3.373 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 48

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Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Schneider
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Schneider
Rechtsanwaltskanzlei Wolfgang Schneider, Wilhelmstr. 15, 71638 Ludwigsburg 6925.1651537868 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Schneider
aus 38 Bewertungen Herr Schneider hat sich gekämpft und wir haben gewonnen. Der Arbeitgeber schuldete mir Geld und ich bekam noch … (28.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Krug
Rechtsanwalt Stefan Krug
Dr. Sütterlin & Kollegen, Kaflerstr. 4, 81241 München 7111.2783800704 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Krug
Profil-Bild Rechtsanwältin Jennifer Frank
Rechtsanwältin Jennifer Frank
Rechtsanwaltskanzlei Kaiser, Rheinstraße 12, 76829 Landau in der Pfalz 6841.0200736392 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Patentrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Jennifer Frank ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(29.03.2022) Vielen Dank für die verständnisvolle Beratung und Ihre Hilfe. Ich kann Sie nur weiterempfehlen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Hammel
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Hammel
Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Schneiderstr. 10, 67655 Kaiserslautern 6805.1497861654 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Hammel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 41 Bewertungen Schnelle kompetente Beratung ,terminlich bedingt auch telefonisch ermöglicht ,mit präziser Minutenabrechnung zu fairem … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Furch
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo Furch
Rechtsanwälte Lehnertz*, Dr. Lehnertz* & Furch, Mozartstr. 5, 53359 Rheinbach 6690.2863957268 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Ingo Furch hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 34 Bewertungen Sehr gute Tipps bekommen. (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Schmitt
Rechtsanwältin Sabrina Schmitt
Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Christofsstr. 5 5, 55116 Mainz 6806.5108391758 km
Mit Kompetenz und Erfahrung für Ihr Recht!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Datenschutzrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Sabrina Schmitt
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Kasper
Rechtsanwalt Björn Kasper
bwkasper. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Luisenplatz 2, 65185 Wiesbaden 6800.3958373945 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Björn Kasper bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Artium Phil. Oliver Rosbach
Rechtsanwalt Mag. Artium Phil. Oliver Rosbach
Kanzlei Rosbach, Josephsplatz 4, 90403 Nürnberg 7011.4878412385 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Datenschutzrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Artium Phil. Oliver Rosbach
aus 5 Bewertungen Wir werden aktuell in einem sehr komplexen WEG-Fall von Herrn RA Rosbach vertreten. Wer einen kompetenten und … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Martin Strake
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Martin Strake
Anwaltskanzlei Dr. Strake & Knipker, Cheruskerstr. 53, 33102 Paderborn 6744.4008929443 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Martin Strake ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 30 Bewertungen Herr Dr. Strake hat mich hat mich kompetent und schnell mit super Ergebnis in einer für mich belastenden Angelegenheit … (31.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Wübbe
gut
Rechtsanwalt Michael Wübbe
Rechtsanwaltskanzlei Michael Wübbe, Auf der Vierzig 11, 50859 Köln 6666.301283252 km
Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann.
Forderungseinzug & Inkassorecht • Recht rund ums Tier • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael Wübbe hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 31 Bewertungen Sehr nett schnei (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Widiger
Rechtsanwältin Claudia Widiger
Kanzlei Claudia Widiger, Markt 21, 18273 Güstrow 6832.5665108056 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Widiger
(09.04.2024) Frau Widiger hat mir in einer rechtlichen sozialen Sache sehr geholfen
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wagner
Kanzlei Thomas Wagner, Kreuzederstraße 6, 83395 Freilassing 7225.1200090223 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Wagner vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Schröders
Rechtsanwalt Björn Schröders
Krebs & Partner PartG, Markt 32, 52525 Heinsberg 6615.1596595645 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Björn Schröders
(15.08.2019) Habe mich bei dem Anwalt vertan und möchte mich bei Herrn Schröders entschuldigen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Jaquemoth
Kanzlei Frank Jaquemoth, Sonneberger Str. 24, 07318 Saalfeld/Saale 6960.7925355761 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Jaquemoth hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(22.05.2022) Schnelle Terminvergabe und kompetente Beratung in meinem Fall.
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass
Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass
Rita Holstein-Brass Rechtsanwältin und Mediatorin, Konrad-Adenauer-Str. 118, 57572 Niederfischbach 6736.2371945204 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Mediation • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass
Profil-Bild Rechtsanwalt Sirous Vafi
sehr gut
Rechtsanwalt Sirous Vafi
Meyer & Riemenschneider Anwaltssozietät, Lange-Hop-Str. 158, 30539 Hannover 6774.2744963764 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Erbrecht • Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Sirous Vafi
aus 23 Bewertungen Ich habe durch eine abgelehnte Kreditkarte erfahren das ich einen Negativen Eintrag in der Schufa habe, da meine … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Brandl
sehr gut
Kanzlei Holger Brandl, Obere Königsstr. 1, 34117 Kassel 6810.4775969633 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Holger Brandl
aus 77 Bewertungen Höflich, kompetent und sehr schnell. VielenDank. (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Arnold
Rechtsanwalt Arnold, Lattengasse 63, 65604 Elz 6768.9687968083 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dieter Arnold gerne zur Verfügung
(04.10.2022) Anliegen konnte schnell und kompetent geklärt werden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Dierkes
Rechtsanwalt Georg Dierkes
Kanzlei Dierkes, Frankfurter Straße 96, 97082 Würzburg 6919.0294079755 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Dierkes ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Nickl
Rechtsanwältin Iris Nickl
Nickl & Wunderlich Anwaltskanzlei, Sankt.-Kassians-Platz 7, 93047 Regensburg 7100.1547153171 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Iris Nickl
(28.02.2020) Top Anwältin setzt sich mit Sachverstand für ihre Mandanten ein .
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Aspromatis
Rechtsanwältin Sarah Aspromatis
Dr. Schur & Partner, Otto-Hahn-Str. 48, 89584 Ehingen (Donau) 6993.1319120671 km
Mit längjähriger Erfahrung im Finanzamt und in der Steuerkanzlei zu einem für Sie bestmöglichen Ergebnis.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Sarah Aspromatis unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(12.10.2022) Einspruch bei der Einkommensteuererklärung 2021 vom Finanzamt. Beratung war gut und wir hatten Erfolg.
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Dutsch
Rechtsanwalt Alexander Dutsch
Rechtsanwaltskanzlei Dutsch, Heinrich-von-Kleist-Str. 5, 14482 Potsdam 6964.7385866313 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Dutsch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
(20.02.2023) Rechtsberatung ist am 21.02.2023
Profil-Bild Rechtsanwältin Grietje Oldigs-Nannen
sehr gut
Rechtsanwältin Grietje Oldigs-Nannen
Remmers, Molzahn & Kollegen | Rechtsanwälte • Fachanwälte • Notar, Am Alten Handelshafen 2, 26789 Leer (Ostfriesland) 6587.9155633904 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Grietje Oldigs-Nannen unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Nach meiner Anfrage über das Portal Anwalt.de noch am gleichen Tag einen Rückruf erhalten und einen kurzfristigen … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Weis
sehr gut
Rechtsanwalt Marcus Weis
Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 10, 69469 Weinheim 6856.1534593402 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Marcus Weis
aus 11 Bewertungen Sehr kompetent und hilfsbereit (09.08.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.