3.373 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 57

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Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Hanke
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Doreen Hanke, Neustädtischer Markt 28, 14776 Brandenburg an der Havel 6932.404049113 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Doreen Hanke bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 43 Bewertungen Sehr geehrte Frau Hanke, im Namen unseres Vereins möchten wir uns bei Ihnen für den langen Weg zur Klärung einer … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Albert
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Albert
Kanzlei Matthias Albert, Völklingerstr. 159, 66346 Püttlingen 6757.3897379104 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Albert bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 72 Bewertungen Herr Albert hat mich gut beraten und sehr kompetent. Werde jederzeit ihn wieder zu Rate ziehen bei einem Rechtsstreit. … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Foos
sehr gut
Rechtsanwalt Günter Foos
Rechtsanwälte Günter Foos und Johanna Foos, Keplerweg 3, 75015 Bretten 6887.053831857 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Günter Foos gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Nach einem Unfall mit dem Fahrrad, in dessen Folge ich keine eigenen Erinnerungen an den Verlauf hatte, wurde ich zur … (30.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Handke
Rechtsanwalt Stefan Handke
Anwaltskanzlei Handke & Geerhardt, Rothenhofer Straße 5, 96472 Rödental 6962.1286944603 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Handke ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(22.10.2021) Schnelle Antwort seitens der Kanzlei
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabelle Seitz
Rechtsanwältin Isabelle Seitz
Wittmer & Seitz, Alte Landstr. 20a, 85521 Ottobrunn 7127.8815284832 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Isabelle Seitz
(10.06.2024) Freundlich kompetent und,ehrliche klare Einschätzung der Situation. Absolut zu empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Brauner
Rechtsanwältin Diana Brauner
Rechtsanwaltskanzlei Diana Brauner, Römhilder Steinweg 30, 98630 Römhild 6925.2961113305 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Diana Brauner vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Knisel
Rechtsanwalt Jürgen Knisel
Dr. Müller-Stirm & Kollegen, Bahnhofstr. 123, 70736 Fellbach 6934.7322616892 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Knisel – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Herr Jürgen Knisel Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht von der Kanzlei Dr. Müller - Stirm & Kollegen in der … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Dürr
Rechtsanwalt Thorsten Dürr
Dr. Endress & Partner GbR Rechtsanwälte, Prinzregentenufer 7, 90489 Nürnberg 7012.3250455978 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thorsten Dürr
aus 7 Bewertungen mit Herrn Dürr arbeite ich seit vielen Jahren zusammen. Sein Wissen und seine sehr kompetente und fundierte Beratung … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul Lehrter
Rechtsanwalt Paul Lehrter
Anwaltsbüro Lehrter, Oststr. 16, 49477 Ibbenbüren 6652.1970622399 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Paul Lehrter - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sigrun Oertel
Rechtsanwältin Sigrun Oertel
Kanzlei Sigrun Oertel, Eichenlaubweg 29a, 75181 Pforzheim 6896.1694241164 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Sigrun Oertel
aus 5 Bewertungen Frau Oertel ist eine sehr freundliche Frau, die mir alles sehr genau erklärt hat. Sie hat mir verschiedene … (20.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Michael Söder
Rechtsanwalt und Mediator Michael Söder
Kanzlei Schaal - Söder Rechtsanwälte Fachanwälte Mediatoren, Hochstr. 6, 87527 Sonthofen 7073.3951033198 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Mediation
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Mediator Michael Söder
(04.05.2024) Herr Söder war von Anfang an, in einer für mich unangenehmen Situation, sehr emphatisch, wohlwollend und angenehm. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Göcken
Kanzlei Göcken, Rochusstr. 44, 40479 Düsseldorf 6649.3145924424 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Göcken bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tamás Balázs
Rechtsanwalt Dr. Tamás Balázs
BALÁZS & KOVÁTSITS, Budapest, Honvéd Str., 40, 1055, Ungarn 7620.0938473053 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Tamás Balázs im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Drobe
Rechtsanwalt Martin Drobe
Kanzlei Drobe, Klopstockweg 2, 90547 Stein 7010.6124948804 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Drobe bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Bei Herrn Drobe bin ich seit Jahren in den besten Händen, jetzt im Bereich Arbeitsrecht! Immer sehr kompetente … (22.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin|Lawyer|Avukat Demet Mutu-Gürsel
Rechtsanwältin|Lawyer|Avukat Demet Mutu-Gürsel
DMG RA-Kanzlei, Gostenhofer Hauptstraße 17, 90443 Nürnberg 7011.2499389262 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin|Lawyer|Avukat Demet Mutu-Gürsel gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mustafa Yildirim
sehr gut
Rechtsanwalt Mustafa Yildirim
Kanzlei Yildirim Legal, Paul-Ehrlich-Str. 1, 69181 Leimen 6868.5748828313 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Mustafa Yildirim
aus 11 Bewertungen Herr Yildirim machte einen sehr freundlichen und kompetenten Eindruck. Mein Vermieter hat mir dank seines beharrlichen … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristina Häfner Mag. jur.
sehr gut
Rechtsanwältin Kristina Häfner Mag. jur.
Warnke / Häfner Rechtsanwälte Partnerschaft, Georg-Wimmer-Ring 8 b, 85604 Zorneding 7137.5534769007 km
Recht. Persönlich!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Kristina Häfner Mag. jur.
aus 51 Bewertungen Frau Häfner war sehr engagiert, wir haben die Räumung erfolgreich hinter uns gebracht; (17.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kristijan Savic
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Savic, Mainzer Landstr. 42, 65795 Hattersheim am Main 6816.0130586833 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kristijan Savic gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Meine Erwartungen und Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung wurden zur vollsten Zufriedenheit … (02.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Düpmeier
Rechtsanwalt Robert Düpmeier
Rechtsanwalt Robert Düpmeier - Kanzlei für Immobilien- und Bankrecht, Sachsenring 43, 50677 Köln 6675.6594020691 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Düpmeier gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Krutt
Rechtsanwalt Martin Krutt
Kirchner & Krutt Rechtsanwälte, Siebenmorgen 40, 51427 Bergisch Gladbach 6683.8242452032 km
Das Recht an Ihrer Seite
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Martin Krutt - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(22.05.2023) Kürzeste Reaktionzeiten, auch zu unüblichen Geschäftszeiten, haben mich in Mietstreitangelegenheiten begeistert. Ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Mack
Rechtsanwältin Heike Mack
SALLECK + PARTNER, Zeppelinstr. 15, 91052 Erlangen 6999.9018765743 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Mack – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Nicolai Schmidt
Rechtsanwalt Dr. iur. Nicolai Schmidt
Rechtsanwaltskanzlei Dr. iur. Nicolai Schmidt - Fachanwalt für Mietrecht, Fürstenwall 147, 40215 Düsseldorf 6649.774779016 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Nicolai Schmidt vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Reddemann
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Reddemann
Kanzlei Kerstin Reddemann, Marktplatz 2, 83527 Haag in Oberbayern 7156.1168316595 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Reddemann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Sehr nette und kompetente Anwältin, alle meine Fragen wurden beantwortet und ich fühle mich bestens aufgehoben. (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl. Jur. (Univ.) Lydia Landsperger
Rechtsanwältin Dipl. Jur. (Univ.) Lydia Landsperger
Rechtsanwaltskanzlei Landsperger, Herzog-Leopold-Straße 17, 89335 Ichenhausen 7025.286409022 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dipl. Jur. (Univ.) Lydia Landsperger

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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