3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 55

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Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Rehmann
Kanzlei Gerhard Rehmann, Karlstr. 2, 74405 Gaildorf 6955.8692388815 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Rehmann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(07.07.2023) Beste Anwalt den ich kenne
Profil-Bild Rechtsanwalt Sören Stuhr
Rechtsanwalt Sören Stuhr
ADVOTEAM, Große Str. 63, 24937 Flensburg 6623.1489453581 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht
Herr Rechtsanwalt Sören Stuhr – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
(11.03.2024) Manchmal ist der Teufel ein Eichhörnchen, so war es bei mir. Durch einen Unfall und damit verbunden unüberlegtes …
Profil-Bild Rechtsanwältin Tessa Isabella Liermann
Rechtsanwältin Tessa Isabella Liermann
Kanzlei Hawerkamp & Liermann, Bundesstr. 171, 59909 Bestwig 6741.5710405409 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Tessa Isabella Liermann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Ich hatte einen wirklich schlimmen nervenaufreibenden Rosenkrieg mit meinem Mann, der mir die Kinder wegnehmen wollte. … (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Betül Yilmaz
Rechtsanwältin Betül Yilmaz
Dr. Müller-Stirm & Kollegen, Bahnhofstr. 123, 70736 Fellbach 6934.7322616892 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Betül Yilmaz
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Rendelsmann
Rechtsanwaltskanzlei Achim Rendelsmann, Bahnhofstraße 22, 47647 Kerken 6615.7776155457 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Achim Rendelsmann
Profil-Bild Rechtsanwalt Mehdi Sadeghi
sehr gut
Rechtsanwalt Mehdi Sadeghi
Kanzlei Sadeghi, Jungfernstieg 38, 20354 Hamburg 6719.655771957 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Mehdi Sadeghi vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 17 Bewertungen Er ist ein sehr guter Anwalt. Er ist fleißig und genau. Wir gerieten vor Gericht oft in eine Sackgasse, aber er fand … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Siebers
gut
Anwaltskooperation Deuker & Siebers, Korbacher Str. 5, 34270 Schauenburg 6806.0666950811 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Siebers bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Schnelle Rückmeldung (05.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna-Katharina Pich von Lipinski
sehr gut
Rechtsanwältin Anna-Katharina Pich von Lipinski
Kanzlei Werner Recht & Steuern, Seelenbinderstr. 110, 12555 Berlin 6989.4076342432 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Anna-Katharina Pich von Lipinski bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 22 Bewertungen Frau Pich von Lipinski, hat mich in mehreren Fällen bezüglich Trennung, Scheidung und Umgang Kinder beraten und … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Heike Elbrecht
Kanzlei Neues Haus - Rechtsanwälte und Notarinnen, Osterwalder Straße 2b, 30827 Garbsen 6756.9111122715 km
Nur wer sich Zeit nimmt und aufmerksam zuhört, kann die Interessen seines Mandanten gut vertreten sowie Perspektiven für Lösungen anbieten.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Heike Elbrecht ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(08.11.2023) Frau Elbrecht hat sich unserer Anfrage sehr gut angenommen, hat sehr verständlich und mit der nötigen Zeit und Ruhe …
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Wolff
Rechtsanwalt Rainer Wolff
Rechtsanwälte und Fachanwälte Wolff, Bultmann, Wolff, Hertener Str. 21, 45657 Recklinghausen 6654.5388798357 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Wolff – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai-Uwe Agatsy
sehr gut
Rechtsanwalt Kai-Uwe Agatsy
Kanzlei im Bötzowviertel, Bernhard-Lichtenberg-Straße 14, 10407 Berlin 6975.9625565019 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Kai-Uwe Agatsy bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 50 Bewertungen Herr Agatsy nutzt sein hohes, fachliches Verständnis, um seine Mandanten umfassend zu beraten. Ich kann ihn nur … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Charlotte Bender
Rechtsanwältin Charlotte Bender
Kanzlei Charlotte Bender, Dornwegshöhstr. 6, 64367 Mühltal 6842.9790808515 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Charlotte Bender hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(05.11.2023) Hatte sich gemeldet, auch nicht geschrieben
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Doerfler
Kanzlei Markus Doerfler, Eichstätter Straße 19, 91781 Weißenburg in Bayern 7030.1023020861 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Doerfler – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Meier
Rechtsanwalt Dieter Meier
Rechtsanwälte am Hochrhein, Karl-Fürstenberg-Str. 6-8, 79618 Rheinfelden (Baden) 6909.7374010908 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dieter Meier
(08.02.2023) schnelle positive Antwort und Terminfindung
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Keller
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Keller
Anwaltskanzlei am Rösertor, Sülbecker Weg 1, 31683 Obernkirchen 6737.1315789566 km
Gut Recht bedarf guter Hilfe. (Deutsches Sprichwort)
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Oliver Keller
aus 11 Bewertungen Gute Beratung und Vertretung, war immer freundlich und hat alles verständlich erklärt. (10.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Erk Völschau
Rechtsanwalt Dr. Erk Völschau
Dr. Erk Völschau, Beselerplatz 10, 22607 Hamburg 6713.4578379463 km
Steuerrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Erk Völschau
Profil-Bild Rechtsanwältin Duygu Seymen
sehr gut
Rechtsanwältin Duygu Seymen
M&S Law Istanbul, Kozyatağı PS Plaza Gülbahar Sk., 17/42, 34742, Istanbul, Türkei 8700.3577608622 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Duygu Seymen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 51 Bewertungen Frau Seymen führte mich gut mit Erfahrung und auch einem Schuss wohltuendem Humor durch die bürokratischen Vorgaenge, … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Gerdes
Kanzlei Ralf Gerdes, Gymnasiumstr. 4, 89584 Ehingen (Donau) 6993.7741488846 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Gerdes bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(22.02.2024) Gut
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Nußmann
Rechtsanwältin Antje Nußmann
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Hohe Str. 27, 09112 Chemnitz 7043.6396843997 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Antje Nußmann – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
(04.04.2023) Mussten die Frau Nußmann wegen einem Vorgang von JC bemühen. Zu voller Zufriedenheit gelöst
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Birmili
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Birmili
Kanzlei Weng & Birmili, Lederstr. 134, 72764 Reutlingen 6949.6343534923 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Birmili hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 17 Bewertungen Alles gut (17.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Hartleb
Rechtsanwältin Katja Hartleb, Bahnhofstr. 4a, 99084 Erfurt 6922.5888400445 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Hartleb bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Ich hatte eine Anfrage gestellt aber ich warte noch auf eine Antwort aber ich denke dies wird noch kommen denn es ist … (03.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael von Scheven
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Michael von Scheven
Kanzlei Dr. Michael von Scheven - Grabfeld/Wölfershausen, Am Denkmal 9, 98631 Grabfeld 6912.9728401034 km
Ihr Mandat ist meine Aufgabe: - kompetent: über 35 Jahre Berufserfahrung - persönlich: im Umkreis von 100 km auch in Gerichtsterminen - zeitnah: ohne lange Wartezeiten
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael von Scheven ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 20 Bewertungen Herr von Scheven ist ein sehr lösungsorientierter, zuverlässiger und emphatischer Anwalt! Er regelt rechtliche … (21.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mojdeh Gorji
sehr gut
Rechtsanwältin Mojdeh Gorji
Gorji Law, Lübecker Str 1, 22087 Hamburg 6721.3742139207 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht • Migrationsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Mojdeh Gorji
aus 42 Bewertungen اگر دنبال وکیل فارسی زبان که تو کارش صادق است و بسیار حرفه ای و با دقت کار می کنه هستیدفقط خانم گرجی رو بهتون پیشنهاد … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ferdinand von Köckritz
Rechtsanwalt Ferdinand von Köckritz
Kanzlei von Köckritz, Hauptstr. 136, 10827 Berlin 6974.0553703183 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ferdinand von Köckritz
aus 9 Bewertungen Herr Rechtsanwalt von Köckritz hat uns in unserer Mietrechtsangelegenheit sehr freundlich, kompetent und zielführend … (18.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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