3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 48

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Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Jösch
Rechtsanwältin Stephanie Jösch
Kanzlei Lange & Jösch, Limburger Str. 20, 65611 Brechen 6780.4172753969 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Jösch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(19.11.2023) Habe sie beauftragt meinen Fall zu übernehmen. Die Leistungen die sie bis jetzt getätigt hat 100% .Zu meiner …
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Heilig
Rechtsanwaltskanzlei Regina Heilig, Wilhelmstraße 19, 77654 Offenburg 6869.8732297683 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Regina Heilig ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Sie braucht manchmal bis sie einem antwortet, aber bis jetzt ist sie eine tolle Anwältin. Sobald das Endergebnis … (20.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Küsel
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Küsel
Herr Anwaltskanzlei Leipzig, Josephinenstr. 35, 04317 Leipzig 6984.2134640362 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Küsel – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 96 Bewertungen Herr RA Küsel betreut unser Hausverwaltungsunternehmen seit ca. 20 Jahren zu unserer Zufriedenheit und zur … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Riedel
Rechtsanwalt Christoph Riedel
Anwaltskanzlei Riedel, Gewerbepark-Cité 22, 76532 Baden-Baden 6868.0292266803 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christoph Riedel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Ich wurde in einem Fall wegen Schadensersatz durch Herrn Adam vertreten. 5 Sterne an Kanzlei ! Immer erreichbar und … (27.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Schmidt
Rechtsanwalt Florian Schmidt
Rechtsanwälte Dorilies Schmidt-Paepcke & Florian Schmidt, Goethestr. 10, 80336 München 7118.1271095348 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Schmidt unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(13.08.2021) Ich wurde höchst kompetent und mit sehr großem menschlichem Einfühlungsvermögen, insbesondere hinsichtlich der …
Profil-Bild Rechtsanwältin Adina Mühlenhaupt
Kanzlei Adina Mühlenhaupt, Unterferriedener Straße 42, 90592 Schwarzenbruck 7032.0557409184 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Adina Mühlenhaupt vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen alles super gelaufen (07.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Barthel
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Barthel
Kilian & Kollegen, Rechtsanwaltskanzlei, Bismarckstr. 16, 97318 Kitzingen 6938.8226131715 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Frank Barthel
aus 29 Bewertungen Man merkt Herrn Barthel an, daß er weiß wovon er spricht. Und das setzt er auch um. Er ist sehr engagiert, seine … (13.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Müller
Rechtsanwalt Jens Müller, Altperverstraße 47, 29410 Salzwedel 6825.6835449329 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Jens Müller ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Leski
Rechtsanwalt Hermann Leski Kanzlei Leski, Herrenstraße 25, 86911 Dießen am Ammersee 7100.2699477025 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hermann Leski vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(27.07.2021) Wirkt besonnen mit viel“ Expertenintuition“
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Thran
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Thran
Kanzlei Michael Thran, Dorstener Str. 634, 45721 Haltern am See 6643.2988946079 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Michael Thran
aus 13 Bewertungen Wir haben uns gut aufgehoben gefühlt. Die Versicherung des Schadenverursachers wollte natürlich weniger bezahlen als … (05.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Lingemann
Rechtsanwalt Markus Lingemann
Kanzlei Markus Lingemann, Hauptstr. 2, 34599 Neuental 6810.9807444167 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Markus Lingemann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Kompetent und zuverlässig! (21.05.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Thomas
Anwaltskanzlei Jörg Thomas, Westerwaldstr. 17, 35745 Herborn 6771.8885252815 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Thomas
aus 5 Bewertungen Herr Thomas hat uns mit seiner ruhigen und professionellen Hilfe den richigen Weg gewiesen. Wir hoffen nun auf ein … (23.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Schons
Rechtsanwalt Rainer Schons
Rechtsanwalt Rainer Schons, Hawstr. 1a, 54290 Trier 6717.4440264846 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Schons – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Günes Kaya MLaw
Rechtsanwältin Günes Kaya MLaw
Teichmann International (Schweiz) AG, Dufourstr. 124, 9000 Sankt Gallen, Schweiz 7019.4241221731 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht • Migrationsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Günes Kaya MLaw
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Glück
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Glück, Beckersbergstraße 2, 24558 Henstedt-Ulzburg 6706.5335161785 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Glück vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Hohe Kompetenz in Beratung und Schriftverkehr (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai-Uwe Agatsy
sehr gut
Rechtsanwalt Kai-Uwe Agatsy
Kanzlei im Bötzowviertel, Bernhard-Lichtenberg-Straße 14, 10407 Berlin 6975.9625565019 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Kai-Uwe Agatsy - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 50 Bewertungen Herr Agatsy nutzt sein hohes, fachliches Verständnis, um seine Mandanten umfassend zu beraten. Ich kann ihn nur … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Distler
Rechtsanwältin Sabine Distler
Rechtsanwälte Kanzlei Distler, Hauptstr. 15, 63897 Miltenberg 6884.6313183721 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sabine Distler
(12.07.2020) Schnelle Antwort
Profil-Bild Rechtsanwältin Madleen Voigt
sehr gut
Rechtsanwältin Madleen Voigt
G+M Rechtsberatung Dr. Gebhardt + Moritz, Weil + Collegen, Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda 6863.681568317 km
Fachanwältin Medizinrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Madleen Voigt
aus 10 Bewertungen Eine sehr freundliche und kompetente Beratung. Frau Voigt hat mich immer umfassend informiert. Im Bedarfsfall gerne … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Marten
sehr gut
Kanzlei Jörg Marten, Hermann-Schmid-Str. 10, 80336 München 7118.3590076734 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Marten hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Herr Marten vertrat mich bezüglich eines KfZ-Unfalls mit einem ausländischen Fahrzeughalter. Ich kann ihn mit gutem … (03.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mediator (DAA) Felix Leyde
sehr gut
Kanzlei von Pezold und Leyde | Rechtsanwälte Fachanwälte, Obere Anlage 2, 96450 Coburg 6959.0366654182 km
Praktikable Lösungen finden, Zeit nutzen!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Mediator (DAA) Felix Leyde hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Herrn Rechtsanwalt Leyde kann man wirklich sehr empfehlen! (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Höchstädter
Rechtsanwältin Julia Höchstädter
HSK Rechtsanwälte Kroll & Kollegen PartmbB, Kreuzstr. 4, 85049 Ingolstadt 7072.8166369351 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Höchstädter hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Schlautmann
sehr gut
Rechtsanwalt Jochen Schlautmann
ANWALTSKANZLEI SCHLAUTMANN | RECHTSANWÄLTE, An der Kirche 1, 53757 Sankt Augustin 6701.4422879595 km
Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Jochen Schlautmann
aus 23 Bewertungen Ich bin sehr froh drüber, dass Herr Schlautmann mir in meiner Angelegenheit helfen konnte und wir den Fall auch … (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Eberhardt
Rechtsanwalt Dominik Eberhardt
Dr. Hurlebaus & Göckmann Rechtsanwälte, Oberer Marktplatz 6, 73614 Schorndorf 6951.5680441192 km
Zusammenarbeit gestalten, Konflikte lösen
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dominik Eberhardt gerne zur Verfügung
(01.02.2024) Herr Eberhardt hat mich in meinem Kündigungsschutzverfahren sehr erfolgreich vertreten, an dieser Stelle noch einmal …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Menken
Rechtsanwalt Frank Menken
Bender & Menken, Mülheimer Str. 206, 47057 Duisburg 6639.6704934867 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Frank Menken

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.