3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 50

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Profil-Bild Rechtsanwalt Albert Bauer
sehr gut
Rechtsanwalt Albert Bauer
Anwaltskanzlei Bauer, Yorckstraße 22, 93049 Regensburg 7098.0705709334 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Albert Bauer gerne zur Verfügung
aus 39 Bewertungen Hr. Bauer würden wir jederzeit empfehlen. Er hat uns sehr gut und ausreichend beraten und ausgezeichnet vertreten mit … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Klinkhammer
Rechtsanwalt Christian Klinkhammer
Anwaltskanzlei Christian Klinkhammer, Bonner Str. 68, 53773 Hennef (Sieg) 6703.2201177215 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Klinkhammer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Haslbeck
Rechtsanwalt Robert Haslbeck
Kanzlei Haslbeck, Fasanenstr. 33, 94419 Reisbach 7159.1105180484 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Haslbeck vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Mansfeld
Rechtsanwalt Sascha Mansfeld
WOLLENBECKER RECHTSANWÄLTE PartGmbB, Gabelsbergerstraße 11, 06114 Halle (Saale) 6948.2739230826 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha Mansfeld vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Herr Mannsfeld hat eine gute Sachkenntnis im Baurecht und im Nachbarrecht. Wir haben eine fundierte Einschätzung zu … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Daniel Radix
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Daniel Radix
Kröger, Rehmann & Partner Rechtsanwälte mbB, Bahnhofstr. 32, 33102 Paderborn 6743.3363044797 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Daniel Radix
aus 19 Bewertungen Herr Radix hat mich schnell und kompetent beraten. (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dietke Hartermann LL.M.
Kanzlei Dietke Hartermann, Richteberg 12, 37308 Heilbad Heiligenstadt 6845.306251845 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dietke Hartermann LL.M.
aus 6 Bewertungen Vielen Dank für die kompetente und ehrliche Beratung! (14.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Leuchter
Rechtsanwalt Helmut Leuchter
Neft & Leuchter, Afdener Str. 24a, 52134 Herzogenrath 6625.2375447423 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Helmut Leuchter im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
(14.05.2024) Vielen Dank für die professionelle Beratung und Vertretung vor Gericht. Es war sehr unkompliziert und mir wurde alles …
Profil-Bild Fachanwalt für Familienrecht Ulrich Sedlmeyer
Fachanwalt für Familienrecht Ulrich Sedlmeyer
ANWALTSKANZLEI Sedlmeyer, Clemensstr. 30, 80803 München 7118.0171461235 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Fachanwalt für Familienrecht Ulrich Sedlmeyer ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Vogt
Rechtsanwalt Alexander Vogt
Anwaltskanzlei Vogt, Biberger Str. 26, 82008 Unterhaching 7126.1643245688 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Vogt
(21.01.2023) Herr Vogt hat uns bei Problemen mit einem Internethändler sehr schnell und effektiv geholfen. Wir können ihn …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jean Gutschalk
sehr gut
Rechtsanwalt Jean Gutschalk
Anwaltskanzlei Gutschalk, Osterstr. 27, 30159 Hannover 6768.0012506822 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Jean Gutschalk - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 125 Bewertungen Sympatisch, kompetent und einfühlsam. Ich bin Ihm sehr dankbar für seine rettende Hilfe!!! (09.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Stapelfeldt
Rechtsanwältin Eva Stapelfeldt
JÜRGENS & KNÖSELS RECHTSANWÄLTE, Bismarckstr. 87, 41061 Mönchengladbach 6629.5311750243 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Eva Stapelfeldt bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Frau Stapelfeldt leistet erstklassige Arbeit.Kompetent,schnell und zuverlässig. Ich würde diese Kanzlei auf jeden Fall … (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hofschuster
Rechtsanwalt Thomas Hofschuster
Kanzlei Thomas Hofschuster, Lochhauserstr. 8, 82178 Puchheim 7103.2414524869 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Hofschuster
(01.12.2023) Einfach perfekt So stelle ich mir einen Rechtsanwalt vor
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai-Uwe Schwokowski
sehr gut
Rechtsanwalt Kai-Uwe Schwokowski
Rechtsanwaltskanzlei Schwokowski, Meißner Str. 8, 01558 Großenhain 7053.6288522749 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Kai-Uwe Schwokowski
aus 19 Bewertungen Roland:Herr Swokowski Hat mich in einem aufwändigen Rechtssteit gegen eine Vericherung ervolkreich vertreten. Dafür … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Moser
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Moser
Rechtsanwalt Frank Moser, Schleiermacherstraße 2, 64283 Darmstadt 6837.2912728768 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank Moser im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 75 Bewertungen Offene und ehrliche Beratung die transparent die Optionen und Risiken aufgezeigt hat. (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Melzer
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Melzer
Rechtsanwälte Melzer und Kempner, Breitscheidstr. 65, 70176 Stuttgart 6930.1048461006 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Uwe Melzer
aus 111 Bewertungen Sehr kompetent beraten worden (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Hnida
Rechtsanwalt Carsten Hnida
Anwaltskanzlei Hnida, Puschkinstraße 44, 14943 Luckenwalde 6985.8092390511 km
Am Ende wird alles gut - und wenn es noch nicht gut ist, dann ist es auch noch nicht zu Ende.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Hnida ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Herr Hnida half mir schnell und kompetent meine Frage zum Sozialrecht zu beantworten. (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Klehm
Rechtsanwalt Jörg Klehm
Klehm & Collegen Rechtsanwälte, Leipziger Str. 40, 01662 Meißen 7057.426861385 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Klehm
(03.12.2022) Wir möchten uns bedanken für das kompetente Aragemente. Herr Klehm hat das Problem für uns gelöst.
Profil-Bild Rechtsanwältin Eve Neugaertner
Rechtsanwältin Eve Neugaertner
Kanzlei Eve Neugaertner, Präsidentenstr 40, 16816 Neuruppin 6917.405109409 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Eve Neugaertner
(28.01.2024) Schneller Termin und schnelle Bearbeitung, kann man nur weiterempfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Dupont Danzel d'Aumont
sehr gut
Rechtsanwältin Maria Dupont Danzel d'Aumont
DDA LEGAL Dupont Danzel d’Aumont Partnerschaft von Rechtsanwälten & Avocat à la Cour mbB, Schaumainkai 87, 60596 Frankfurt am Main 6825.9592323274 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Maria Dupont Danzel d'Aumont gerne zur Verfügung
aus 26 Bewertungen Sehr gut informiert, sehr pragmatisch, sehr sympathisch. Vielen Dank! (18.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Köhn-Huck
sehr gut
Kanzlei Daniela Köhn-Huck, Mühlenstraße 10, 19205 Gadebusch 6776.9753977321 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Köhn-Huck gerne zur Verfügung
aus 41 Bewertungen Frau Köhn- Huck ist eine kompetente Anwältin, die sagt was sie denkt. Sie hat mir immer das Gefühl gegeben, nicht … (13.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Magin
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Magin
Rechtsanwälte Schlak, Wieland & Partner mbB, St.-Konrad-Str. 51, 88250 Weingarten 7015.2444328663 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Magin ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 71 Bewertungen Hr. Magin nahm sich meinem Anliegen direkt an. Ich fühlte mich zu jederzeit kompetent beraten und ich bin froh hier … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hannes Krüger
sehr gut
Rechtsanwalt Hannes Krüger
Kanzlei am Campus, Goßlerstr 1, 37073 Göttingen 6825.0667239382 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hannes Krüger gerne zur Verfügung
aus 38 Bewertungen Herr Krüger hat mich sehr gut begleitet als es um meine Existenz ging. Dabei hat er nicht nur fehlerfrei gearbeitet, … (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Almuth Welzel
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Welzel, Untere Bahnhofstraße 38a, 82110 Germering 7106.3180241581 km
Was Recht ist, muss Recht bleiben!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Baurecht & Architektenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Almuth Welzel
aus 13 Bewertungen Auch dieses Mal hat mich Frau Welzel durch Ihre Fachkompetenz sehr erfolgreich vor Gericht vertreten. Frau Welzel ist … (06.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bolter
Rechtsanwalt Michael Bolter
Rechtsanwälte nb Neuburg, Ingolstädter Str. 22, 86633 Neuburg an der Donau 7059.2364346741 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Bolter – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Wir lernten RA Bolter durch einen Streitfall kennen, wo er sich menschlich engagierte. Das Gespräch mit ihm zeigte … (04.09.2020)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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