3.373 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 59

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Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Matt
Rechtsanwältin Gabriele Matt
Rechtsanwaltskanzlei Endriss und Kollegen, Dreikönigstr. 12, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.4889818503 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gabriele Matt bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(19.09.2023) Die Bearbeitung , war effektiv und zügig abgearbeitet
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Krüger
sehr gut
Rechtsanwältin Jasmin Krüger
Demirel & Krüger Rechtsanwälte Partnerschaft, Halenreie 40, 22359 Hamburg 6724.2896796329 km
Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Jasmin Krüger ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Die Rückmeldung hat mir geholfen, den juristischen Sachverhalt besser einzuschätzen. Wenn es zum Rechtsstreit kommen … (27.03.2024)
Profil-Bild Anwalt Marie-Anne Buron LL.M.
Anwalt Marie-Anne Buron LL.M.
Kanzlei Marie-Anne Buron, 46, rue nationale, 57600 Forbach (Moselle), Frankreich 6764.0031305157 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Anwalt Marie-Anne Buron LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Renate Bens
Rechtsanwältin Dr. Renate Bens
Menz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater, Kalchstraße 4, 87700 Memmingen 7039.7713871112 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Renate Bens bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Sehr gute Rechtsberatung. (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christos Perperidis LL.M.
Rechtsanwalt Christos Perperidis LL.M.
Anwaltskanzlei Christos Perperidis, Obere Kanalstr. 5, 90429 Nürnberg 7010.7310744994 km
Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann.
Fachanwalt Insolvenzrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christos Perperidis LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(30.12.2023) Familien
Profil-Bild Rechtsanwalt Chris Mohr geb. Glowatzki
sehr gut
Rechtsanwalt Chris Mohr geb. Glowatzki
Kanzlei JWK - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Lange Straße 11, 71063 Sindelfingen 6923.6023937282 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Chris Mohr geb. Glowatzki ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 29 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Chris Mohr hat mich durch seine hohe fachliche Kompetenz sehr gut zu meinem Anliegen beraten. Die … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Blaumoser
Kanzlei Peter Blaumoser, Waldstr. 1a, 82205 Gilching 7103.5891232808 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Peter Blaumoser
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Jörg Potratz
Rechtsanwalt Christian Jörg Potratz
Kanzlei Christian Jörg Potratz, Hüxtertorallee 18a, 23564 Lübeck 6743.9625623796 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Jörg Potratz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(29.01.2018) Wir haben schnell einen Termin bekommen. Herr Potratz hat und uns ausführlich beraten was auf uns zukommen kann und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai H. Tange
sehr gut
Rechtsanwalt Kai H. Tange
Kanzlei Kai H. Tange, Hölle 2, 25746 Heide 6634.4425977183 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Kai H. Tange
aus 19 Bewertungen Scheidung (20.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Cüneyt Köroğlu
gut
Rechtsanwalt Cüneyt Köroğlu
Anwaltskanzlei Cüneyt Köroğlu, R1, 2-3, 68161 Mannheim 6846.7562964275 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Cüneyt Köroğlu – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 24 Bewertungen Herr Köroglu ist ein sehr kompetenter Anwalt. In meiner Klage hat er mich in jeglicher Hinsicht unterstützt und mir … (03.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt C. Benedikt H. Zeplin
Rechtsanwalt C. Benedikt H. Zeplin
Deubel Leimeister Zeplin PartGmbB Rechtsanwälte und Fachanwälte, Uffenheimer Str. (AnwaltsHaus) 9, 97199 Ochsenfurt 6937.6481751085 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt C. Benedikt H. Zeplin hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Sehr kompetenter und engagierter Anwalt, der sich wirklich in die Angelegenheiten der MandantInnen hineinarbeitet! So … (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Hofmann
Rechtsanwältin Katharina Hofmann
EISMANN Rechtsanwälte, An der Feuerwache 19, 95445 Bayreuth 7013.0241047827 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Hofmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(03.06.2024) Bisherige Kontakte: Telefonische, Online. Bereits bisher intensive, konstruktive und weiterführende Infos
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Stahl
sehr gut
Rechtsanwältin Beate Stahl
Kanzlei Stahl, Friedrich-Ebert-Str. 24, 46535 Dinslaken 6628.9843244421 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Beate Stahl
aus 25 Bewertungen Sehr geehrte Frau Stahl, herzlichen Dank für Ihre Arbeit. Ich werde Sie weiterempfehlen. In einer für mich … (07.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ansgar Honsel
sehr gut
Kanzlei Honsel, Schillerpromenade 5, 12049 Berlin 6978.313673823 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ansgar Honsel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 39 Bewertungen Ich bat Herrn Anwalt Honsel wegen einer fristlosen Kündigung meines Mietvertrags nach einer Abmahnung telefonisch um … (18.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Kempf
Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Kempf
Wolfgang Kempf, Bürgerstr. 41, 4020 Linz, Österreich 7279.2915368898 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Kempf
(25.07.2013) Sehr rasche und kompetente Abwicklung zum vernünftigen Preis.
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Dorn
Rechtsanwalt Andreas Dorn
Kanzlei Andreas Dorn, Franz-Schuster-Str. 34, 82061 Neuried 7114.9302111905 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Dorn ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
(17.03.2017) Herr Dorn ist sehr kompetent und freundlich. Bin rundum zufrieden. Werde bei Bedarf wieder auf ihn zukommen.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Alexander Lawin
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Alexander Lawin
Lawin & Partner - Rechtsanwälte ∙ Fachanwalt ∙ Notar, Bäckerstr. 102, 38640 Goslar 6834.316371803 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Alexander Lawin
aus 46 Bewertungen Sehr kompetenter Notar inkl. der Mitarbeiter. (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller
sehr gut
Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller
Kanzlei Law Firm Vera Zambrano (née Vera Mueller) & Associates, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin 6971.7607446259 km
Law Firm Vera Zambrano & Associates - Your law firm with a passion and focus for international matters. Unique, dynamic and tailored strategies for your case. Offices available 24/7 international.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 145 Bewertungen very thankful to be a customer of the firm´s business program. Started around 8 months with Atty. Zambrano and she … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Stein
Karin Stein, Bahnhofstr. 56, 28790 Schwanewede 6657.1909430194 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Zivilrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Karin Stein für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(19.09.2020) Die Vorgespräche waren sehr gut, die Vertretung vor Gericht konnte nicht besser sein. Ich kann Rechtsanwältin jedem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Steiner
sehr gut
Rechtsanwälte Kaul, Wild, Dausch, Herrenstr. 18, 76133 Karlsruhe 6868.7890045927 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Steiner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Hatte viel Angst vor mein Exmann. Jetzt alles vorbei und sehr gut. Danke Frau Steiner. Antonia. (26.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Runkel
Rechtsanwalt Peter Runkel
Runkel Patz Rechtsanwälte Partnerschaft, Mannheimer Str. 256, 55543 Bad Kreuznach 6790.1500702961 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Peter Runkel
(14.10.2022) Sehr schnelle Rückmeldung mit gutem Vorgespräch
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Niehaus
Rechtsanwalt Dirk Niehaus
Anwaltskanzlei Schwanenwall, Schwanenwall 17, 44135 Dortmund 6676.7518750039 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Niehaus bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Herr Niehaus hat mir sehr gut geholfen. Er ist fachlich und menschlich definitiv weiterzuempfehlen! (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt LL.M.
Kanzlei am Rathaus, Hamburger Str. 4, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.2779100234 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 37 Bewertungen Herr von Scheidt hat mich umfassend, sehr ausgiebig und absolut kompetent beraten. Ich wurde zu jedem Zeitpunkt per … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gundula Haefner
sehr gut
Rechtsanwältin Gundula Haefner
Gundula Haefner, Am Heidberg 7, 21244 Buchholz in der Nordheide 6720.6540272302 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Gundula Haefner ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 25 Bewertungen Ich wurde von Frau Haefner sehr gut beraten. Die Schmerzengeldhöhe und auch die Kosten für Haushaltshilfe, … (29.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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