacqueline Donath-Franke - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 47 Bewertungen Ich wurde hier perfekt beraten und sehr gut im Arbeitsrecht vertreten (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karola Brandt
Rechtsanwältin Karola Brandt
Kanzlei Brandt, Sittarder Str. 40, 52511 Geilenkirchen 6620.8511388234 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Karola Brandt gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Wurde von der Kanzlei bestens beraten. Frau Brandt konnte seinerzeit bereits telefonisch eine positive Einschätzung … (13.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolf-Thilo Tettenborn
sehr gut
Rechtsanwalt Tettenborn Stuttgart, Thomas-Mann-Str. 56, 70469 Stuttgart 6927.1695813935 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Wolf-Thilo Tettenborn
aus 16 Bewertungen Freundliche Rückmeldung, dass sein thematischer Schwerpunkt nicht zu meinem Thema paßt und Verweis auf den geeigneten … (05.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Seitz
Rechtsanwalt Dominik Seitz
p11 Rechtsanwälte Seitz und von Treyer, Bayerstr. 13, 80335 München 7118.3417935955 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dominik Seitz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Enorm kompetent, freundlich und effektiv. Eine gute Wahl, sehr zu empfehlen. (25.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Rasmussen
Rechtsanwalt Jens Rasmussen
KRATZER & PARTNER Rechtsanwälte und Fachanwälte, Bahnhofstr. 32, 82152 Planegg 7111.2233619922 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Rasmussen ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Ponto
Kanzlei Claudia Ponto, Clemens-August-Str. 91, 46282 Dorsten 6637.9273675045 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Ponto hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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