3.371 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 51

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Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Menges
Rechtsanwältin Ulrike Menges
Rechtsanwaltskanzlei Ulrike Menges, Hastedter Heerstr. 301, 28207 Bremen 6680.0038947525 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ulrike Menges ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Kleifeld
Rechtsanwalt Martin Kleifeld, Wilhelmstr. 62, 53721 Siegburg 6697.7124518322 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Martin Kleifeld
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Buß
Rechtsanwalt Andreas Buß
Rechtsanwaltskanzlei Buß, Am Markt 2, 23966 Wismar 6786.5140624658 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Buß ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(23.01.2024) Hat leider keine Zeit im Moment.Hat sofort auf Anfrage geantwortet
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Kluge
Steiner & Partner GbR, Obere Hauptstr. 7, 09232 Hartmannsdorf 7033.9011404813 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Kluge bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(13.10.2023) Für eine Bekannte, eine ältere Dame, suchte ich eine Rechtsauskunft. Herr Kluge war kurzfristig erreichbar und gab am …
Profil-Bild Rechtsanwältin Peggy Götz
sehr gut
GÖTZ | Rechtsanwälte, Fasanenstr. 29, 10719 Berlin 6971.5227486906 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Peggy Götz
aus 44 Bewertungen Frau Götz, konnte uns nicht nur im Mietrecht mehrere Male erfolgreich vertreten, sondern auch im Verkehrsrecht war … (08.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. utr. Michael Hug
Rechtsanwalt Dr. jur. utr. Michael Hug
MH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Anlage 11, 69117 Heidelberg 6865.6213783015 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. utr. Michael Hug ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dierk-Alexander Lesch
Rechts- und Fachanwalt Dierk-Alexander Lesch
Lesch Rechtsanwalt, Poststr. 5, 40822 Mettmann 6660.1891995559 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Dierk-Alexander Lesch
(15.04.2021) Sehr gute professionelle Beratung .
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Böth
Rechtsanwalt Achim Böth
Achim Böth, Rechtsanwalt, Zeil 13, 60313 Frankfurt am Main 6826.2347323544 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Familienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Achim Böth
Profil-Bild Fachanwalt für Mietrecht Markus Manger
sehr gut
Fachanwalt für Mietrecht Markus Manger
HARTL • MANGER und Kollegen, Agnesstr. 1-5, 80801 München 7117.9032001475 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Fachanwalt für Mietrecht Markus Manger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 15 Bewertungen Seit sechs Jahren arbeite ich mit Herrn Manger von der Kanzlei Hartl-Manger und Kollegen zusammen. Die verschiedensten … (13.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Mediatorin Nadja Ohlig LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin & Mediatorin Nadja Ohlig LL.M.
Anwaltskanzlei & Mediationsbüro Ohlig, Wilhelmshavener Straße 51, 10551 Berlin 6970.6212521388 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Maklerrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin & Mediatorin Nadja Ohlig LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 26 Bewertungen In einem sich über mehrere Jahre hinziehenden Fall mit Iberia Airlines bzw. Iberia Express zum Thema … (07.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nico Meissner
Rechtsanwalt Nico Meissner
Meissner & Meissner Rechtsanwälte, Heinrich Grüber Str. 36, 12621 Berlin 6986.1114763312 km
"Ein Kompromiss ist nur dann gerecht und brauchbar, wenn beide Parteien gleich unzufrieden sind." (Henry Kissinger)
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Nico Meissner ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(26.07.2023) Beide Anwälte kann ich nur empfehlen. Die Frau hat mir sehr gut geholfen bei meiner Scheidung. Und der Mann bei meinem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Falkenstein
Rechtsanwalt Jörg Falkenstein
STREPP FALKENSTEIN ZIMMERMANN RECHTSANWALTSKANZLEI, Dülkenstraße 5, 51143 Köln 6683.5692429458 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Falkenstein bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(09.11.2021) Sehr empfehlenswert !! Sehr fachlich .
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Hake
Rechtsanwalt Rainer Hake
Anwaltskanzlei Rainer Hake, Bollhörnkai 1, 24103 Kiel 6687.7270067128 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Hake ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Herr Hake begleitete mich im Scheidungsverfahren durch seine grossartige fachliche und menschliche Kompetenz. Ich … (06.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Wittig
sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian Wittig
Wittig Ünalp RechtsanwaltsGmbH, Gereonstr. 34-36, 50670 Köln 6674.2208923408 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian Wittig bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Schnelle Antwort ,sehr freundlich und verständnisvoll . Freue mich jetzt meinen Fall in guten Händen zu wissen. (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Unkel
Rechtsanwalt Alexander Unkel
Rechtsanwälte Löbbecke, Gövert, Behler und Partner, Horster Str. 19, 45964 Gladbeck 6644.458725356 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Unkel gerne zur Verfügung
(02.06.2021) meine fragen wurden verständlich beanteortet
Profil-Bild Rechtsanwältin Nika Burakova
sehr gut
Rechtsanwältin Nika Burakova
Kanzlei Nika Burakova, Oberdorfstraße 3, 78337 Öhningen 6975.2774338333 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nika Burakova - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 18 Bewertungen Ich möchte Frau Burakova wirklich für ihre Arbeit und den gewonnenen Fall danken! Ich bin froh, dass sie es war, die … (30.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Katrin Weißbach
sehr gut
Kanzlei Anne Katrin Weißbach, Leipziger Str. 99, 01127 Dresden 7077.2640266103 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Katrin Weißbach vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 24 Bewertungen Frau Weißbach hat mir sehr professionell bei meinem Problem geholfen und gute Vorschläge gemacht, wie ich jeweils auf … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tosja Linden
Rechtsanwältin Tosja Linden
CORDT LINDEN RECHT, Mittelstraße 16, 58553 Halver 6695.6217015047 km
Mit Einfühlungsvermögen, Sensibilität und persönlichem Engagement streite ich mich für Sie: professionell, kompetent und qualifiziert.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Tosja Linden im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
(10.12.2022) Frau Linden war sehr freundlich und aufgeschlossen, hat sich mein Anliegen angehört und mich kompetent über die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Helmenstein
sehr gut
Kanzlei Dirk Helmenstein, Steinstr. 9, 51645 Gummersbach 6707.7446005013 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dirk Helmenstein
aus 11 Bewertungen Herr helmenstein konnte mir wegen seinem urlaub zwar nicht konkrett helfen, aber super das er auch in seinem urlaub … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger André
Rechtsanwalt Holger André
Holger André Anwaltskanzlei, Autenstraße 12, 71254 Ditzingen 6921.0374596497 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Holger André
(18.03.2019) Kompetent, zeitnah, sofort erreichbar, Fachwissen, Auftreten, Durchsetzungsvermögen
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Janssen
Rechtsanwalt Thomas Janssen
JANSSEN | Rechtsanwalt, Söckinger Str. 39, 82319 Starnberg 7111.8615679879 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Janssen unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Ich habe mit Herrn Jansen eine erst Beratung geführt, ich bedanke mich sehr bei ihm. Hat mir wichtige Informationen … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf Kutz
Rechtsanwalt Rudolf Kutz
Prem & Pauli PartG mbB, Ulrichsberger Str. 45, 94469 Deggendorf 7163.5257112411 km
Unser Motto lautet: Zielgerichtet Lösungen finden.
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rudolf Kutz gerne zur Verfügung
(28.11.2021) Herr Kutz und sein Team hat mich bei meiner ordentlicher Kündigung die nicht rechtens war hervorragend vertreten. Ab …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Wegner
Rechtsanwalt Martin Wegner
Wegner Rechtsanwälte, Bismarckstr. 91, 67059 Ludwigshafen am Rhein 6845.5018463033 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Wegner bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(07.05.2024) Kurzfristig Termine erhalten, ausführliche, sehr kompetente Beratung, fühlte mich sehr aufgehoben , hat sich Zeit für …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Spindler
Rechtsanwalt Michael Spindler
Anwaltskanzlei Spindler, Kettenstraße 11, 99084 Erfurt 6921.9717702835 km
Für Ihr Recht - Setzen Sie auf Professionalität und Kompetenz.
Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael Spindler – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
(22.01.2024) Ich habe Herr Spindler für eine Beratung in zivilrecht aufgesucht. Herr Spindler hatte sich vorab mit mir ausgetauscht …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.